Private Krankenversicherung 1-Bett-Zimmer

Die stationäre Versorgung ist neben vielen anderen Leistungsbereichen in der privaten Krankenversicherung einer der kostenintensivsten Positionen. Hier können Sie die Leistungen selbst zusammenstellen im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei geht es vor allem um die Unterbringung. Denn die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer wurde auch in einer Umfrage der Forsa (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen) als wichtigster Einflussfaktor für das Wohlbefinden im Krankenhaus bewertet. Private Krankenversicherung 1-Bett-Zimmer

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Welche Versicherte Anspruch auf ein 1-Bett-Zimmer haben

Als Versicherter haben Sie in Deutschland nicht automatisch einen Anspruch auf ein 1-Bett-Zimmer. Sowohl bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenversicherung ist ein Zwei- oder Mehrbettzimmer Standard. Die Unterbringung für Versicherte bei einer privaten Krankenversicherung ist die Unterbringung jedoch vom gewählten Tarif abhängig. Denn bei den meisten Versicherern ist eine Absicherung der Kosten für ein 1-Bett-Zimmer möglich. Auf ein Einzelzimmer haben Sie außerdem einen Anspruch, wenn der Arzt ein solches Zimmer anordnet aufgrund der Infektionsgefahr für Sie oder andere andere Patienten.

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Vor- und Nachteile eines 1-Bett-Zimmers im Überblick

Vorteile

  • Mehr Komfort
  • Mehr Privatsphäre
  • Kein erzwungener Kontakt zu Mitpatienten
  • Geringere Infektionsgefahr
  • Mehr Ruhe und besserer Schlaf
  • Keine psychische Belastung durch Konfrontation mit Beschwerden und Erkrankungen anderer Patienten
  • Je nach Ausstattung eigenes Badezimmer mit WC

Nachteile

  • Fehlender Kontakt könnte zum Gefühl der Isolierung führen
  • Konzentration auf eigene Schmerzen (keine Ablenkung durch Mitpatienten)
  • Finanzielle Mehrbelastung

Wann sich der Abschluss einer privaten Krankenhausversicherung und eines Tarifs mit Einzelzimmer lohnt

Der Abschluss einer privaten Krankenhausversicherung, in welchem Tarif die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer gewährleistet wird, ist immer lohnenswert, wenn Sie im Falle einer Krankheit nicht in einem Zwei-Bett-Zimmer untergebracht werden möchten. Bei einigen Tarifen haben Sie sogar die Möglichkeit, neben einem Einzelzimmer auch die Behandlung durch einen Arzt Ihrer Wahl zu wählen.

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Wer eine private Krankenversicherung abschließen kann und wer es nicht sollte

Der Zutritt zur privaten Krankenversicherung (PKV) ist streng geregelt. Privat versichern dürfen sich demnach lediglich Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens nicht mehr unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht fallen, Beamte und Selbstständige. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die PKV nicht für Familienangehörige ein, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Daher ist die PKV ungeeignet für Arbeitnehmer mit kleinen Kindern und einem Ehepartner ohne eigenes Einkommen. Die besten PKVs während der Schwangerschaft. 

Fazit Private Krankenversicherung 1-Bett-Zimmer

Die meisten Menschen wünschen sich bei einer notwendigen Behandlung im Krankenhaus die Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer. Hier haben sie ihre Ruhe und Abgeschiedenheit ohne störende Mitpatienten und deren Besuche. Außerdem trägt eine ruhige Umgebung zur einer schnelleren Genesung bei. Daher sollten Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung darauf achten, dass Sie einen Tarif wählen, der Ihnen ein 1-Bett-Zimmer bei stationärer Unterbringung im Krankenhaus gewährleistet.

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