Private Krankenversicherung Teilzeit

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen nur unter entsprechenden Bedingungen ermöglicht, wenn Sie in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Hinzu kommt die Tatsache, dass die private Krankenversicherung immer teurer wird, je älter Sie sind. Durch dieTeilzeit haben Sie allerdings die Möglichkeit, wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichert zu sein. Denn durch Teilzeit reduzieren Sie Ihr Einkommen so weit, dass es unter die sogenannte Jahresarbeitsentgeltsgrenze fällt. Private Krankenversicherung Teilzeit.

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Höhe des Arbeitgeberzuschusses für die private Krankenversicherung von Teilzeit-Beschäftigten

Der Arbeitgeberzuschuss ist auf den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Der Zuschuss ist entsprechend niedriger, wenn das Einkommen des Privatversicherten unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, weil dieser beispielsweise in Teilzeit gegangen ist. Dann müsste der Arbeitgeber auch für den gesetzlich versicherten Arbeitnehmer geringere Sozialbeiträge leisten. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt nicht 50 % der monatlichen Biträge für die private Krankenversicherung, sondern der Arbeitgeberanteil von 7,3 % plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags.

Private Krankenversicherung Test und Testsieger 2023

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Pri­vate Kranken­tagegeld­tarife für Arbeitnehmer laut test.de 04.06.2018

  1. DFV DFV-KG/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (1,7)
    Pax-Familienfürsorge T43/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (1,9)
    DFV DFV-KGPlus/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (2,0)
    Bayer.Beamten-KK TA43/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (2,1)
    Hallesche KT.43/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (2,2)
    Continentale V43-U/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (2,5)
    Universa uni-KT 43/40 QUALITÄTS­URTEIL GUT (2,5)

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
„§ 8 Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit
(1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn in Textform geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung in Textform mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn in Textform abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit in Textform abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.“

Wer durch die Teilzeit aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln darf Private Krankenversicherung Teilzeit

Die befristete Teilzeit (Brückenteilzeit) gilt nicht in jedem Betrieb. Von der privaten Krankenversicherung können durch Teilzeit nicht alle Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Vom Rückkehrrecht profitieren lediglich Arbeitnehmer, die mindestens 6 Monate bei einem Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitern beschäftigt sind. Die befristete Teilzeit können Sie in diesem Fall für mindestens ein Jahr beantragen.

Private Krankenversicherung bei Müttern und Vätern in Elternzeit, die nicht in Teilzeit arbeiten Private Krankenversicherung Teilzeit

Väter und Mütter in Elternzeit, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind und die nicht in Teilzeit arbeiten, erhalten vom Arbeitgeber keinen Zuschuss mehr. Sollte der Partner seinen Arbeitgeberanteil noch nicht komplett ausgeschöpft haben, können Sie den Zuschuss durch den Arbeitgeber des Partners erhalten, solange Sie bei einem gesetzlich versicherten Partner familienversichert sind. Diese Möglichkeit scheidet jedoch aus, wenn Sie während der Elternzeit arbeiten.

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Ob die private Krankenversicherung trotz Teilzeit möglich ist

Durch die Reduzierung der Arbeitszeit in der Teilzeit verringert sich auch der Lohn des Arbeitnehmers. So kann es dazu kommen, dass privat Versicherte aufgrund der Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze dazu verpflichtet sind, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten. Gemäß § 8 SGB V besteht jedoch die Option, sich trotz Teilzeit von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, sofern die Beiträge weiter entrichten werden können. Allerdings dürfen die Arbeitsstunden maximal die Hälfte der Arbeitszeit betragen, wie bei vergleichbar Vollbeschäftigten des betreffenden Betriebs.

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG)
„§ 2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
(1) Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. Vergleichbar ist ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Gibt es im Betrieb keinen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, so ist der vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer auf Grund des anwendbaren Tarifvertrages zu bestimmen; in allen anderen Fällen ist darauf abzustellen, wer im jeweiligen Wirtschaftszweig üblicherweise als vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer anzusehen ist.
(2) Teilzeitbeschäftigt ist auch ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ausübt.“

Fazit Private Krankenversicherung Teilzeit

Sollten Sie als Arbeitnehmer brutto weniger verdienen als die Jahresarbeitsentgeltsgrenze ist (Stand : 60.750 Euro), dann sind Sie automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Durch die Teilzeit müssen Sie demzufolge aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche wechseln. Im nächsten Jahr können Sie jedoch Ihre Arbeitszeit wieder auf Vollzeit anheben. In diesem Fall können Sie selbst entscheiden, ob Sie wieder in die private Krankenversicherung wollen. Darüber hinaus dürfen Sie sich allerdings auch weiter freiwillig gesetzlich krankenversichern.

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