Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten bei der privaten Krankenversicherung anders berechnet. Die Kosten für die private Krankenversicherung orientieren sich an Faktoren wie dem Alter, dem Gesundheitszustand oder dem Leistungsumfang des Tarifs. Bei der Berechnung des Beitrags spielt es ebenfalls eine Rolle, zu welchem Personenkreis Sie gehören. So kann die private Krankenversicherung für Selbstständige sogar günstiger als die gesetzliche Krankenversicherung sein. Denn bei einem sehr hohen Einkommen aus selbständiger Arbeit wären inklusive Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Kosten von über 700 Euro monatlich fällig.
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Selbstständige zahlen über 700 Euro für die private Krankenversicherung
Angestellte können sich in der privaten Krankenversicherung erst dann versichern, wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet. So würde ein 50 Jahre alter gesetzlich Krankenversicherter, der in die private Krankenversicherung wechseln könnte durchschnittlich 368 Euro pro Monat an seine Krankenkasse zahlen. Ein Selbstständiger würde hingegen doppelt so viel an die Kasse beziehungsweise über 700 Euro monatlich überweisen. Denn ein Selbstständiger hat keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags für ihn übernimmt. Es sollten allerdings vor allem gutverdienende Selbstständige und Arbeitnehmer den Wechsel in die private Krankenversicherung prüfen. Dort können sie sich sowohl Kosten sparen als auch ein besseres Leistungsniveau im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung sichern.
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Bei der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte bei Zahnersatz 700 Euro erhalten
Zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gibt es im Hinblick der Leistungen oft erhebliche Unterschiede. So bietet die gesetzliche Versorgung bei Zahnersatz einen Festzuschuss von 50 % aus der gesetzlichen Regelversorgung. Wird beispielsweise ein Zahnersatz von 1000 Euro durchgeführt und der Festzuschuss beträgt gemäß Index nur 50 % von 700 Euro, so erhält der Versicherte lediglich 350 Euro Zuschuss zum Zahnersatz. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenübernahme je nach Tarif von 50 – 90 % der tatsächlichen Kosten. Der Versicherte kann in diesem Fall je nach Tarif 500, 600, 700, 800 oder 900 Euro Erstattung erhalten.
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Arbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung bei einem Tarif, der monatlich 700 Euro kostet
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung zu gewähren. Dabei muss die private Krankenversicherung mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abdecken, diese also ersetzen. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und unabhängig vom Leistungsumfang des gewählten Tarifs. In der Regel ist der Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung genauso hoch wie der Anteil zur gesetzlichen Versicherung. Angenommen der Tarif ihrer privaten Krankenversicherung kostet monatlich 700 Euro, so beträgt der Arbeitgeberanteil 309,34 Euro (Maximalbetrag) und der selbst zu zahlende Anteil beträgt 3390,66 Euro (die verbleibende Summe).