Wer als Akademiker von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter überwechselt, muss auf zwei Dinge achten: Zum einen ist es wichtig, dass die passende private Krankenversicherunsgesellschaft gefunden wurde, welche zu den persönlichen Erfordernissen passt. Sehr wichtig ist dazu, dass der Versicherungsschutz von der gesetzlichen Krankenversicherung zu der privaten Krankenversicherung nahtlos in einander übergeht. Eine Unterbrechung, wenn sie auch nur wenige Tage dauert, darf nicht eingetreten sein. Die folgen von einer Unterbrechung können für den Versicherten sehr unangenehm sein. Nur bei einem glatten Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung kann die Zeit in der früheren Krankenversicherung auf die Wartezeit angerechnet werden. Die Wartezeit dauert meistens drei Monate. In diesem viertel Jahr besteht eine Wartezeit für die ambulante Behandlung und die stationäre Behandlung. Noch schwerer fällt die Wartezeit im Bereich der Zähne aus: Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz muss eine Wartezeit von acht Monaten abgewartet werden. Gleiches gilt für Behandlungen bei einem Kieferorthopäden. Auch wer sich in eine Psychotherapie begeben will müsste bei einem nicht nahtlos anschließenden Versicherungsschutz acht Monate warten. Sogar für die Entbindung gilt diese Regelung der Wartezeit von acht Monaten. Für die privaten Krankenversicherer hat diese Wartezeit ihre Vorteile: Zum einem verdienen sie in dieser Zeit sehr gut, sie müssen so gut wie keine Leistungen erbringen, erhalten dafür aber den vollen Beitragssatz. So finanzieren sich die Provisionen für den Abschluss der privaten Krankenversicherung. Auch kann verhindert werden, dass Krankheiten die bereits bei der Vorversicherung bestanden, der neuen Versicherungsgesellschaft aufgebürdet werden. Wer vor dem Übertritt in die private Krankenversicherung mindestens acht Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war und nahtlos in die Private übertritt, muss keine Wartezeiten einkalkulieren. Aus diesem Grund macht es wenig Sinn, erst die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu kündigen und sich anschließend auf die Suche nach einer privaten Krankenversicherung zu machen. Die Kündigungsfrist ist bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich: jeweils zum Monatsende des Übernächsten Monats lässt sich die Mitgliedschaft dort kündigen.
Zahnbehandlungen sind in der Regel sehr teuer, vor allem dann, wenn der Patient einen hochwertigen Zahnersatz wünscht. Die privaten Krankenversicherungen kommen meist in der vollen Höhe für die Behandlungen auf, für gesetzlich Versicherte dagegen bleibt ein großer Anteil als Eigenbehalt zurück. Vor allem Angestellte, die wenig verdienen, schrecken deshalb vor einer umfangreichen Behandlung zurück und lassen nur die notwendigsten Reparaturen durchführen. Dabei können Geringverdiener bei Ihrer gesetzlichen Versicherung aufgrund der unzumutbaren Belastung eine erhöhte Kostenübernahme beantragen.Dazu wird von der Versicherung ein entsprechendes Formular angefordert. Dieses wird ausgefüllt zur Durchsicht an die Krankenkasse zurückgeschickt, zusammen mit dem vom Zahnarzt angefertigten Kostenvoranschlag. Die Krankenkasse benötigt für die Bearbeitung Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen, Angaben zum Einkommen des Ehepartners sowie eine Auflistung von zusätzlich bezogenen Leistungen wie Kinder- oder Weihnachtsgeld. Aufgrund dieser Daten wird der Anspruch des Patienten auf eine überdurchschnittliche Unterstützung berechnet. Bedacht werden muss, dass gesetzliche Versicherungen nur Zuschüsse auf die befundorientierten Maßnahmen gewähren. Das bedeutet, dass sich die Krankenkasse in jedem Fall nur an der festgelegten Regelversorgung beteiligt. Muss ein Zahn gezogen werden, ist als Regelversorgung die Einsetzung einer Brücke festgelegt. Zu dieser Versorgung zahlt die Kasse einen Festzuschuss von rund 50 Prozent, der Patient müsste für den Restbetrag aufkommen. Liegt sein Einkommen jedoch unter einer bestimmten Grenze, kommt die Krankenkasse in einem größeren Rahmen auf und übernimmt den größten Teil der Behandlungskosten.
Dem Patient steht frei, sich statt der Regelversorgung für eine aufwendigere Behandlung zu entscheiden. Auch hier zahlt die Kasse nur die Festzuschüsse für die Regelversorgung, die privatzahnärztlichen Leistungen muss der Patient selber tragen. Auch in dem Fall einer aufwendigen Behandlung, wie beispielsweise einem Implantat, kann der Patient von der gesetzlichen Kasse einen doppelten Festzuschuss beantragen. Dazu lohnt hier auch eine Zahnzusatzversicherung, die auch für hochwertigen Zahnersatz aufkommt und so einen großen Teil der Kosten auffängt.
Zu Beginn des neuen Jahres wird für die gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag in Höhe von 15,5 Prozent des Einkommens erhoben. Vielen Kassen steht damit zwar mehr Geld zur Verfügung, ob der Leistungsumfang dadurch auch breiter wird, ist jedoch fraglich. Für viele aufwendige Behandlungen werden gesetzlich Versicherte auch weiterhin selber aufkommen müssen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich über die verschiedenen Zusatzversicherungen zu informieren und gegebenenfalls eine abzuschließen.Eine Krankenzusatzversicherung leistet in verschiedenen Bereichen. So sind nicht nur teure Behandlungsmethoden ganz oder teilweise versichert, sondern auch Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse sonst erst ab einem festgelegten Lebensalter übernommen werden. Vor allem die Krebsvorsorge von Frauen und Männern wird von Zusatzversicherungen auf diese Weise unterstützt.
Ebenfalls enthalten sind alternative Maßnahmen, die gesetzlich Versicherte sonst selbst zahlen müssten. Akupunktur und Massagen sind vor allem hinsichtlich einer Schmerztherapie bei chronischen Leiden sehr wirksam. Wird eine solche Behandlung gewünscht, müssen jedoch vor Beginn bei beiden Kassen Kostenvoranschläge eingereicht werden; in manchen Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse zumindest eine Teilzahlung.
Darüber hinaus leisten Krankenzusatzversicherungen auch Beihilfe für Brillen, Gehhilfen und Prothesen. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom gewählten Tarif ab.
Auch Krankenhaustagegeld und die Zuzahlung zum Zweibettzimmer werden von der Zusatzversicherung in der Regel übernommen. So kann auch eine gesetzlich versicherte Person die gleiche Leistung in Anspruch nehmen, die ein privat versicherter Mensch erhält.
Die Abrechnung mit der Zusatzversicherung erfolgt nach der Leistung der eigentlichen Krankenkasse. Enthält eine Behandlung privatärztliche Bestandteile, erhält der Versicherte eine entsprechende Rechnung vom Arzt. Diese muss er bei der gesetzlichen Versicherung einreichen, von der wiederum eine Abrechnung erfolgt. Auch wenn die gesetzliche Kasse keine Leistung erbringt, muss die Rechnung eingereicht werden! In der Folge kann der Patient die Rechnung und die Bestätigung der Krankenkasse bei der Zusatzversicherung einreichen, die entsprechend ihres Leistungskatalogs abrechnet.
Privat verschriebene Medikamente, Quartalsgebühren und Laborrechnungen dagegen können direkt bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, da hier eine Beihilfe der gesetzlichen Kasse von vorneherein ausgeschlossen ist.
Werden für ein laufendes Jahr keine Ansprüche gegenüber der Zusatzversicherung geltend gemacht, erhält der Versicherte einen Teil seiner Gebühren zurück. Über die Höhe der Rückzahlungen wird er im Laufe des Jahres schriftlich informiert.
Alle Menschen haben die freie Wahl, bei welcher Krankenversicherung sie ihren Schutz abschließen möchten. Sowohl bei den gesetzlichen als auch bei den privaten Kassen waren die Höhe der monatlichen Kosten sowie das Leistungspaket die ausschlaggebenden Gründe für die Wahl. Während die Beiträge der privaten Kassen risikobasiert aufgebaut sind, berechnen die gesetzlichen Kassen einen festgelegten Prozentsatz des Gehalts. So zahlen gesetzlich versicherte Personen mit einem höheren Einkommen mehr Geld ein als Personen mit einem kleinen Einkommen.Bislang konnten die gesetzlichen Kassen frei festlegen, welchen Prozentsatz des Gehalts sie beanspruchen. Deshalb existieren größere preisliche Unterschiede zwischen den Kassen, ohne deutliche Differenzen hinsichtlich der Leistung. Vor allem die günstigeren Betriebs- und Innungskrankenkassen erfreuten sich daher einer großen Kundenzahl.
Nun wurde ein einheitlicher Beitrag für die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt, der bei 15,5 Prozent liegt. Ab dem 01. Januar 2009 wird dieser wirksam. Der Grund für die Beitragsänderung ist die Tatsache, dass allen gesetzlich Versicherten die gleiche medizinische Behandlung offensteht, jedoch einige mehr und andere weniger dafür bezahlen. Mit der Angleichung soll gewährleistet werden, dass alle Versicherten in gleichem Maß für ihre Behandlung aufkommen. Vor allem die Personen, die bei einer Kasse versichert sind, die bislang einen Beitragssatz von 13 oder 13,5 Prozent erhoben hat, werden die Umstellung deutlich spüren. Die Versicherten einer der teureren Kassen dagegen werden durch die Anpassung entlastet. Besonders betroffen von der Einführung dieser Regelung sind Rentner, für die keine Sonderregelung gelten wird und die von ihrer kleinen Pension noch weniger haben werden.
Sicherlich wird die Umsetzung des Einheitsbeitragssatzes sich auch auf die Krankenkassen auswirken. Zusammenschlüsse verschiedener Kassen sind zu erwarten, so fusionierten bereits die IKK und die Techniker Krankenkasse. Für die Versicherten hat dies keine Auswirkungen, ihr Versicherungsschutz besteht ununterbrochen, die Zusendung der neuen Versichertenkarte und weiterführender Informationen läuft automatisch.
Ob die Kassen durch die gleichmäßig verteilten Beiträge auch ihr Leistungsspektrum ausbauen werden, bleibt derzeit abzuwarten.
Nicht nur längere Arbeitslosigkeit oder etwa die Geburt eines Kindes sind Gründe, warum jemand für längere Zeit aus dem Arbeitsprozess ausscheidet. Auch langwierige Krankheiten oder Unfälle mit schweren Folgen können dafür verantwortlich sein, dass der Betroffene der Arbeitswelt so lange fernbleibt, dass er oft ohne Unterstützung nicht dorthin zurück findet. Für die letztgenannten Fälle wurde das so genannte Hamburger Modell geschaffen. Es soll dazu dienen, die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu fördern. Je nach individuelle Fall dauert diese Wiedereingliederung unterschiedlich lange bis der Betroffene wieder voll im Arbeitsleben steht. Auf Grund der zwangsweise langen Pause erfolgt die Rückkehr in langsam in kleinen Schritten. Dabei kann der gesamte Vorgang von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.Arbeitgeber, die das Hamburger Modell für einen Mitarbeiter in Anspruch nehmen, müssen dafür nichts zahlen. Die gesamte Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise von der Rentenversicherung getragen. Einzige Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose, dass die Wiedereingliederung voraussichtlich gelingen wird. Der Arbeitgeber ist, obwohl die Maßnahme für ihn kostenlos ist, dennoch nicht dazu verpflichtet. Ist er einverstanden, genügt es die Teilnahme mittels eines Formulars der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse mitzuteilen.
Nach der Einverständniserklärung kann der betroffene Arbeitnehmer weiterhin Lohnersatzleistungen beziehen, genauer Übergangs,- oder Krankengeld, das er bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Das Hamburger Modell ist eine anerkannte Reha - Maßnahme. Der künftige Arbeitsplatz, auf den der Betroffene vorbereitet werden soll, muss exakt beschrieben werden. Obwohl er wieder in den Betrieb integriert wird, ist er offiziell nach wie vor arbeitsunfähig. Das bedeutet aus Arbeitgebersicht, dass dieser keinen Anspruch auf die Erbringung einer Arbeitsleistung hat.
Um das Hamburger Modell in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller arbeitsunfähig sein und ein Arzt muss eine Beurteilung über die Erfolgsaussichten abgeben.
Bei den Einstiegstarifen für Akademiker die sich erstmals für eine private Krankenversicherung interessieren ist eines auffällig, dass etliche Angebote dafür sehr günstig kalkuliert sind. Bei Assistenzärzten, Beamtenanwärtern oder Referendaren sind die Leistungen und Tarife für die private Krankenversicherung unglaublich günstig. Die gesetzliche Krankenkasse kann mit derartigen Offerten nicht konkurrieren. Bewusst setzen viele Krankenversicherungsgesellschaften die Beiträge für Akademiker die neu in das Berufsleben einsteigen niedrig an. Schließlich gilt es sich solvente Mitglieder für die Zukunft zu sichern. Leider orientieren sich die meisten Interessenten an einer privaten Krankenversicherung nur an dem angebotenen Einstiegstarif. In vielen Fällen handelt es sich dabei um ein Lockvogelangebot. Wer als Akademiker sich nicht um die Folgetarife kümmert, kann nach Ablauf des so vermeintlich günstigen Angebotes, eine böse Überraschung erleben. Immer sollte der Volltarif als Maßstab für die Entscheidung herangezogen werden. Dieser Tarif ist es, den die Versicherten für viele Jahre zahlen müssen. Was ebenfalls unbedingt berücksichtigt sein muss, ist die Entwicklung der Versicherungsbeiträge in den vergangenen Jahren. So sollte sich erkundigt werden, wann zum letzten mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherung erhöht wurde. Explizit ist darauf zu achten, wie sich die Beiträge in den unterschiedlichen Tarifbereichen entwickelten. Ein beliebter Trick der Versicherer ist es, bei den Lockvogelangeboten eine Selbstbeteiligung in dem Angebot für die private Krankenversicherung einzubauen. Verschiedene Fachzeitschriften testen regelmäßig die Offerten der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften. Wer betriebswirtschaftlich involviert ist, kann durch verschiedene Bilanzkennzahlen die wirtschaftliche Entwicklung der privaten Krankenversicherungsgesellschaft einschätzen. Grundsätzlich ist es sehr schwer, einen direkten Vergleich zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften durchzuführen. Ein Grund dafür ist, dass die Tarife und Leistungen zu unterschiedlich sind. Auch können Laien nur sehr schwer alle weiteren Entwicklungen der privaten Krankenversicherungsgesellschaft richtig bewerten. Sehr wichtig sind die Kriterien wie Stabilität der Beiträge, Sicherheit und die Entwicklung der Beiträge. Vor allem ist es problematisch vor Vertragsabschluss einzuschätzen, wie sich die Beiträge im Alter gestalten.
Die private Krankenversicherung berechnet die monatlichen Beiträge anhand eines anderen Modells als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein gesetzlich Krankenversicherter zahlt einen festgelegten Prozentsatz von seinem Bruttogehalt, bei Privatversicherten dagegen setzt sich der Beitrag aus mehreren Komponenten zusammen.Zum einen beinhaltete der monatliche Beitrag einen Nettobeitrag, der sich aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag zusammensetzt, darüber hinaus wird ein gewisser Anteil für die Verwaltungskosten des Versicherers veranschlagt. Der Risikobeitrag soll die anfallenden Behandlungskosten decken, die während des Jahres für den Versicherten anfallen. Der Sparbeitrag dagegen wird zurückgelegt. Dies hat eine grundlegende Bewandtnis: private Krankenversicherer sind verpflichtet, die Beiträge der Versicherten nicht über Gebühr anzuheben, auch wenn mit zunehmendem Alter mehr Kosten für Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen anfallen. Zwar dürfen steigende Gebühren auf die Beiträge umgelegt werden, doch eine deutliche Anhebung des Risikobeitrags soll unterbleiben. Damit jedoch alle privat versicherten Personen auch in fortgeschrittenem Alter die volle Leistung ihrer Kasse erhalten können, muss diese vorsorgen. Dazu wird der monatliche Sparbeitrag verwendet. Dieser gewährleistet ein gleich bleibendes Leistungspaket. Junge Menschen sorgen demnach mit ihren eigenen Beiträgen für die eigene Behandlung in den späteren Jahren vor, der Nettobetrag der Versicherungssumme muss also nicht angehoben werden.
Dabei stellt der Sparbeitrag kein persönliches Guthaben des Einzahlers dar. Vielmehr fließen alle Sparbeiträge in einen gemeinsamen Pool, aus dem die Kosten finanziert werden, die über die eingezahlten Risikobeiträge hinausgehen. So ist in jedem Fall abgesichert, dass alle Versicherten die benötigten Behandlungen in Anspruch nehmen können. Die private Krankenversicherung funktioniert demnach nur über die Gemeinschaft der Versicherten, die sich mit ihren Zahlungen gegenseitig stützen. Personen, die häufig erkranken oder an einer chronischen Krankheit leiden, werden durch die Beiträge derjenigen unterstützt, die es besser getroffen haben.
Durch diese Zusammensetzung der Beiträge ist die private Krankenversicherung auch in der Lage, höherwertige und damit teurere Behandlungen anzubieten, ohne dass die Versicherten Zuzahlungen leisten müssten. Das System kommt also allen Versicherten zu Gute.
Das Gesundheitswesen ist mittlerweile ein genauso großer Arbeitgeber wie die Automobilindustrie es bislang war. Etwa viereinhalb Millionen Menschen sind in diesem Wirtschaftssektor beschäftigt. Das sind etwas zehn Prozent aller Arbeitnehmer. Die Tendenz zeigt dabei nach oben.Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, welche Wirtschaftssektoren wie viele Arbeitsplätze bereit stellen. So sind allein im letzten Jahr über sechzig Tausend neue Arbeitsplätze im Gesundheitssektor hinzu gekommen. Das ist eine Zunahme von etwa eineinhalb Prozent.
Das war die größte Zunahme an Beschäftigten im Bereich Gesundheit bisher. Verlässliche Zahlen dazu werden seit zehn Jahren statistisch erfasst. Während zwischen siebenundneuzig und der Jahrtausendwende Personal abgebaut wurde, nimmt es seitdem aber wieder zu. Das waren bis zweitausenddrei fast einhundertfünfzig Tausend neue Beschäftigte. Danach verlangsamte sich der Anstieg zwar, jedoch war nach wie vor ein deutliches Beschäftigungswachstum zu verzeichnen. Der Zuwachs im vergangenen Jahr ist vor allen Dingen den zusätzlichen Einstellungen in den Dienstleistungberufen des Gesundheitswesens zu verdanken. So nahm die Zahl von Physiotherapeuten und Krankenpflegern zu, aber auch in der Pflege wurde neues Personal eingestellt.
Der Großteil der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen ist in Praxen und Krankenhäusern tätig. Von allen Beschäftigten sind deutlich über drei Millionen in Vollzeit tätig. Gerade dieser letzte Wert ist in den beiden letzten Jahre erheblich gestiegen.
Die Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen sind insgesamt erfreulich. Der oft beklagte Personalmangel insbesondere in Krankenhäusern scheint mittlerweile auch die Verantwortlichen aufmerksam gemacht zu haben. So ist es zu erklären, dass im vergangenen Jahr der Anstieg der Beschäftigen überdurchschnittlich gestiegen ist. Aber auch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung spielt eine Rolle. Der Bedarf an medizinischen Leistungen nimmt mit der relativen Zahl älterer Menschen überproportional zu. Auf Grund der demoskopischen Entwicklung ist also mit einem weiteren Anstieg der Beschäftigungszahlen im Sektor Gesundheit zu rechnen.
Privatversicherte wünschen sich zu Recht einen umfangreichen Leistungskatalog, denn gerade bei Personen im mittleren Alter liegen die Beiträge für eine private Krankenversicherung deutlich über denen der gesetzlichen Versicherung. Wie bislang auch bei den gesetzlichen Kassen variieren die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen jedoch deutlich. Menschen, die gerade in die private Krankenkasse eintreten, sollten den Leistungsumfang der Anbieter ganz genau prüfen, damit die Kosten für die Linderung aller Beschwerden abgedeckt sind.Vor allem hinsichtlich alternativer Heilmethoden unterscheiden sich die Leistungen. Grundsätzlich übernehmen alle privaten Krankenversicherungen die Kosten für alternative Behandlungen und daraus resultierende Medikamente, sofern die Behandlungsmethoden von der Schulmedizin anerkannt sind. Einige Versicherer unterstützen auch die Behandlung nach Naturheilverfahren wie Homöopathie, jedenfalls sofern sie im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen die Behandlungen vorher genehmigt werden. Personen, die gerne auf die Schulmedizin verzichten und einen ganzheitlichen Ansatz für Behandlungen suchen, sollten deshalb die Leistungen der Versicherer diesbezüglich überprüfen.
Alle anderen anfallenden Kosten, die mit der Behandlung einer Krankheit oder einer Verletzung durch einen Unfall zusammenhängen, werden dagegen übernommen. Krankenhaustagegeld, Heilpraktikersitzungen, Zahnersatz und Brillen werden ebenfalls von allen privaten Krankenkassen standardmäßig erstattet.
Auch für bereits privat Versicherte kann ein Vergleich des Leistungsumfangs wichtig sein, denn ein Wechsel der Kasse ist nicht unüblich. Gerade durch die Schwankungen im Preis- Leistungs- Verhältnis der privaten Kassen kann ein Wechsel nicht nur die bessere Versorgung bedeuten, sondern darüber hinaus auch finanzielle Einsparungen. Wer seine Kasse wechseln möchte, sollte jedoch seine Unterlagen genauestens überprüfen. Manche Versicherer gestatten eine Kündigung nur in jährlichen Fristen, andere dagegen können zu jedem Quartal gekündigt werden. Auch die Mindestvertragslaufzeit muss eingehalten werden. Darüber hinaus sollten auch die Konditionen der neuen Versicherung bedacht werden. Möglicherweise ist mit einer Sperrfrist zu rechnen, in der die Versicherung keine Kosten übernimmt.
Obwohl seit mehreren Jahren eine allgemein Krankenversicherungspflicht gilt, sind nach wie vor einige Menschen ohne jeden Krankenversicherungsschutz. Laut Gesetz ist jedermann verpflichtet Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Trotzdem sind über zweihundert Tausend Menschen nach wie vor dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Der Hauptanteil der Menschen, die keine Krankenversicherung haben, hat zwar einen Job, jedoch in den meisten Fällen keinen Bildungsabschluss.Die Krankenversicherungspflicht besteht seit letztem Jahr. Dennoch ist der Schutz vor den Folgen einer Krankheit nach wie vor nicht lückenlos. So sind unter den etwa zweihundert Tausend Personen, die keine Krankenversicherung haben auch solche, die auch darüber hinaus keinerlei Anspruch auf einen Versorgung im Krankheitsfall haben. Diese Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Der Anteil der Personen ohne Krankenversicherungsschutz im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung beträgt demnach ein fünftel Prozent. Laut Angaben der Behörde handelt es sich dabei in der überwiegenden Zahl der Fälle um Männer, die von dieser Versorgungslücke betroffen sind.
Unter den Menschen ohne Krankenversicherung befinden sich auch solche, die einer geregelten Arbeit nachgehen. Die meisten davon sind selbstständig oder helfen als Familienangehörige im Betrieb mit. Diese Personen sind im Schnitt zwischen dreißig und fünfzig Jahren alt. Jedoch ein knappes Viertel davon ist unter Dreißig, ein gutes Viertel über fünfzig oder noch älter.
Die Mehrzahl der Betroffenen, die zwar arbeiten, aber keine Krankenversicherung haben, besitzt keinen Schulabschluss oder lediglich eine Hauptschulabschluss. Dieser Anteil macht gut dreiviertel von diesen Erwerbstätigen. Immerhin ein Viertel verfügt nach eigenen Angaben über einen mittleren Schulabschluss.