Der Verzicht auf die Krankenversicherung ist nicht mehr möglich

01.April 2009

Das deutsche Versicherungssystem sieht für jeden Bundesbürger eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vor. Ob der Einzelne in einer gesetzlichen oder einer privaten Kasse versichert ist, ist abhängig vom Einkommen und auch der familiären Situation. Jedoch leben in Deutschland noch immer viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen belaufen sich auf etwa einhunderttausend Personen, die trotz der Versicherungspflicht nicht krankenversichert sind.Obwohl seit 2007 eine Versicherungspflicht besteht, bestehen zum Teil noch Schwierigkeiten bei der Aufnahme. Vor allem junge Menschen, die keine Anstellung finden und zuvor über ihre Eltern in der privaten Versicherung versichert und beihilfeberechtigt waren, stoßen auf Probleme. Manche Arbeitslose, die sich nicht beim Amt melden und ohne Lohn bei Verwandten leben, verzichten ebenfalls auf die Krankenversicherung, um so die monatlichen Kosten zu sparen. Auch Obdachlose sind in der Regel nicht krankenversichert. In diesen Fällen können jedoch keine Zahlen erhoben werden, denn diese Menschen sind bei den Ämtern nicht erfasst.

Grundsätzlich müssten alle in Deutschland gemeldeten Menschen krankenversichert sein. Personen ohne Einkommen sind deshalb verpflichtet, sich um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu bemühen, um so über das Amt versichert zu werden.

Problematisch bei der verspäteten Anmeldung ist jedoch, dass oftmals alle seit April 2007, also seit Beginn der Versicherungspflicht, aufgelaufenen Beträge von den Kassen nachgefordert werden. Viele Menschen stehen damit vor einer großen finanziellen Belastung. Im Einzelfall können die Kassen jedoch einen Teil oder die gesamte Summe erlassen oder die Rückzahlung in Raten anbieten. Dennoch begründet sich in dieser Tatsache sicherlich die große Zahl an Menschen, die noch immer nicht krankenversichert sind.

Neben den genannten Gruppen gab es auch eine große Zahl sehr gut verdienender Menschen, die freiwillig nichtversichert waren. Sie beglichen die Kosten der medizinischen Versorgung selbst und sparten sich den Verwaltungsaufwand und die anfallenden Kosten für die Versicherung. Zu Beginn des neuen Jahres trat jedoch eine Erweiterung der Versicherungspflicht von 2007 in Kraft: von nun an müssen sich auch Selbständige und Beamte versichern. Bislang waren sie von der Versicherungspflicht ausgeschlossen und konnten freiwillig auf die Versicherung verzichten.

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