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Atteste für Kostenübernahme nötig

Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen im Rahmen der medizinischen Vorsorge und Behandlung einen großen Teil der anfallenden Kosten. Während die gesetzlichen Kassen nur für die notwendigen Maßnahmen aufkommen, zahlen private Kassen oftmals auch verbesserte und aufwendigere Methoden. In jedem Fall aber ist dafür gesorgt, dass die Versicherten alle benötigten Behandlungen erhalten.Für manche Maßnahmen allerdings müssen die Patienten einiges an Papierkram auf sich nehmen. Vor allem für Kuren müssen langwierige Briefwechsel in Kauf genommen werden. Gleich ob es sich um eine Mutter-Kind-Kur, einen Kuraufenthalt zur Verbesserung chronischer Leiden oder eine Abnehmkur bei Übergewicht: in jedem Fall ist ein Attest des behandelnden Arztes notwendig. Aus dem Attest muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme hervorgehen. Die Krankenkasse entscheidet anhand des Attestes über die Länge der Rehabilitationsmaßnahme und auch über die Kostenübernahme. Je nach Vorerkrankungen kann die Kasse die Maßnahme auch trotz des vorliegenden Attestes ablehnen, etwa dann, wenn der bisherige Krankheitsverlauf noch keinen Anlass für eine einschlägige Kur gibt. Die Zuteilung zu einer passenden Einrichtung nimmt ebenfalls die Krankenkasse vor. In der Regel liegt der Kurort deutlich vom Heimatort entfernt, um einen größtmöglichen Abstand zum Alltag zu gewährleisten.

Trotz der Bewilligung einer Kur muss der Patient einen Teil der Kosten tragen. Im Regelfall werden die ersten Tage der Kur komplett von der Krankenkasse übernommen, danach fällt ein Verpflegungsentgelt in Höhe von zehn Euro pro Tag an. Während der Kur erhält der Patient eine Lohnfortzahlung oder Überbrückungsgeld, dazu werden die Anfahrtskosten zum Teil erstattet.

Auch bei privaten Krankenversicherungen besteht keine Leistungspflicht, weder für ambulante noch für stationäre Kuren. Auch hier müssen die Versicherten mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen. Wird die Kurmaßnahme bewilligt, muss die Zuzahlung auch von Privatversicherten geleistet werden.

jetzt kommentieren? 25. April 2009

Bonusprogramme für gesundheitsbewusste Versicherte

Seit 2004 bereits haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten. Diese ergänzen Beitragsrückerstattungen, Zusatztarife und Selbstbehalte und sollen Anreiz dazu bieten, sich für die entsprechende Versicherung zu entscheiden. Problematisch ist, dass es keine einheitliche Richtlinie zu den Angeboten gibt und diese zudem erst an Bestandsmitglieder angetragen werden.Die Bonusprogramme sollen die Versicherten durch sachwerte Vorteile dazu anhalten, ihren Alltag gesund zu gestalten und selber für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Belohnt werden daher in erster Linie solche Maßnahmen, die der Erhaltung der Gesundheit dienlich sind. Dazu zählen vor allem Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe, aber auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Manche Kassen bieten auch die Teilnahme an speziellen Programmen an, die eigens für die Mitglieder angeboten werden.

Die Kassen richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen. Die Barmer Ersatzkasse spricht mit ihren Programmen vor allem Kinder und Jugendliche an, um ihnen einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Andere Kassen bemühen sich um Übergewichtige, Menschen mit Rückenbeschwerden oder auch Raucher. Je nach Zielgruppe sind die Angebote entsprechend aufbereitet. Der Bonus für aktive Mitglieder erfolgt dann über Sach- oder Geldprämien. Ob die Kasse eine Reduzierung der monatlichen Beiträge, den Erlass der Praxisgebühr oder eine Ausgabe von Sachprämien anbietet, bleibt ihr weitestgehend selbst überlassen.

Überprüft werden die bonuswerten Maßnahmen meist über ausgegebene Sammelhefte, ähnlich denen, die für die Zahnprophylaxe ausgegeben werden. Hierin sammeln die Versicherten und auch Mitversicherte Stempel der Ärzte oder des Sportvereins. Je nach Programm müssen Vorsorge oder Mitgliedschaft über einige Jahre regelmäßig betrieben werden, damit der Versicherte seinen Bonus in Anspruch nehmen kann.

Nahezu alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen bieten ein Bonusprogramm an. Allerdings obliegt es meist den Versicherten, aktiv nach den Programmen zu fragen und diese auch zu nutzen. Gerade nach dem Anstieg der Beiträge auf den Einheitssatz lohnt sich die Teilnahme in jedem Fall.

jetzt kommentieren? 10. April 2009

Der Verzicht auf die Krankenversicherung ist nicht mehr möglich

Das deutsche Versicherungssystem sieht für jeden Bundesbürger eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vor. Ob der Einzelne in einer gesetzlichen oder einer privaten Kasse versichert ist, ist abhängig vom Einkommen und auch der familiären Situation. Jedoch leben in Deutschland noch immer viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen belaufen sich auf etwa einhunderttausend Personen, die trotz der Versicherungspflicht nicht krankenversichert sind.Obwohl seit 2007 eine Versicherungspflicht besteht, bestehen zum Teil noch Schwierigkeiten bei der Aufnahme. Vor allem junge Menschen, die keine Anstellung finden und zuvor über ihre Eltern in der privaten Versicherung versichert und beihilfeberechtigt waren, stoßen auf Probleme. Manche Arbeitslose, die sich nicht beim Amt melden und ohne Lohn bei Verwandten leben, verzichten ebenfalls auf die Krankenversicherung, um so die monatlichen Kosten zu sparen. Auch Obdachlose sind in der Regel nicht krankenversichert. In diesen Fällen können jedoch keine Zahlen erhoben werden, denn diese Menschen sind bei den Ämtern nicht erfasst.

Grundsätzlich müssten alle in Deutschland gemeldeten Menschen krankenversichert sein. Personen ohne Einkommen sind deshalb verpflichtet, sich um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu bemühen, um so über das Amt versichert zu werden.

Problematisch bei der verspäteten Anmeldung ist jedoch, dass oftmals alle seit April 2007, also seit Beginn der Versicherungspflicht, aufgelaufenen Beträge von den Kassen nachgefordert werden. Viele Menschen stehen damit vor einer großen finanziellen Belastung. Im Einzelfall können die Kassen jedoch einen Teil oder die gesamte Summe erlassen oder die Rückzahlung in Raten anbieten. Dennoch begründet sich in dieser Tatsache sicherlich die große Zahl an Menschen, die noch immer nicht krankenversichert sind.

Neben den genannten Gruppen gab es auch eine große Zahl sehr gut verdienender Menschen, die freiwillig nichtversichert waren. Sie beglichen die Kosten der medizinischen Versorgung selbst und sparten sich den Verwaltungsaufwand und die anfallenden Kosten für die Versicherung. Zu Beginn des neuen Jahres trat jedoch eine Erweiterung der Versicherungspflicht von 2007 in Kraft: von nun an müssen sich auch Selbständige und Beamte versichern. Bislang waren sie von der Versicherungspflicht ausgeschlossen und konnten freiwillig auf die Versicherung verzichten.

jetzt kommentieren? 01. April 2009

Erwachsene Menschen verbringen den größten Teil ihres Alltags auf der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, nicht selten hat ein Arbeitstag zehn Stunden oder mehr. Deshalb passieren nicht unwesentlich viele Unfälle während der Arbeitszeit. Meist handelt es sich um kleinere Missgeschicke, wie zum Beispiel ein Schnitt an dem scharfen Rand des Papiers oder ein blaues knie nach einem Sturz. Für diese Eventualitäten verfügt jedes Büro über ein Erste-Hilfe-Set, in dem Pflaster, Verbandsmaterial und Schere zu finden sind. Auch Kühlkissen sind in der Regel vorhanden. Sofern ein Mitarbeiter nach einem Unfall ein Pflaster oder anderes Material aus dem Erste-Hilfe-Kasten entnimmt, muss er dies im dabei liegenden Heft eintragen. Hier werden die Art der Verletzung, das Datum und das genutzte Material eingetragen. Der Verletzte bestätigt seine Angaben mit seiner Unterschrift, zusätzlich muss auch ein Zeuge die Eintragung quittieren. Dies dient der lückenlosen Dokumentation des Arbeitsunfalls und der Absicherung des Arbeitnehmers, sofern es zu schweren Spätfolgen kommen sollte.

Auch der Arbeitsweg zählt zur Arbeitszeit, auch wenn dieser nicht bezahlt wird. Verunfallt der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause, muss er seiner Firma unverzüglich über den Unfall in Kenntnis setzen. Hierfür halten die Unternehmen entsprechende Vordrucke bereit.

Bei größeren Verletzungen, die während der Arbeitszeit auftreten, muss der Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Nur dieser ist befugt, den Unfallhergang und die daraus resultierende Verletzung amtlich festzuhalten und eine Überweisung an einen Spezialisten auszustellen. Die Adressen der Durchgangsärzte können in Apotheken und auch beim Arbeitgeber festgehalten werden. Krankenhäuser übernehmen grundsätzlich die Funktion der Durchgangsärzte, es sollte dennoch darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.

Es ist sehr wichtig, sich an das vorgegebene Procedere zu halten, da andernfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlungen durch Arbeitsausfall oder auch anhaltende Arbeitsunfähigkeit oftmals nicht durchzusetzen sind.

jetzt kommentieren? 24. März 2009

Basis der privaten Krankenversicherung

Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich, so auch für die privaten Krankenversicherungen. Seit diesem Monat sind sie gehalten, einen so genannte Basistarif anzubieten. Dies ist der aktuellen Gesundheitsreform geschuldet - die Anbieter sind davon jedoch überhaupt nicht angetan.

Zweck des Basistarifs soll sein, dass auch solche Menschen eine Krankenversicherung erhalten können, die nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Folgerichtig umfasst er daher die Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten müssen. Auch darf er nicht mehr kosten, als der teuerste Tarif einer gesetzlichen Kasse.

Die privaten Krankenversicherer sind von dieser neuen Regelung aus nahe liegenden Gründen wenig begeistert. Nach langem Widerstand gegen das Gesetz reichte der Verband der privaten Krankenversicherer dagegen Klage ein, die derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Der Eingriff in ihrer ansonsten auf das individuelle Risiko abgestimmten Preisgestaltung bringt die Versicherer in Bedrängnis. Da sie damit rechnen, dass der Basistarif nicht kostendeckend und schon gar nicht gewinnbringend angeboten werden kann, werden sie die den Fehlbetrag durch Erhöhung der Tarif für ihre in anderen Tarifen versicherten Mitglieder aufbringen müssen. Zudem haben sie keine Kontrolle mehr darüber, wer bei ihnen Kunde wird; sie sind gezwungen jedermann, der dies wünscht, auch wenn er Vorerkrankungen hat, in den Basistarif aufzunehmen.

Die Versicherer haben daher angekündigt, in der Regel den Höchstbeitrag von derzeit fünfhundertsiebzig Euro zu verlangen. Wer das nicht zahlen kann, da er auf Sozialhilfe angewiesen ist, hat Anspruch darauf, nur den halben Beitrag zu zahlen. Fehlt auch dafür das Geld, zahlt der Staat die Prämie.

jetzt kommentieren? 01. März 2009

Krankenversicherung im Urlaub

Der jährliche Urlaub ist für viele der Höhepunkt des Sommers. Schlimm genug, wenn die kurze Zeit durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall getrübt wird, noch schlimmer jedoch ist es, wenn die für die Behandlung anfallenden Kosten selber getragen werden müssen.Gesetzlich Versicherte können sich auch im europäischen Ausland in einem gewissen Rahmen unentgeltlich behandeln lassen. Hier besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern. Für manche Länder muss zusätzlich ein separater Auslandskrankenschein beauftragt werden. Jede deutsche Krankenversicherung hat im Ausland eine Partnerversicherung, die zuerst für die Behandlungskosten aufkommt und später mit der deutschen Versicherung abrechnet. Der Auslandskrankenschein gilt als Beleg für die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenkasse und enthält die Informationen zu der Partnerkrankenkasse. Der Krankenschein sollte mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Urlaub angefordert werden.

Mit der Versichertenkarte und gegebenenfalls dem Krankenschein kann der Patient sich bei den Vertragsärzten im Ausland behandeln lassen, allerdings nur in dem Rahmen, der eine Rückreise ins Heimatland ermöglicht. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Manche Behandlungen beinhalten privatärztliche Leistungen, die der Patient selber tragen muss. Diese müssen mit einer Rechnung belegt werden, damit eine spätere Verrechnung mit der Krankenkasse möglich ist. Besser ist es jedoch, nur die Kassenleitung in Anspruch zu nehmen und den Arzt gegebenenfalls darum zu bitten. Oftmals rechnen ausländische Ärzte privat ab und verbucht höhere Beiträge, die später nicht erstattet werden!

Gleich welches Reiseland besucht wird: Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist sinnvoll. Diese übernimmt auch größere Summen und kommt für einen eventuellen Krankenrücktransport auf. Da die zahnärztliche Leistung der Partnerversicherungen im Ausland deutlich eingeschränkt sind, sollte auch hier über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nachgedacht werden. Diese kostet nur wenige Euro, spart jedoch eine große Summe, sofern es zu einem Notfall kommt. Der Nutzen dieser Versicherungen wiegt die Kosten bei weitem auf.

Auch Privatversicherte fahren mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung gut. Vor der Reise sollten sie jedoch Rücksprache mit der Kasse halten, welche Behandlungen bereits abgedeckt sind. Gegebenenfalls kann dann auf einen Abschluss der zusätzlichen Versicherung verzichtet werden.

jetzt kommentieren? 22. Februar 2009

Doppelter Festzuschuss bei Zahnbehandlungen

Zahnbehandlungen sind in der Regel sehr teuer, vor allem dann, wenn der Patient einen hochwertigen Zahnersatz wünscht. Die privaten Krankenversicherungen kommen meist in der vollen Höhe für die Behandlungen auf, für gesetzlich Versicherte dagegen bleibt ein großer Anteil als Eigenbehalt zurück. Vor allem Angestellte, die wenig verdienen, schrecken deshalb vor einer umfangreichen Behandlung zurück und lassen nur die notwendigsten Reparaturen durchführen. Dabei können Geringverdiener bei Ihrer gesetzlichen Versicherung aufgrund der unzumutbaren Belastung eine erhöhte Kostenübernahme beantragen.Dazu wird von der Versicherung ein entsprechendes Formular angefordert. Dieses wird ausgefüllt zur Durchsicht an die Krankenkasse zurückgeschickt, zusammen mit dem vom Zahnarzt angefertigten Kostenvoranschlag. Die Krankenkasse benötigt für die Bearbeitung Kopien der letzten Gehaltsabrechnungen, Angaben zum Einkommen des Ehepartners sowie eine Auflistung von zusätzlich bezogenen Leistungen wie Kinder- oder Weihnachtsgeld. Aufgrund dieser Daten wird der Anspruch des Patienten auf eine überdurchschnittliche Unterstützung berechnet. Bedacht werden muss, dass gesetzliche Versicherungen nur Zuschüsse auf die befundorientierten Maßnahmen gewähren. Das bedeutet, dass sich die Krankenkasse in jedem Fall nur an der festgelegten Regelversorgung beteiligt. Muss ein Zahn gezogen werden, ist als Regelversorgung die Einsetzung einer Brücke festgelegt. Zu dieser Versorgung zahlt die Kasse einen Festzuschuss von rund 50 Prozent, der Patient müsste für den Restbetrag aufkommen. Liegt sein Einkommen jedoch unter einer bestimmten Grenze, kommt die Krankenkasse in einem größeren Rahmen auf und übernimmt den größten Teil der Behandlungskosten.

Dem Patient steht frei, sich statt der Regelversorgung für eine aufwendigere Behandlung zu entscheiden. Auch hier zahlt die Kasse nur die Festzuschüsse für die Regelversorgung, die privatzahnärztlichen Leistungen muss der Patient selber tragen. Auch in dem Fall einer aufwendigen Behandlung, wie beispielsweise einem Implantat, kann der Patient von der gesetzlichen Kasse einen doppelten Festzuschuss beantragen. Dazu lohnt hier auch eine Zahnzusatzversicherung, die auch für hochwertigen Zahnersatz aufkommt und so einen großen Teil der Kosten auffängt.

jetzt kommentieren? 09. Februar 2009

Das Hamburger Modell

Nicht nur längere Arbeitslosigkeit oder etwa die Geburt eines Kindes sind Gründe, warum jemand für längere Zeit aus dem Arbeitsprozess ausscheidet. Auch langwierige Krankheiten oder Unfälle mit schweren Folgen können dafür verantwortlich sein, dass der Betroffene der Arbeitswelt so lange fernbleibt, dass er oft ohne Unterstützung nicht dorthin zurück findet. Für die letztgenannten Fälle wurde das so genannte Hamburger Modell geschaffen. Es soll dazu dienen, die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu fördern. Je nach individuelle Fall dauert diese Wiedereingliederung unterschiedlich lange bis der Betroffene wieder voll im Arbeitsleben steht. Auf Grund der zwangsweise langen Pause erfolgt die Rückkehr in langsam in kleinen Schritten. Dabei kann der gesamte Vorgang von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten in Anspruch nehmen.Arbeitgeber, die das Hamburger Modell für einen Mitarbeiter in Anspruch nehmen, müssen dafür nichts zahlen. Die gesamte Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise von der Rentenversicherung getragen. Einzige Voraussetzung dafür ist eine positive Prognose, dass die Wiedereingliederung voraussichtlich gelingen wird. Der Arbeitgeber ist, obwohl die Maßnahme für ihn kostenlos ist, dennoch nicht dazu verpflichtet. Ist er einverstanden, genügt es die Teilnahme mittels eines Formulars der entsprechenden gesetzlichen Krankenkasse mitzuteilen.

Nach der Einverständniserklärung kann der betroffene Arbeitnehmer weiterhin Lohnersatzleistungen beziehen, genauer Übergangs,- oder Krankengeld, das er bei seiner Krankenkasse beantragen muss. Das Hamburger Modell ist eine anerkannte Reha - Maßnahme. Der künftige Arbeitsplatz, auf den der Betroffene vorbereitet werden soll, muss exakt beschrieben werden. Obwohl er wieder in den Betrieb integriert wird, ist er offiziell nach wie vor arbeitsunfähig. Das bedeutet aus Arbeitgebersicht, dass dieser keinen Anspruch auf die Erbringung einer Arbeitsleistung hat.

Um das Hamburger Modell in Anspruch nehmen zu können, muss der Antragsteller arbeitsunfähig sein und ein Arzt muss eine Beurteilung über die Erfolgsaussichten abgeben.

jetzt kommentieren? 19. Januar 2009

Die Altersrückstellung der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung berechnet die monatlichen Beiträge anhand eines anderen Modells als die gesetzliche Krankenversicherung. Ein gesetzlich Krankenversicherter zahlt einen festgelegten Prozentsatz von seinem Bruttogehalt, bei Privatversicherten dagegen setzt sich der Beitrag aus mehreren Komponenten zusammen.Zum einen beinhaltete der monatliche Beitrag einen Nettobeitrag, der sich aus dem Risikobeitrag und dem Sparbeitrag zusammensetzt, darüber hinaus wird ein gewisser Anteil für die Verwaltungskosten des Versicherers veranschlagt. Der Risikobeitrag soll die anfallenden Behandlungskosten decken, die während des Jahres für den Versicherten anfallen. Der Sparbeitrag dagegen wird zurückgelegt. Dies hat eine grundlegende Bewandtnis: private Krankenversicherer sind verpflichtet, die Beiträge der Versicherten nicht über Gebühr anzuheben, auch wenn mit zunehmendem Alter mehr Kosten für Behandlungen und Vorsorgeuntersuchungen anfallen. Zwar dürfen steigende Gebühren auf die Beiträge umgelegt werden, doch eine deutliche Anhebung des Risikobeitrags soll unterbleiben. Damit jedoch alle privat versicherten Personen auch in fortgeschrittenem Alter die volle Leistung ihrer Kasse erhalten können, muss diese vorsorgen. Dazu wird der monatliche Sparbeitrag verwendet. Dieser gewährleistet ein gleich bleibendes Leistungspaket. Junge Menschen sorgen demnach mit ihren eigenen Beiträgen für die eigene Behandlung in den späteren Jahren vor, der Nettobetrag der Versicherungssumme muss also nicht angehoben werden.

Dabei stellt der Sparbeitrag kein persönliches Guthaben des Einzahlers dar. Vielmehr fließen alle Sparbeiträge in einen gemeinsamen Pool, aus dem die Kosten finanziert werden, die über die eingezahlten Risikobeiträge hinausgehen. So ist in jedem Fall abgesichert, dass alle Versicherten die benötigten Behandlungen in Anspruch nehmen können. Die private Krankenversicherung funktioniert demnach nur über die Gemeinschaft der Versicherten, die sich mit ihren Zahlungen gegenseitig stützen. Personen, die häufig erkranken oder an einer chronischen Krankheit leiden, werden durch die Beiträge derjenigen unterstützt, die es besser getroffen haben.

Durch diese Zusammensetzung der Beiträge ist die private Krankenversicherung auch in der Lage, höherwertige und damit teurere Behandlungen anzubieten, ohne dass die Versicherten Zuzahlungen leisten müssten. Das System kommt also allen Versicherten zu Gute.

jetzt kommentieren? 11. Januar 2009

Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Aufgrund steigender Behandlungskosten und einer immer niedrigeren Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen verbuchen Zusatzversicherungen eine große Nachfrage. Mit einer zusätzlichen Versicherung können gesetzlich Versicherte Privatleistungen in Anspruch nehmen, ohne hohe Kosten fürchten zu müssen. Zwar sind Zusatzversicherungen keine Pflicht, dennoch werden vor allem Zahnzusatzversicherungen empfohlen.Die Zähne sind ein wichtiges Merkmal im Gesicht eines Menschen, sichtbare Defekte gelten als ein Makel. Die Technik der modernen Zahnheilkunde kann inzwischen derart hochwertigen Ersatz leisten, dass sogar Zahnreihen ohne sichtbare Defizite ersetzt werden können. Implantate, Kronen und Prothesen sind jedoch sehr teuer und können nur von wenigen Menschen Problemlos gezahlt werden. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt auch bei teuren Eingriffen einen großen Teil der Kosten, sodass der Patient sich bei der Wahl des passenden Ersatzes nicht zwingend an den Finanzen orientieren muss. Manche Versicherer übernehmen bis zu 85 Prozent eines Implantats und zahlen die volle Regelversorgung. Zusatzversicherte Menschen müssen demnach den finanziellen Aufwand einer großen Behandlung nicht fürchten. Darüber hinaus können auch Zahnreinigungen und die Praxisgebühr bei den Versicherern eingereicht werden.

Alle Versicherer haben eine Wartefrist, wie lang diese ausfällt, ist jedoch verschieden. Während der Wartefrist kommt der Versicherer in keinem Fall für eine Behandlung auf. Der Zustand des Gebisses und bislang erfolgte Behandlungen wirken sich auf die Dauer der Wartefrist und mögliche Staffelungen hinsichtlich von Rückzahlungen aus. Demnach sollte eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden, bevor ein Defekt an den Zähnen auftritt.

Darüber hinaus variieren die Beiträge hinsichtlich des Alters des Versicherten und natürlich des Leistungsumfangs. Wer lediglich die Regelversorgung abgedeckt haben möchte, kann für wenige Euro im Monat eine günstige Versicherung abschließen. Eine Versicherung, die auch Prothetik und Implantologie einschließt, kostet etwa 20 Euro im Monat. Für welche Versicherung man sich entscheidet, ist von den eigenen Wünschen abhängig. Wer über einwandfreie und gesunde Zähne verfügt, benötigt vielleicht nicht bereits in jungen Jahren eine teure Zusatzversicherung. Personen, deren Zähne anfällig sind, sind mit einer hochwertigen Versicherung dagegen gut beraten.

Vor dem Entschluss für eine Versicherung sollte der Leistungsumfang der verschiedenen Versicherer verglichen werden. Ein Blick in das Internet oder einschlägige Testmagazine erleichtert die Auswahl enorm.

jetzt kommentieren? 26. Dezember 2008

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