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Die medizinische Versorgung in Deutschland gehört weltweit zu den Besten. Jeder Kranke oder Verletzte erhält die nötige Versorgung, um die Gesundheit schnell wieder herzustellen. Dabei jedoch weist das Gesundheitssystem einige Löcher auf, durch die vor allem gesetzlich versicherte Menschen schnell fallen können. So haben die gesetzlich Versicherten kein Mitspracherecht bei der Behandlung. Sie erhalten automatisch die regulär vorgesehenen Maßnahmen, also jene, die von der Krankenkasse übernommen werden. Neue oder bessere Behandlungsmöglichkeiten bleiben ihnen verwehrt. Zusatzversicherungen schaffen die Möglichkeit, die gleiche Behandlung zu erhalten wie ein Privatpatient. Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus, Chefarztvisite und eine nahezu vollständige Kostenübernahme bei Zahnersatz- all das wird von einer passenden Zusatzversicherung übernommen. Auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder eine neue Brille ohne Zuzahlungen können in Anspruch genommen werden.Mit einer privaten Zusatzversicherung kann jeder Versicherte viel Geld sparen. Mit vergleichbar wenig finanziellem Aufwand erhält er nahezu die gleiche Leistung wie ein privat Versicherter. Lediglich der Aufwand für das Einreichen der Kosten bedeutet mehr Aufwand, zudem werden in der Regel nicht die kompletten Kosten für eine Behandlung übernommen. Restbeträge muss der Patient noch immer selber tragen. Dafür jedoch erhält er die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Behandlungsmethode entscheiden zu können. Macht der Versicherungsnehmer in einem Jahr keinen Gebrauch von den Leistungen der Zusatzversicherung und reicht keine Rechnung ein, erhält er eine anteilige Rückzahlung auf seine Beiträge.
Bei größeren Behandlungen, die bereits vorher absehbar sind, sollte der Austausch mit der Versicherung gesucht werden. Mittels eines vom Arzt erstellten Kostenvoranschlags kann die Kasse bereits vorab ungefähr mitteilen, in welcher Höhe sie sich an der Behandlung beteiligen wird.
Zusätzlich zu diesen Vorteilen sind die Ausgaben für Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar. Wie die Autoversicherung gelten private Zusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der allgemeinen Sonderausgaben geltend gemacht werden können.
17. März 2009
Zu Beginn des neuen Jahres wird für die gesetzlichen Krankenkassen ein einheitlicher Beitrag in Höhe von 15,5 Prozent des Einkommens erhoben. Vielen Kassen steht damit zwar mehr Geld zur Verfügung, ob der Leistungsumfang dadurch auch breiter wird, ist jedoch fraglich. Für viele aufwendige Behandlungen werden gesetzlich Versicherte auch weiterhin selber aufkommen müssen. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich über die verschiedenen Zusatzversicherungen zu informieren und gegebenenfalls eine abzuschließen.Eine Krankenzusatzversicherung leistet in verschiedenen Bereichen. So sind nicht nur teure Behandlungsmethoden ganz oder teilweise versichert, sondern auch Vorsorgeuntersuchungen, die von der Krankenkasse sonst erst ab einem festgelegten Lebensalter übernommen werden. Vor allem die Krebsvorsorge von Frauen und Männern wird von Zusatzversicherungen auf diese Weise unterstützt.
Ebenfalls enthalten sind alternative Maßnahmen, die gesetzlich Versicherte sonst selbst zahlen müssten. Akupunktur und Massagen sind vor allem hinsichtlich einer Schmerztherapie bei chronischen Leiden sehr wirksam. Wird eine solche Behandlung gewünscht, müssen jedoch vor Beginn bei beiden Kassen Kostenvoranschläge eingereicht werden; in manchen Fällen leistet die gesetzliche Krankenkasse zumindest eine Teilzahlung.
Darüber hinaus leisten Krankenzusatzversicherungen auch Beihilfe für Brillen, Gehhilfen und Prothesen. In welchem Umfang die Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom gewählten Tarif ab.
Auch Krankenhaustagegeld und die Zuzahlung zum Zweibettzimmer werden von der Zusatzversicherung in der Regel übernommen. So kann auch eine gesetzlich versicherte Person die gleiche Leistung in Anspruch nehmen, die ein privat versicherter Mensch erhält.
Die Abrechnung mit der Zusatzversicherung erfolgt nach der Leistung der eigentlichen Krankenkasse. Enthält eine Behandlung privatärztliche Bestandteile, erhält der Versicherte eine entsprechende Rechnung vom Arzt. Diese muss er bei der gesetzlichen Versicherung einreichen, von der wiederum eine Abrechnung erfolgt. Auch wenn die gesetzliche Kasse keine Leistung erbringt, muss die Rechnung eingereicht werden! In der Folge kann der Patient die Rechnung und die Bestätigung der Krankenkasse bei der Zusatzversicherung einreichen, die entsprechend ihres Leistungskatalogs abrechnet.
Privat verschriebene Medikamente, Quartalsgebühren und Laborrechnungen dagegen können direkt bei der Zusatzversicherung eingereicht werden, da hier eine Beihilfe der gesetzlichen Kasse von vorneherein ausgeschlossen ist.
Werden für ein laufendes Jahr keine Ansprüche gegenüber der Zusatzversicherung geltend gemacht, erhält der Versicherte einen Teil seiner Gebühren zurück. Über die Höhe der Rückzahlungen wird er im Laufe des Jahres schriftlich informiert.
31. Januar 2009
Bei den Einstiegstarifen für Akademiker die sich erstmals für eine private Krankenversicherung interessieren ist eines auffällig, dass etliche Angebote dafür sehr günstig kalkuliert sind. Bei Assistenzärzten, Beamtenanwärtern oder Referendaren sind die Leistungen und Tarife für die private Krankenversicherung unglaublich günstig. Die gesetzliche Krankenkasse kann mit derartigen Offerten nicht konkurrieren. Bewusst setzen viele Krankenversicherungsgesellschaften die Beiträge für Akademiker die neu in das Berufsleben einsteigen niedrig an. Schließlich gilt es sich solvente Mitglieder für die Zukunft zu sichern. Leider orientieren sich die meisten Interessenten an einer privaten Krankenversicherung nur an dem angebotenen Einstiegstarif. In vielen Fällen handelt es sich dabei um ein Lockvogelangebot. Wer als Akademiker sich nicht um die Folgetarife kümmert, kann nach Ablauf des so vermeintlich günstigen Angebotes, eine böse Überraschung erleben. Immer sollte der Volltarif als Maßstab für die Entscheidung herangezogen werden. Dieser Tarif ist es, den die Versicherten für viele Jahre zahlen müssen. Was ebenfalls unbedingt berücksichtigt sein muss, ist die Entwicklung der Versicherungsbeiträge in den vergangenen Jahren. So sollte sich erkundigt werden, wann zum letzten mal die Beiträge für die privaten Krankenversicherung erhöht wurde. Explizit ist darauf zu achten, wie sich die Beiträge in den unterschiedlichen Tarifbereichen entwickelten. Ein beliebter Trick der Versicherer ist es, bei den Lockvogelangeboten eine Selbstbeteiligung in dem Angebot für die private Krankenversicherung einzubauen. Verschiedene Fachzeitschriften testen regelmäßig die Offerten der verschiedenen Krankenversicherungsgesellschaften. Wer betriebswirtschaftlich involviert ist, kann durch verschiedene Bilanzkennzahlen die wirtschaftliche Entwicklung der privaten Krankenversicherungsgesellschaft einschätzen. Grundsätzlich ist es sehr schwer, einen direkten Vergleich zwischen den unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften durchzuführen. Ein Grund dafür ist, dass die Tarife und Leistungen zu unterschiedlich sind. Auch können Laien nur sehr schwer alle weiteren Entwicklungen der privaten Krankenversicherungsgesellschaft richtig bewerten. Sehr wichtig sind die Kriterien wie Stabilität der Beiträge, Sicherheit und die Entwicklung der Beiträge. Vor allem ist es problematisch vor Vertragsabschluss einzuschätzen, wie sich die Beiträge im Alter gestalten.
13. Januar 2009
Obwohl im ersten Halbjahr 2009 ein Wechsel innerhalb der PKV besonders lohnend erscheint, da man auf Grund einer Sonderregelung seine Altersrückstellungen mitnehmen kann, ist ein Wechsel in der PKV noch in diesem Jahr aus bestimmten Gründen durchaus lohnend. Wer nächstes Jahr in eine andere PKV wechselt, darf zwar, wie gesagt, seine Altersrückstellungen mitnehmen, aber es steht beim neuen Anbieter dafür nur der so genannte Basistarif offen, in dem man anderthalb Jahre verbleiben muss. Dieser bietet nicht die Vorteile einer Privatversicherung, wie man sie gewohnt ist und sie erwartet. Der neu eingeführte Tarif beinhaltet nämlich im wesentlichen nur die Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenkassen anbieten und kostet auch genauso viel, nämlich maximal den Beitrag, den die teuerste gesetzliche Krankenkasse verlangt. Da jedoch ab nächstem Jahr ein Einheitsbeitragssatz eingeführt wird, steht dieser maximale Beitrag erst einmal fest, solange keine GKV sich dazu entschließt, einen Zusatzbeitrag zu erheben.Aus diesen Gründen ist es durchaus empfehlenswert, noch dieses Jahr zu einer neuen privaten Krankenversicherung zu wechseln, wenn man dies ohnehin vor hat. Jetzt ist es noch möglich, den Tarif bei dem neuen Anbieter frei zu wählen und sich auch ganz individuell über bestimmte Leistungen vertraglich zu verständigen. Nächstes Jahr wird dies deutlich schwieriger, da jede private Krankenversicherung auf den Basistarif verweisen kann, wenn sie einen Neukunden nicht aufnehmen will. Auch Versicherte, die von der gesetzlichen Krankenkasse in eine private Krankenkasse wechseln wollen, sollten dies noch im laufenden Jahr tun, da auch dieser Personenkreis ansonsten zuerst im Basistarif verweilen muss, bevor er zu einem höherwertigen Tarif aufsteigen kann. Da die privaten Versicherer zur Zeit massiv um Neukunden werben, sind im Augenblick auch günstige Angebote auf dem Markt und Vereinbarungen möglich, auf die sich die Anbieter ansonsten nicht einlassen würden.
18. November 2008
Es ist bekanntermaßen nicht einfach, in die private Krankenvollversicherung zu wechseln. Davor sind einige Hürden zu nehmen, insbesondere dürfte für die Mehrzahl der Wechselwilligen die Beitragmessungsgrenze am schwierigsten zu erreichen sein. Ob der Wechsel zur privaten Krankenversicherung überhaupt sinnvoll ist, das wiederum hängt sehr vom Einzelfall ab. Aber auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse müssen auf den Komfort und die zusätzlichen Leistungen, die Privatpatient genießen, nicht völlig verzichten. Man kann einen großen Teil der Besonderheiten, die die privaten Krankenversicherung bietet, mit Hilfe von Zusatzversicherungen bekommen. Das kostet natürlich zusätzliches Geld, dass man neben den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung aufbringen muss. Daher sollte man sich gut überlegen, welche Leistungen man wirklich haben will oder welche man braucht. So ist es zwar angenehm, wenn man im Krankenhaus in einem Einzelzimmer liegt und vielleicht auch noch vom Chefarzt behandelt wird. Ob man dadurch wirklich eine Zusatznutzen für die eigene Gesundheit erlangt, ist jedoch fraglich. Es muss nicht der Chefarzt sein, der im übrigen auch für Kassenpatienten da ist, wenn seine Kompetenz gefragt ist.Überlegenswert sind vielmehr andere Zusatzversicherungen, die, wenn man sie nicht hat, viel eigenes Geld kosten können, wenn man sich deswegen behandeln lassen muss. So gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung seit langem nur noch minimale Zuschüsse für Zahnbehandlungen. Bezahlt wird überhaupt nur noch das medizinisch absolut nötige, von kosmetischen Zusatzleistungen ganz zu schweigen. Wer auf schöne und gesunde Zähne, später auch einen komfortablen Zahnersatz, nicht verzichten möchte, weil er die Behandlung aus eigenen Mitteln nicht bestreiten könnte, ist mit einer Zahnzusatzversicherung gut beraten. Je früher man diese abschließt, desto günstiger sind auch auf Dauer die Tarife. Die Zahnzusatzversicherung trägt alle Kosten, die über den Festzuschuss der Krankenkasse hinaus gehen, wobei es egal ist, ob man sich zum Beispiel einen Standard-Zahnersatz einsetzen lässt oder eine aufwendige Variante.
31. Oktober 2008
Das verführerische bei den Angeboten von privaten Krankenversicherungen ist nicht nur die zu erwartende bessere Leistung im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch der scheinbar sehr viel günstigere Preis - jedenfalls entsteht dieser Eindruck, wenn man Werbeangebote der PKV liest und den Preis mit den Beiträgen vergleicht, die man selbst und der Arbeitgeber monatlich an die gesetzliche Krankenkasse überweisen. Dieser beworbene Preis ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Es kommt auf das Kleingedruckte an, wenn man sicher sein will, dass der gewählte Tarif keine bösen Überraschungen bereit hält.Vor der Frage, ob man zur PKV wechseln soll, stehen im Moment viele Bürger, die die Voraussetzungen für den Eintritt in eine private Krankenvollversicherung erfüllen. Da im nächsten Jahr für fast alle der Krankenkassenbeitrag teurer wird, überlegt man sich natürlich sinnvoller Weise, ob ein Wechsel nicht Geld sparen könnte.
Die privaten Krankenversicherer kennen diese Situation und locken neue Kunden mit scheinbar günstigen Tarifen. Doch gerade diese Tarife haben oft eine nur begrenzten Leistungsumfang. Viele Optionen, die man von einer privaten Krankenversicherung erwarten würde, sind dort ausgeschlossen, zum Beispiel die Übernahme von Kosten für alternative Heilmethoden, aber auch Krankenhausaufenthalte müssen dann möglicherweise aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch medizinische Hilfsmittel können mitunter nur eingeschränkt erstattet werden. Auch die Privaten kennen eine Art Hausarztmodell, jedenfalls in ihren Einsteigertarifen. Wer so etwas unterschreibt, muss wie ein gesetzlich Versicherter erst einmal zum Hausarzt, bevor er zum Facharzt darf. Da ist man in der GKV deutlich besser aufgehoben, wenn man sich einen höheren privaten Tarif nicht leisten kann.
Eine andere Möglichkeit, Tarife preiswert anzubieten, besteht in der Vereinbarung von hohen Selbstbeteiligungen. Das sollte man allerdings nur dann wagen, wenn man im Zweifel das Geld auch wirklich zur Verfügung hat.
Besser und sicherer fährt man, wenn man einen besseren und teureren Tarif wählt und eine Prämienerstattung vereinbart. Musste man die Versicherung nicht in Anspruch nehmen, bekommt man einen Teil seiner Beiträge erstattet. Wird man aber krank, muss man keine zusätzlichen Kosten tragen.
27. Oktober 2008
Ab nächstem Jahr wird es für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen teurer. Fast neunzig Prozent der Versicherten werden höhere Beiträge zahlen müssen. Die Ursache ist der neue Einheitsbeitrag, der ab nächstem Jahr eingeführt wird und der bei fünfzehneinhalb Prozent liegen wird. Die meisten Kassen liegen im Augenblick mit ihrem Beitrag unter diesem Satz. In diesem Satz ist bereits der Anteil enthalten, den man künftig als Arbeitnehmer selbst bezahlen muss, ohne das der Arbeitgeber sich beteiligt.Experten raten auf die Frage vieler Bürger, ob man jetzt noch die Kasse wechseln sollte, dies besser zu unterlassen. In die private Krankenversicherung kann ohnehin nur wechseln, wer die Beitragsbemessungsgrenze drei Jahre hintereinander übersteigt. Nur Selbstständige und Beamte haben hier die Wahl unabhängig vom Einkommen. Allerdings gibt es aus der Privaten fast keinen Weg zurück in die GKV, was man bei diesem Schritt bedenken sollte.
Da alle Kassen den gleichen Beitragssatz haben werden, macht ein Wechsel zu einer anderen GKV im Moment keinen Sinn. Wer jetzt wechselt, muss außerdem für anderthalb Jahre in dieser Kasse verbleiben, bevor er erneut wechseln darf.
Ein Sonderkündigungsrecht hat man künftig bei der GKV dann, wenn die Kasse von der Möglichkeit Gebrauch macht, einen so genannten Zusatzbeitrag zu erheben. Das muss spätestens einen Monat vorher angekündigt werden. Bevor der erste Zusatzbeitrag fällig wird, darf der Versicherte kündigen. Das darf er auch dann, wenn dieser Zusatzbeitrag nochmals erhöht wird. Auch dann, wenn die künftig möglichen Prämienzahlungen gekürzt werden, ist eine Sonderkündigung möglich.
Bis zu acht Euro Zusatzbeitrag darf die Kasse pro Versichertem fordern, wenn sie mit dem Geld aus dem Einheitsfonds nicht auskommt. Liegt der Zusatzbeitrag höher, muss sie das Haushaltseinkommen des Versicherten berücksichtigen, der aber nicht höher sein darf, als ein Prozent des Einkommens des Mitgliedes.
Die PKV hat für deren Mitglieder diverse Vorteile. So ist es leichter einen Arzttermin zu bekommen, auch sind die Leistungen wesentlich umfangreicher. Der Arzt darf bei Privatpatienten eine höheren Satz abrechnen, was solche Patienten für ihn finanziell sehr attraktiv macht. Auch freie Arzt, -und Krankenhauswahl sind Vorteile der PKV. Der Privatpatient erhält auch alle Medikamente von seiner Versicherung voll erstattet.
Einfacher haben es GKV - Mitglieder bei der Abrechnung, um die sie sich nicht kümmern müssen. Außerdem macht die Familienversicherung den Krankheitsschutz für mehrköpfige Familien deutlich günstiger.
23. Oktober 2008
Nach wie vor ist fest geplant, ab nächstem Jahr den umstrittenen Gesundheitsfonds einzuführen. Den gesetzlichen Krankenkassen wird das Recht entzogen, selbst ihre Beiträge zu erheben. Die Zahlungen laufen dann in Zukunft, sollte alles wie vorgesehen umgesetzt werden, über einen großen Fonds, der sämtliche Beiträge verwaltet. Nach einem bestimmten Schlüssel werden dann die Beitragsgelder der Versicherten wieder an die einzelnen Kassen verteilt. Ein weiterer entscheidender Unterschied wird die meisten Versicherten mehr interessieren, als der Umstand, wie letztlich das Geld zur eigenen Kasse gelangt. Die Beiträge werden nämlich, soviel ist zumindest jetzt schon sicher, erheblich ansteigen und sie werden für alle gleich hoch sein. Der Einheitsbeitrag gehört zu den Ideen, die das Gesundheitssystem dauerhaft bezahlbar machen soll. Ein Wechsel der Krankenkasse wird zwar weiterhin möglich sein, allerdings wird man dabei kein Geld mehr sparen können, sondern dies bestenfalls aus dem Grund tun, um zu einem Anbieter mit einer Leistungsvariante zu wechseln, auf die man großen Wert legt. Eine Möglichkeit haben die Kassen auch im nächsten Jahr noch, Einfluss auf die Beitragshöhe zu nehmen. Gelingt es nämlich einem Versicherer nicht, mit den zugeteilten Mitteln aus zu kommen, darf ein Sonderantrag auf Beitragserhöhung gestellt werden. Wird diesem statt gegeben, wird es bei dieser Kasse bis zu zehn Prozent teurer. Damit die Versicherten dem nicht hilflos ausgeliefert sind, da sie schließlich keinen Einfluss auf die Umstände haben, die zur Erhöhung geführt haben, räumt der Gesetzgeber ihnen für diesen speziellen Fall ein Sonderkündigungsrecht ein. Plant eine Kasse eine eben beschriebene Erhöhung, muss sie dies ihren Mitgliedern spätestens einen Monat vor dem Jahreswechsel mitteilen. Bis zu dem Zeitpunkt an dem der erste erhöhte Beitrag zu zahlen wäre, kann der Versicherte vom eingeräumten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses Recht steht den Mitgliedern bei jeder außerordentlichen Beitragserhöhung zu.Kündigen darf man ausnahmsweise aber auch dann, wenn die vorgesehenen Prämienzahlungen verringert werden. Um die gesetzlich Versicherten zur Vorsorge zu animieren, sind werden sie, so ist es zumindest geplant, für gesundheitsförderndes Verhalten im Sinne der Kasse belohnt.
12. September 2008
Zwar ist nicht jedem die Möglichkeit eröffnet, die Krankheitsvorsorge privat abzusichern - Voraussetzung ist erst einmal, dass man über der Bemessungsgrenze verdient oder als beihilfeberechtigter Beamter sich ohnehin privat kranken versichern muss. Liegen diese Voraussetzung vor, stellt sich trotzdem die Frage, ob der Wechsel in die Private dem Verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung, etwa als freiwillig Versicherter, empfehlenswert ist.Um bei dieser Frage zu einer sinnvollen Einschätzung zu kommen, sollte man die eigene Lebenssituation und vor allem seine Zukunftspläne gründlich prüfen. Bei bestimmten Konstellationen kommt man schnell zu einer eindeutigen Antwort. So braucht sie ein junger Alleinstehender mit gutem Einkommen keine großen Gedanken zu machen. Er sollte auf jeden Fall in die PKV wechseln. Allerdings sollten seine Pläne keine wesentliche Veränderung seiner Verhältnisse beinhalten. Will er zum Beispiel heiraten und Kinder bekommen, sieht die Sache schon wieder anders aus. Auch sollte seine Karriere soweit planbar sein, dass ein wesentlicher Einkommensverlust, der ihn wieder unterhalb der Bemessungsgrenze bringt, weitgehend ausgeschlossen ist. Die Rückkehr in die Gesetzliche ist nämlich nicht mehr so ohne weiteres möglich, hat man sich erst einmal für die Private entschieden. Will der Einzelkämpfer also dauerhaft so weiterleben, kann er mit einer private Krankenversicherung Geld sparen und wird natürlich bekanntermaßen besser versorgt. Geld spart er natürlich nur, wenn er jetzt gesund ist und keine Vorerkrankungen mitbringt, die teure Zuschläge auf den Tarif zur Folge hätten.
Derjenige, der gerne einmal Familie hätte und die Umsetzung dieses Vorhabens realistisch ist, sollte über eine private Krankenversicherung gut nachdenken. Jedes Kind muss nämlich extra privat versichert werden, eine Familienversicherung wie bei der GKV gibt es bei den Privaten nicht. Das kann schnell teuer werden. Ist die Private erst einmal abgeschlossen, kann man auch später, wenn die Familie einmal gegründet ist, meist nicht mehr zurückkehren, auch wenn man jetzt finanziell ungünstiger dasteht.
27. Mai 2008