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Der Übergang zur Privaten Krankenversicherung

Wer als Akademiker von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter überwechselt, muss auf zwei Dinge achten: Zum einen ist es wichtig, dass die passende private Krankenversicherunsgesellschaft gefunden wurde, welche zu den persönlichen Erfordernissen passt. Sehr wichtig ist dazu, dass der Versicherungsschutz von der gesetzlichen Krankenversicherung zu der privaten Krankenversicherung nahtlos in einander übergeht. Eine Unterbrechung, wenn sie auch nur wenige Tage dauert, darf nicht eingetreten sein. Die folgen von einer Unterbrechung können für den Versicherten sehr unangenehm sein. Nur bei einem glatten Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung kann die Zeit in der früheren Krankenversicherung auf die Wartezeit angerechnet werden. Die Wartezeit dauert meistens drei Monate. In diesem viertel Jahr besteht eine Wartezeit für die ambulante Behandlung und die stationäre Behandlung. Noch schwerer fällt die Wartezeit im Bereich der Zähne aus: Bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz muss eine Wartezeit von acht Monaten abgewartet werden. Gleiches gilt für Behandlungen bei einem Kieferorthopäden. Auch wer sich in eine Psychotherapie begeben will müsste bei einem nicht nahtlos anschließenden Versicherungsschutz acht Monate warten. Sogar für die Entbindung gilt diese Regelung der Wartezeit von acht Monaten. Für die privaten Krankenversicherer hat diese Wartezeit ihre Vorteile: Zum einem verdienen sie in dieser Zeit sehr gut, sie müssen so gut wie keine Leistungen erbringen, erhalten dafür aber den vollen Beitragssatz. So finanzieren sich die Provisionen für den Abschluss der privaten Krankenversicherung. Auch kann verhindert werden, dass Krankheiten die bereits bei der Vorversicherung bestanden, der neuen Versicherungsgesellschaft aufgebürdet werden. Wer vor dem Übertritt in die private Krankenversicherung mindestens acht Monate in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied war und nahtlos in die Private übertritt, muss keine Wartezeiten einkalkulieren. Aus diesem Grund macht es wenig Sinn, erst die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu kündigen und sich anschließend auf die Suche nach einer privaten Krankenversicherung zu machen. Die Kündigungsfrist ist bei den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich: jeweils zum Monatsende des Übernächsten Monats lässt sich die Mitgliedschaft dort kündigen.

jetzt kommentieren? 13. Februar 2009

Die private Krankenversicherung sorgt vor

Anders als zum Beispiel in Amerika herrscht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Diese ist keineswegs einseitig angelegt, denn sowohl der Versicherte als auch das System profitieren davon.Im Falle einer schweren Erkrankung oder bei andauernden Unfallfolgen muss der Patient sich keine Sorgen darum machen, wie er für die Behandlungskosten aufkommen soll- alle nötigen Maßnahmen zahlt die Kasse. Lediglich für Behandlungen, die über das angemessene Spektrum hinausgehen, müssen Zuzahlungen geleistet werden. Gerade bei schwerwiegenden Krankheiten und einem langen Behandlungszeitraum fallen hohe Kosten an. Nicht selten übersteigen diese die bisher eingezahlten Beiträge des Patienten.

Um eine umfassende Versorgung aller Kranken gewährleisten zu können, muss die Krankenkasse also vorsorgen. Dies geschieht mit den Beiträgen der jungen und gesunden Einzahler. Die private Krankenversicherung baut ihre Beitragssätze anders auf als die gesetzliche Versicherung. Die Höhe der Beiträge ist nicht abhängig vom Einkommen der Versicherten, sondern von deren Alter und Vorerkrankungen. So kann es sogar vorkommen, dass junge Privatversicherte weniger zahlen als gleichaltrige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Junge Menschen benötigen in der Regel wenig medizinische Hilfe. Außer Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und gelegentliche kurzweilige Erkrankungen fallen nur in Einzelfällen höhere Kosten an. Statistisch werden aufwendige Behandlungen erst ab dem mittleren Alter nötig. Vor allem Zahnbehandlungen, aber auch Verschleißerscheinungen an den Gelenken und der Wirbelsäule belasten dann die Kassen. Für Privatversicherte mittleren Alters steigen die Gebühren deshalb deutlich an.

Die Beiträge der privaten Krankenversicherung werden so aufgebaut, dass jeder Versicherte mit seinen persönlichen Einzahlungen einen andauernden Erhalt der medizinischen Leistungen unterstützt. Mit einem Teil der Prämien von jungen Versicherten werden Rücklagen gebildet, aus denen die künftigen Leistungen gezahlt werden. Die private Krankenversicherung ist also für die Versicherten ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen dagegen bilden keine Rücklagen. Durch die demografische Entwicklung ist der Erhalt der Leistungen gefährdet. Auf zunehmend weniger Erwerbstätige kommen immer mehr ältere Menschen, die der medizinischen Versorgung bedürfen.

jetzt kommentieren? 22. Dezember 2008

PKV zum Schnäppchentarif

Die private Krankenversicherungen haben schon seit Jahren Problem Neukunden zu gewinnen, was jedoch nicht unbedingt an ihrem Angebot liegt, sondern eher daran, das der Gesetzgeber mit immer neuen Einschränkungen und diversen Reformen am Gesundheitswesen, den Kundenkreis für die PKV immer kleiner macht. Die letzte schlecht Nachricht zu diesem Thema ist ganz aktuell, nämlich die Erhöhung der so genannten Bemessungsgrenze um zwei Prozent zum nächsten Jahr. Das verkleinert wiederum einmal die Zielgruppe aller Anbieter von privaten Krankenvollversicherungen, da man erst bei dauerhafter Überschreitung dieser Einkommensgrenze, nämlich um drei Jahre in Folge, überhaupt berechtigt ist, aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszuscheiden. Die Einführung des obligatorischen Basistarifs ab Juli 2009 wird ein übriges tun, um die Margen der Privaten schrumpfen zu lassen. Zusätzlich zu den Einstiegshürden wird dadurch noch eine Art Zwangsaufnahme geschaffen, die den Kassen jede Menge riskanter Kunden einbringen wird, die sie jedoch nicht ablehnen dürfen.Wer die nächsten Jahre in der Branche unter den immer härter werdenden Bedingungen überleben wird, steht also keineswegs fest. Um jetzt schon einen attraktiven Kundenstamm zu sichern, wollen zwei Große der Branche nun mit einem Billigtarif auf Kundenfang gehen, um im kleiner werdenden Markt bei der Konkurrenz zu wildern. Die neu strukturierten Tarife der beiden Player sind um gute dreißig Prozent günstiger als zuvor. Damit werden sie, jedenfalls für jüngere und gesunde Menschen, auch finanziell und nicht nur bezüglich der Leistungen zu einer echten Alternative zur gesetzlichen Versicherung. Die wird nämlich spätestens nächsten Jahr, wie bereits jetzt feststeht, im Schnitt um einiges teurer. Mit Einführung des so genannten Gesundheitsfonds zahlt der gesetzlich Versicherte mindestens fünfzehneinhalb Prozent Beitrag. Da alle Kassen den gleichen Beitrag verlangen müssen, gibt es daher innerhalb der GKV keine wirkliche Alternative mehr.

Ob die neuen Billigtarife aber auch dauerhaft billig bleiben ist noch ungewiss. Auch auf die PKV kommt im nächsten Jahr ein Kostenschub zu, der sich zwangsläufig in den Beiträgen wiederfinden wird. Ob die neuen Lockangebote davon betroffen sein werden, lässt sich jetzt noch nicht absehen.

jetzt kommentieren? 22. August 2008

PKV - so funktioniert die Einlasskontrolle

Eine private Krankenversicherung hat viele reizvolle Vorteile. Nicht nur das man sich auf eine optimale medizinische Versorgung nach neustem wissenschaftlichen Stand freuen darf, fix eine Arzttermin bekommt und obendrein noch Leistungen wie alternative Medizin erhält, von der ein gesetzlich Versicherter nur träumen kann. Wer jung und gesund ist, spart obendrein noch jede Menge Geld, da er zumindest in dieser Lebensphase bei einer privaten Kasse deutlich günstiger fährt.Es liegt jedoch nicht an mangelnder Attraktivität der PKV, dass nur eine Minderheit dort eine Krankenvollversicherung abgeschlossen hat. Zu Leidwesen nicht nur der Beitrittswilligen, sondern auch der Unternehmen, hat der Gesetzgeber hohe Eintrittshürden errichtet. Es darf bei weitem nicht jeder dort hinein, der gerne hinein möchte. Problemlos gelingt dies nur allen Selbständigen und dem größten Teil der Beamten. Bei ihnen spielt beispielsweise das Einkommen keine Rolle, während der normale sozialversicherungspflichtig tätige Arbeitnehmer einen gut bezahlten Posten benötigt, wenn er die Privilegien der Privaten in Anspruch nehmen will.

Wer bereits bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichert ist, gehört zu denen, die jederzeit auch in die private Versicherung wechseln können. Freiwillig versichern können sich aber ohnehin nur diejenigen, die auch sonst keine Probleme mit einem Wechsel hätten, nämlich Selbstständige und Versicherte, die die Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Einkommen überschreiten. Bei Beamten gibt es keine Einkommensgrenze, sie werden von ihrem Arbeitgeber sogar noch bei der Krankenversicherung bezuschusst.

Wer als Arbeitnehmer nicht mindestens ein Bruttogehalt von 4012 Euro aufweisen kann, bleibt in der gesetzlichen Krankenkasse Pflichtmitglied. Wer trotzdem eine bessere Versorgung haben will, kann sich bestenfalls privat zusatzversichern. Diese Einkommensgrenze muss der Versicherte nicht nur einmalig erreichen, sondern mindestens drei Jahre hintereinander. Er kann dann eine private Krankenvollversicherung abschließen, wenn zu erwarten ist, dass er auch in den folgenden Jahren über dieser Grenze liegen wird.

Sinn dieser Regelung ist es, den gesetzlichen Krankenkassen eine möglichst breite Basis an Versicherten zu erhalten. Andernfalls wäre zu erwarten, das „gute” Risiken wie junge Arbeitnehmer und solche mit höherem Einkommen vorwiegend in die Private wechseln würden. Der GKV müsste sich dann mit einer Mehrheit von Problemfällen begnügen, was die Finanzierung erheblich erschweren würde.

jetzt kommentieren? 17. Juli 2008

Das ist alles drin - die Leistungen der Privaten

Kunden der privaten Krankenversicherung bekommen, sofern sie es geschafft haben, dort Mitglied zu werden, viel für ihr Geld. Die Leistungen übertreffen die der gesetzlichen Krankenkassen in vielen Bereichen deutlich.

Der so genannte Ambulattarif deckt beispielsweise die Kosten für alle nicht-stationären Behandlungen bei Ärzten, alternativen Medizinern und Psychologen ab. Auch alle Hilfsmittel und alle Arzneien werden von der Kostenerstattung umfasst.

Wie inzwischen auch entsprechende Studien bestätigen, werden Privatpatienten beim Arztbesuch in vieler Hinsicht besser behandelt. Nicht nur, dass sie schneller einen Termin bekommen, sie erhalten auch das Maximum des medizinisch möglichen und davon alles, was der Arzt in seiner Praxis zu bieten hat. Kein Wunder, da die Abrechnung für eine private Behandlung für den Arzt in finanzieller Hinsicht lohnend ist. Er kann bis zum dreifachen dessen verlangen, was er von einem Kunden der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten hat. Die Einschränkungen bei Medikamenten, wie sie bei der GKV Standard sind, müssen einen Privatpatienten nicht kümmern.

Während der Kassenpatient nur zu zugelassen Kassenärzten gehen kann, stehen dem Privaten alle medizinischen Möglichkeiten offen. Jeder Spezialist, egal ob zugelassen oder nicht, kann in Anspruch genommen werden. Gleiches gilt für alle Angebote der alternativen Medizin. Übrigens entfällt auch die lästige Praxisgebühr, die ist in der Versicherung enthalten. Das gleiche gilt für Medikamentenzuzahlungen, die der privat Versicherte nicht leisten muss.

Wer medizinische Hilfsmittel benötigt, zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen, zahlt in der GKV inzwischen alles alleine. Auch andere Hilfsmittel, Gehhilfen oder ähnliches, werden von der Kasse nur zum Teil übernommen. In der Privaten darf man sich dagegen jeden Luxus gönnen, selbst die Designerbrille ist mitunter in den Leistungen enthalten.

Da rechnet sich der mitunter höhere Beitrag für eine private Krankenversicherung. Wer beispielsweise mit schlechten Zähnen belastet ist, sollte sich zumindest überlegen, ob er nicht wenigstens eine private Zusatzversicherung dafür abschließt, sofern ihm der Zugang zur privaten Krankenvollversicherung aus irgendwelchen Gründen versperrt sein sollte.

jetzt kommentieren? 17. Juli 2008

PKV für die Katz

Was in den USA schon lange zum Standard gehört, soll nun auch in Deutschland etabliert werden: die private Krankenversicherung für Hund und Katz und alles, was sich sonst noch auf vier Beinen bewegt. Wer eine Vierbeiner sein eigen nennt, wird das Problem wohl kennen. Wird der Liebling einmal krank, kann das sehr teuer werden, wenn man alles tun will, um ihn wieder zu heilen. Allein die Rountinemassnahmen, die übers Jahr anfallen, etwas Entwurmung und Impfungen, verschlingen schon erhebliche Mittel. Nach Unfällen, die eine Operation nach sich ziehen, kommt leicht ein vierstelliger Betrag zusammen. Investiert man High-Tech-Medizin, etwa bei einer Krebserkrankung, ist die Skala nach oben offen. Wer sich alle Behandlungsmöglichkeiten leisten können will, aber nicht über die nötigen Mittel verfügt, kann künftig unter zahlreichen Anbietern mit diversen Policen wählen, um sein Haustier zu versichern.Die Branche will die Millionen von Kunden erschließen, die ein Haustier halten, aber keien Versicherung für es abgeschlossen haben. Nur ein winziger Bruchteil verfügt bereits über eine solche Police. Wer also Geld übrig hat und für seine eigene Absicherung gesorgt hat, mag daran denken diese Möglichkeit wahr zu nehmen.

Los geht es schon ab einem monatlichen Betrag von fünfzehn Euro. Abhängig sind die Kosten, genau wie beim Menschen, von den Risikofaktoren, die das zu versichernde Tier mitbringt und welche Leistungen und welchen eigenen Anteil man wünscht. Bei bestimmten Rassen, denen hohe Risiken für bestimmte kostspielige Krankheiten eigen sind, kann der Betrag deutlich höher ausfallen. Große Tiere, wie etwas Pferde, kommen aus nahe liegenden Gründen noch teurer, da der Behandlungsaufwand allein auf Grund ihrer Körpermasse steigt. Wer nur reine OP-Kosten absichern will, kommt dagegen schon mit fünf Euro pro Monat weg.

Es lohnt aber auch hier, wie bei jedem Vertrag, ein Blick auf die genauen Vertragsbedingungen. Vor der Unterschrift sollte klar sein, welche Leistungen in welchem Umfang übernommen werden. Viele Verträge sehen eine jährlichen Höchstbetrag vor, der maximal übernommen wird. Aber man kann auch Policen erwerben, die schlicht alles abdecken, inklusive Beistand im Todesfall. Ob die Beiträge dann noch wirklich sinnvoll investiert sind, sollte man sich genau überlegen. Mit dem gesparten Geld für die Versicherung kann man im Zweifel eine Menge Arztrechnungen begleichen.

jetzt kommentieren? 08. Juli 2008

Überlebt die private Krankenversicherung?

Es bestätigt sich immer wieder: die immer noch hart verhandelte laufende Gesundheitsreform ist lediglich, obwohl erst zu Teilen umgesetzt, eine Übergangslösung für die nächste Stufe. Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wird durch die aktuell ergriffenen und zukünftig in Kraft tretenden Neuerungen zwar gedämpft, aber die Tendenz ist nach wie steigend, wenn auch nicht mehr so explosionsartig wie bisher. Gerade der privaten Krankenversicherung droht Gefahr aus einer eher unerwarteten Richtung. Eine Forderung die PKV abzuschaffen würde man nicht gerade von den grossen Versicherungskonzernen erwarten, sondern eher von Sozialverbänden und dem linken Spektrum der Gesellschaft. Genau das ist aber gerade geschehen. Die Versicherungsverbände diskutieren zur Zeit ernsthaft darüber, statt des bisherigen zweigleisigen Modells der Krankenversicherung, bestehend aus gesetzlichen und privaten Kassen, eine Einheitsversicherung einzuführen. Diese Einheit soll nicht nur in organisatorischer Hinsicht bestehen, sondern auch bezüglich der Leistungen und Tarife gelten. Endziel wäre, dass es künftig gleichgültig ist wo man sich versichert, da sowohl Beitrag als auch Inhalte überall gleichwertig wären. Ein Einheitsbeitrag wird über alle Altersgrenzen hinweg gleich sein, auch spielt es keine Rolle mehr ob Mann oder Frau sich versichert. Um die Gesundheitsvorsorge für alle bezahlbar zu machen, soll die Einheitsversicherung gleichzeitig eine Pflichtversicherung sein. Private Krankenkassen wäre damit im Grunde genommen überflüssig, da kein unternehmerischer Spielraum mehr bestünde. Hier gibt es ab nächstem Jahr schon einen Vorgeschmack, wenn die privaten Krankenversicherer eine Basistarif einführen müssen, der nicht teurer sein darf als der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. In die gleiche Richtung zielt der dann mögliche Kassenwechsel, bei dem Altersrückstellungen mit übertragen werden.Grund für diese Überlegungen kann die demoskopische Entwicklung der Gesellschaft sein. Der immer älter werdenden Bevölkerung stehen immer weniger junge Menschen gegenüber. Versicherungskalkulatorisch bedeutet dies, das die schlechten Risiken, also ältere Menschen, zunehmen, während die guten Risiken, gesunde junge Menschen, in die Minderheit geraten. Offensichtlich rechnet sich dann künftig das Modell private Krankenversicherung nicht mehr, wenn man die Vorschläge der grossen Konzerne so interpretieren will.

jetzt kommentieren? 17. Juni 2008

Arbeitgeberzuschuss bei der privaten Krankenversicherung

Genau wie in der gesetzlichen Krankenversicherung erhält auch der privat Versicherte einen Anteil zur Krankenversicherung seitens des Arbeitgebers. Dies gilt nicht nur für seinen eigenen Versicherungsschutz, sondern auch für Kinder und nicht arbeitende Ehegatten/innen. Am 01.01.2008 hat sich der Höchstsatz des Anteiles erhöht.Der Versicherte kann nun maximal 250,20€ erhalten, vorher waren es maximal 236,91€. Gesetzlich geregelt sind diese Zuschüsse nach § 5 SGBV§ der Familienhilferegelung. Arbeitnehmer die von der Versicherungspflicht befreit sind und Arbeitnehmer deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag und auch zum Pflegeversicherungsbeitrag.

Früher waren diese Beträge anders geregelt. Ursprünglich erhielt der Arbeitnehmer die Hälfte des Beitrages, den er bei einer gesetzlichen Versicherung zu zahlen gehabt hätte.

Am 01.01.1996 änderte sich diese Regelung, eingeführt wurde ein erweitertes Krankenkassenwahlrecht. Seit dieser Zeit wird nicht mehr der gesetzliche Beitrag zu Grunde gelegt, nun wird der Zuschuss durch einen durchschnittlichen Höchstbetrag bestimmt.

Jedes Jahr ermittelt das Bundesministerium für Gesundheit einen neuen Durchschnittswert, der jeweils für ein Kalenderjahr gilt. Unterschieden wird aber zwischen dem Zuschuss für die Krankenversicherung und dem Zuschuss für die Pflegeversicherung.

Der Arbeitgeberbeitragszuschuss zur Pflegeversicherung beträgt derzeit maximal 30,28€.

Einen grundsätzlichen Mindestumfang des privaten Versicherungsschutzes gibt es nicht, allerdings wird sich an den Grundversorgungsleistungen der gesetzlichen Kassen orientiert.

Erhält der Versicherte Zusatzleistungen seiner Versicherung, wie zum Beispiel einen besseren Zahntarif, dann sind diese Leistungen im Arbeitgeberzuschuss enthalten.

Bestimmte Beiträge müssen bei der Berechnung des Zuschusses berücksichtigt werden, so zum Beispiel die Kosten des Krankenhaustagegeldes. Nicht beachtet werden Beiträge zum Sterbegeld und zur Lebensversicherung. So sind aber die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zuschussfähig, das heißt sie fließen in den Arbeitgeberzuschuss ein.

Erhält der Versicherte von seiner PKV eine Beitragsrückerstattung, weil er bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen hat, dann führt dies nicht zu einer nachträglichen Kürzung des Arbeitgeberzuschusses. Dagegen entfällt der Arbeitgeberzuschuss, wenn der Versicherte arbeitsunfähig wird und während dieser Zeit eine Gehaltsfortzahlung erhält.

Die gleiche Regelung gilt für weibliche, privat versicherte Personen, wenn sie Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld beziehen. 

jetzt kommentieren? 20. April 2008

Wechselhürden für Privatversicherte

Der Anbieterwechsel soll für Privatversicherte einfacher werden. Wer bis jetzt seine Krankenversicherung wechseln wollte, hatte mit enormen Hürden zu rechnen und finanziellen Verlusten. Ab dem ersten Halbjahr 2009 sollte der Wechsel einfacher werden.Rein theoretisch sollte dies so sein, ist es aber praktisch nicht, denn Unternehmen tauschen Kundendaten aus.

Dies hat zur Folge, dass ein Kunde damit rechnen muss einen erneuten Gesundheitscheck durchlaufen zu müssen, selbst wenn er als Vorgeschichte nur einen Heuschnupfen mitbringt.

Für eine Ablehnung oder einen Risikoaufschlag reichen schon simple Krankengeschichten.

Nicht nur Krankengeschichten werden von den Versicherungen ausgetauscht, auch wer schon eine Ablehnung erfahren hat, wird untereinander mitgeteilt.

Dies hat zur Folge, dass der Kunde in eine regelrechte Datenmühle gerät und das Wechseln der Kasse zu einem Spießrutenlauf werden kann.

Datenschützer sind alarmiert, denn obwohl eigentlich nur bestimmte Daten ausgetauscht werden dürfen, wird stark angenommen, dass auch Daten betroffen sind, die eigentlich unter das Datenschutzgesetz fallen. Leider weiß der Kunde nicht, welche Daten ausgetauscht werden und hat somit auch keine Chance falsche oder fehlende Angaben zu korrigieren.

Besonders betroffen davon sind die erlaubten Mitgliederumfragen.

Hierbei wird bundesweit nach schwarzen Schafen gesucht. Dies ist an sich auch erlaubt, es dürfen allerdings nicht alle Angaben weiter gegeben werden. Zudem besteht keine Möglichkeit der Überprüfung, ob die Daten auch den Tatsachen entsprechen.

Gibt eine Kasse also falsche oder fehlerhafte Daten weiter und der Kunde wird auf Grund dessen abgelehnt, hat er keine Möglichkeit dies zu berichtigen.

Dies hat vor allem zur Folge, dass Versicherungsträger Risikozuschläge fordern, welche die Versicherungssumme in enorme Höhen treibt. Damit wird ein Versicherungswechsel wesentlich erschwert und ob nicht genau dies auch Sinn der Sache ist, lässt natürlich niemand verlauten.

Eine positive Nachricht gibt es dennoch. Wer das erste Halbjahr 2009 nutzt, um einen Versicherungswechsel durchzuführen, kann einen Teil seiner beim alten Unternehmen angesparten Altersrückstellungen zum neuen Anbieter mitnehmen. Dies wäre ja an sich eine wirklich positive Nachricht, denn bis jetzt gingen genau diese Anteile verloren.

Wären da nicht die unangenehmen Nachrichten, wie oben beschrieben, gäbe es doch tatsächlich Anlass zur Freude.

Wie nicht anders zu erwarten, beharrt die Gesundheitsministerin nach wie vor auf all den guten Seiten, die sie vermeintlich eingeführt hat.

Die Realität sieht anders aus, aber dies betrifft nicht nur das Gesundheitswesen.

jetzt kommentieren? 16. April 2008

Die private Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten der Krankenversicherung, die private und die gesetzliche Krankenversicherung.Hier soll einmal versucht werden die private Krankenversicherung etwas genauer zu erklären.

In Deutschland sind etwas 10% der Bevölkerung Mitglied der privaten Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen Kosten welche aus Krankheit oder Unfällen entstehen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Aufnahme bei einer PKV von bestimmten Faktoren abhängig.

Vor Abschluss eines Vertrages werden Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht abhängig. Von diesen Faktoren ist auch die Versicherungssumme abhängig. So müssen zum Beispiel Frauen eine höhere Beitragssumme leisten, da sie statistisch gesehen eine längere Lebenserwartung haben.

Versichern können sich Personen für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht. Dazu gehören unter anderem Selbständige, Freiberufler, Künstler oder Schauspieler. Darüber hinaus steht es natürlich jeder Person frei, welche Form der Krankenversicherung sie wählt.

Unter bestimmten Vorraussetzungen kann man auch später von der PKV in die GKV wechseln. Beiträge zur PKV können sich im Laufe der Zeit, unter Berücksichtigung einzelner Faktoren, wie zum Beispiel eine Kostensteigerung, auch erhöhen.

Die PKV beinhaltet in ihren Beitragssätzen auch eine so genannte Altersrückstellung.

Diese Rückstellung soll steigenden Beiträgen im Alter entgegenwirken.

Jede PKV muss zunächst einmal den Standardtarif anbieten, welcher sich an den Leistungen der GKV orientiert. Zum Beginn des Jahres 2009 ist ein Wechsel geplant, der Standardtarif soll dann vom Basistarif abgelöst werden.

Die Abrechnung der Kosten bei einer PKV ist anders gegliedert als bei der GKV.

Hier werden die entstehenden Kosten vom Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Bei der PKV erhält der Patient bei bestimmten Leistungen erst einmal eine Rechnung vom Arzt und reicht diese bei seiner Krankenversicherung ein. Nach Überprüfung wird diese dann an den Patienten zurück erstattet.

In der PKV kann der Patient selbst unterschiedliche Tarifmodelle kombinieren. Er entscheidet, welche Zusatzleistungen er über den Standardtarif hinaus erhalten möchte.

Im Unterschied zur GKV, wo Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen mitversichert sind, muss in der PKV jeder Familienangehörige einzeln versichert werden.

jetzt kommentieren? 16. April 2008