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Pflegeversicherung - ein Zuschussgeschäft

Die Einführung der Pflegeversicherung vor einigen Jahren war eine Reaktion des Gesetzgebers auf die sich verändernde Altersstruktur der deutschen Bevölkerung. Da das Durchschnittsalter seit Jahre erfreulicherweise stetig zunimmt, erreichen immer Bürger ein Alter, in dem typische Altersgebrechen sie  hilfsbedürftig machen. Wer jetzt, was in Zeiten sinkender Geburtenraten und dem Rückgang des Lebensmodells Familie, ohne Angehörige dasteht, die bereit sind, sich um die pflegebedürftige Person zu kümmern, stand zuvor alleine da. Da Pflege teuer ist, fielen die meisten Betroffen alsbald den Sozialkassen zur Last. Dem sollte die so genannte Pflegeversicherung abhelfen, die dieses Lebensrisiko finanzielle so weit wie möglich abfedern sollte und ähnlich funktioniert wie die gesetzliche Rentenversicherung. Die arbeitende Generation sorgt mit ihren Beiträgen zur Pflegeversicherung nach dem Solidaritätsprinzip für diejenige, die aktuell der Pflege bedürfen.Aber leider gilt auch hier: wer keinen pflegenden Angehörigen hat, sondern auf fremde Hilfe oder ein Pflegeheim angewiesen ist, kommt mit den Zuschüssen aus dieser Kasse selten aus. Auch mit einer guten Altersversorgung ist eine Kostendeckung jedenfalls in höheren Pflegestufen meist nicht möglich. Diesen Missstand sollte die kürzlich erfolgte Pflegerefom beseitigen. Allerdings scheint dieses Ziel weitgehend verfehlt worden zu sein.

Zwar sind die Beiträge zur Pflegeversicherung deutlich gestiegen, die Leistungen jedoch weit weniger deutlich. Im Schnitt sind es gerade einmal etwas über drei Prozent, die an zusätzlichen Geldern an die Bedürftigen fließen. Der Beitrag ist dagegen auf vierzehn Prozent gestiegen.

Am meisten profitieren Betroffene der neuen Volkskrankheit Demenz. Hier können bis zu zweihundert Euro im Monat für eine fachkundige Unterstützung gezahlt werden, selbst wenn noch keine Pflegestufe erreicht ist.

Auch soll es künftig schneller gehen, vor allem mit Entscheidungen etwas zur Pflegestufe. Dafür würden Beratungsstellen eingerichtet. Wer sich selbst um einen Angehörigen kümmern will und daher zeitweise aus dem Beruf aussteigt, hat sogar ein Anrecht auf einen Bescheid innerhalb von zwei Wochen und bleibt dann im übrigen weiterhin voll sozialversichert.

jetzt kommentieren? 01. August 2008

Die Pflegeversicherung

Um die Kosten der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten, hat der Gesetzgeber einige Grundsätze entwickelt, die eingehalten werden müssen.So ist die ambulante Pflege immer der teilstationären und vollstationären Pflege vorzuziehen.

In diesen drei Stufen sind die Richtlinien der Kostenübernahmen seitens der Pflegekasse ebenfalls vorgegeben. Aufgeteilt folgendermaßen:

in der häuslichen Pflege wird Pflegegeld für die häusliche Pflege beispielsweise durch Angehörige gezahlt. Die nächste Stufe ist der ambulante Pflegedienst, welcher entweder unterstützende Dienste leistet oder den ambulanten Pflegedienst komplett übernimmt.

Die teilstationäre Pflege setzt sich zusammen aus der Kombination beider schon genannten Möglichkeiten und die letzte Stufe ist die komplett stationäre Pflege. Hier werden die Kosten für eine Heimunterbringung übernommen.

Die meist gewählte Form der Pflege ist die häusliche Pflege. Hier wird der psychische Stress für den zu Pflegenden als weitaus geringer empfunden und die meisten Menschen fühlen sich in ihrem eigenen zu Hause am wohlsten. Für die häusliche Pflege werden folgende Beträge gezahlt: in Pflegestufe I sind es 205 €, in Pflegestufe II sind 410 € und in Pflegestufe III werden 665 € gezahlt.

Um die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und Missstände zu vermeiden, finden regelmäßige Qualitätssicherungsbesuche statt. Erfüllt der Pfleger/Angehörige nicht die erforderlichen Erwartungen und ist das Wohl des Patienten nicht mehr gesichert, entfällt der Anspruch auf Pflegegeld und es wird nach einer Alternative gesucht. Die Besuche finden bei Pflegestufe I und II alle 6 Monate statt und bei Pflegestufe III alle 3 Monate.

Der ambulante Pflegedienst hat seine eigene Vergütungsklasse, hier wird aber auch nach Pflegestufe wie folgt unterteilt: Pflegestufe I 384 €, Pflegestufe II  921 € und Pflegestufe III 1432 €.

In der Teilstationären Pflege werden die gleichen Beträge wie für den ambulanten Pflegedienst gezahlt.

Personen die eine pflegende Tätigkeit ausüben, sind während der Tätigkeit und auf dem Weg zur Tätigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Auch ein Steuerfreibetrag für Pflegepersonen ist vorgesehen, so können Pflegepersonen welche in der Pflegestufe III pflegen, einen Pauschalbetrag von 924 € geltend machen.

Sind Umbauten zu Hause erforderlich, wie beispielsweise Handgriffe, niedrige Türschwellen ect. dann können für diese zusätzlichen Baumaßnahmen maximal 2557 € bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die vollstationäre Pflege ist am Kosten intensivsten. Hier werden auch die höchsten Pflegesätze gezahlt, ebenfalls gegliedert nach Pflegestufe.

Pflegestufe I bekommt 1023 €, Pflegestufe II 1279 € und Pflegestufe III erhält 1432 €.

Für Schwerst- und Härtefälle können bis zu 1688 € gezahlt werden. Dies ist wiederum in der Härtefallregelung genauer ausgeführt.

jetzt kommentieren? 24. April 2008