Posts gespeichert unter 'die Krankenversicherung'
Die Wintersaison hat angefangen und die Deutschen gehen wieder einmal auf Reisen. Gerade im Urlaub und vor allem dann, wenn man ihn nicht im Inland verbringt, sollte man auf eine gute Krankenversicherung setzten, damit die kostbare Zeit nicht in einem Unglück endet.Keine großen Sorgen wegen des Krankenversicherungsschutzes muss man sich in den Staaten machen, die Mitglied der europäischen Union sind. Hier existiert ein so genanntes Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass man bei einem akuten medizinischen Problem auf jeden Fall die entsprechende Versorgung erhält, ganz egal, ob man ausreichende Mittel zur Verfügung hat. Das gleiche gilt auch für die Schweiz und die Türkei, mit denen Deutschland ebenfalls ein solches Abkommen geschlossen hat.
Erleidet man im Urlaub einen Unfall oder man erkrankt plötzlich, so ist eine schnelle Versorgung noch vor Ort oft unumgänglich. Für einen Rücktransport bleibt oft nicht genügend Zeit, da eine Erstversorgung nicht warten kann. Das Sozialversicherungsabkommen umfasst diese Erstversorgung, wozu auch Maßnahmen der Notfallmedizin gehören. Muss man ein Krankenhaus stationär aufsuchen, so muss man darauf achten, dass man eine staatliche Klinik auswählt. Die Kosten, die für eine Behandlung in einer privaten Klinik entstehen, muss die heimische Krankenkasse nämlich nicht ersetzen. Diese Kosten erhält man nur dann zurück, wenn man einen entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat. Die Regelungen des Sozialversicherungsabkommen werden jedoch nicht überall gleich gehandhabt. Während man beispielsweise in Großbritannien auf jeden Fall ohne Kosten eine Notarztbehandlung erhält und lediglich einen Teil der Medikamente zahlen muss, wird man in anderen Ländern direkt ins Krankenhaus eingewiesen.
Daher ist man auch innerhalb der europäischen Union gut beraten, wenn man eine Auslandskrankenversicherung abschließt. Damit sind auf jeden Fall alle Kosten abgedeckt, die durch eine Behandlung im Urlaubsland entstehen können. Ganz wichtig ist dabei auch, dass der Rücktransport nach Deutschland übernommen wird; ein Posten, der von der gesetzlichen Krankenversicherung keinesfalls getragen wird, auch nicht im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens. Bei Urlauben in anderen Ländern ist eine solche Versicherung ohnehin obligatorisch, wenn man kein hohes Kostenrisiko eingehen will. Etwas Geld sollte man aber immer zur Verfügung haben, da man oft gewisse Beträge vorstrecken muss, so zum Beispiel in der Apotheke.
12. November 2008
Als Student ist das Leben noch in vieler Hinsicht viel einfacher und vergnüglicher, muss man sich doch um viele unerfreuliche Angelegenheiten noch nicht kümmern, da dafür noch die Eltern sorgen. Dazu gehört zum Beispiel auch der Versicherungsschutz, besonders gegen alle Krankheitsfälle. Zwar sind Studenten eine wichtige Zielgruppe der Versicherungsmakler, da sie die Kunden von morgen sind und umso leichter an eine Gesellschaft gebunden werden können, je früher man sie zu einem Abschluss bewegen kann. Jedoch haben die wenigsten Studenten viel Geld übrig, schon gar nicht für Versicherungspolicen. Daher sollte man genau wissen, was in dieser Lebensphase nötig ist und was nicht.Bis zum fünfundzwanzigsten Lebensjahr kann jeder Student sich über seine Eltern krankenversichern. Das ist zweifellos die preiswerteste Alternative für einen umfassenden Risikoschutz. Nach Erreichen der Altersgrenze kann sich jeder Student über die so genannte studentische Krankenversicherung absichern. Die ist ebenfalls sehr preiswert. Für aktuell neunundfünfzig Euro im Monat genie?t man Versicherungsschutz. Dies allerdings nicht zeitlich unbegrenzt. Schluss ist entweder nach dem vierzehnten Semester oder dem dreißigsten Geburtstag, je nachdem, was zuerst Eintritt. Wer während des Studiums nebenher arbeitet, kommt ebenfalls nicht in den Genuss der studentischen Krankenversicherung, wenn er mehr als dreihundertfünfundfünfzig Euro im Monat erhält. Dann gelten für ihn die gleichen Regeln wie für jeden anderen Arbeitnehmer.
Wer als Privatpatient ins Studium geht, darf dies auch bleiben und zahlt dort entsprechend günstige Beiträge, die jedoch über denen der studentischen Versicherung liegen.
Wer, zumindest zeitweise, im Ausland studiert, benötigt einen Extraschutz, der bis zu dreizehnhundert Euro kosten kann. Der ist aber wichtig. Je nachdem in welchem Land man sich befindet, sollte der Leistungsumfang der Versicherung möglichst gro? sein.
Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist schon im Studium eine unabdingbare Absicherung. Von der Rentenversicherung erhält man frühestens nach fünf Beitragsjahren eine Erwerbsminderungsrente. Diese Beitragsjahre wird man als Student in der Regel nicht nachweisen können. Kann man durch Unfall oder Krankheit seinen angestrebten Beruf nicht ausüben, steht man ohne entsprechende Versicherung ohne jede finanzielle Absicherung da.
22. Juli 2008
Die gesetzliche Krankenversicherung hat vordergründig finanzielle Vorteile. Einer davon ist unbestreitbar die Familienversicherung. So kann der Nachwuchs beitragsfrei mitversichert werden - ein gegenüber privat Versicherten ein handfester Vorteil. Dieses Privileg genießen Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unterhalb der Bemessungsgrenze liegt. Es handelt sich hier, nur zur Klarstellung, stets um Bruttobeträge. Dieser Vorteil kann schnell dahin sein, übersteigt man diese Einkommensgrenze. Dazu muss keines der Elternteile in den Vorstand aufrücken. Als wohlhabend genug, den Krankenversicherungsschutz allein aus eigenen Mitteln zu bewältigen, gilt man schon ab einem Verdienst von 43.200 EUR. Kein schlechtes Gehalt, aber reich ist man deshalb noch lange nicht. Muss davon die gesamte Familie leben, einschließlich der heute notwendigen und vom Gesetzgeber erwarteten privaten Altersvorsorge, wird die private Mitversicherung der Kinder rasch zur deutlich spürbaren finanziellen Bürde.Ist eine gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen, stehen zwei private Versicherungsalternativen zur Auswahl. Zum einen die freiwillige Mitversicherung bei den Eltern, zum anderen eine eigenen PKV für die Sprösslinge. Entschließt man sich direkt nach der Geburt dazu, den Familienzuwachs privat zu versichern, profitiert man von gesetzlichen Vorschriften, die dies erleichtern. Das Unternehmen darf die Versicherung nicht ablehnen, eine Gesundheitsprüfung ist nicht Voraussetzung. Ebenso wenig darf der Versicherer Risikozuschläge erheben. Dazu hat man zwei Monate nach dem Geburtstermin Zeit. Das gilt allerdings nur, wenn die Versicherung bei einem Unternehmen abgeschlossen wird, bei dem eines der Elternteile bereits Kunde ist.
Der Kostennachteil gegenüber gesetzlich mitversicherten Kinder liegt auf der Hand. Eine PKV für Kinder ist nicht unbedingt billig. Wer beihilfeberechtigt ist, Beamte etwa, kann unter den gleichen Konditionen auch die Kinder versichern. Gleiches gilt für Angestellte, die von ihrem Unternehmen einen Beitrag für die Krankenversicherung erhalten.
17. Mai 2008
Allerdings gibt es trotz der Versicherungspflicht auch noch Personen die nicht versichert sind. Als Grund benennen diese Personen Sparmaßnahmen und Kostendruck. Einige verzichten auch auf eine generelle Versicherung und tragen die Kosten im Falle einer Krankheit komplett selbst, so sparen sie die monatlichen Beträge und Verwaltungskosten. Dies birgt bei längerfristigen oder schweren Krankheiten allerdings auch ein hohes Kostenrisiko. Seit Februar 2007 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht, daraus resultiert, dass keine Versicherung eine zu versichernde Person ablehnen darf, auch nicht auf Grund einer Gesundheitsprüfung.
Ein erhebliches Problem sich zu versichern, können behinderte Personen bekommen. Gesetzliche Krankenversicherungen sind verpflichtet Behinderte aufzunehmen, bei privaten Krankenkassen kann es zu großen Problemen einer Aufnahme kommen.
Hier ist es sinnvoll sich vorher genau zu informieren.
Immer mehr werden seitens der Patienten Zusatzversicherungen abgeschlossen, da viele Leistungen heute nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden oder nur noch zum Teil erstattet werden.
Dazu zählen unter anderem auch Krankenversicherungen die einen Auslandsaufenthalt absichern, Zahnzusatzversicherungen oder Kosten für einen Heilpraktiker. Besonders Zahnzusatzversicherungen werden immer beliebter.
Hierbei zahlt der Patient einen relativ geringen monatlichen Beitrag und kann dabei eine bessere Versorgung beim Zahnarzt erwarten.
Dies lohnt sich besonders im Alter, wenn die Zähne statistisch gesehen öfter erneuert werden müssen. Heute bieten immer mehr Krankenkassen so genannte Wahltarife an, mit denen der Patient sein Grundversicherungspaket aufstocken kann.
Ähnlich wie in anderen Versicherungen auch, muss der Patient in der Krankenversicherung einen bestimmen Eigenanteil übernehmen. Diesen nennt man Zuzahlungen. Diese Zuzahlungen werden fällig bei Rezepten, Krankenhausaufenthalten oder bestimmten Sachleistungen wie Verbände ect.
In der privaten Krankenversicherung gibt es diese Form der Zuzahlung nicht.
Hier gilt die grundsätzliche Erstattung. Allerdings kann der Versicherte hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Beitragsrückerstattung bekommen, wenn er bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen hat.
Dies muss aber bei Vertragsabschluss vereinbart werden.
30. April 2008
Die Krankenversicherung erstattet für die Versicherten anfallende Kosten die im Krankheitsfall zustande kommen. Sie ist Teil des Gesundheitssystems in Deutschland und in manchen Bundesländern auch ein Teil des Sozialversicherungssystems. Die Regelung zwischen finanziellen Leistungen und Sachleistungen ist in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Unterschieden wird zwischen gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Krankenversicherungen. Es gibt zwischen den beiden Versicherungsformen grundsätzliche Unterschiede. So wird bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitrag gesetzlich festgelegt, während er bei der privaten Krankenversicherung ein Abkommen zwischen der Versicherung und dem Versicherten ist. Allerdings ist die Kostensteigerung bei beiden Versicherungsarten zu verzeichnen.
Die Geschichte der Krankenversicherung:
früher bestand die Versicherungspflicht nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung. Betroffen waren nur diejenigen, die ein kleines Einkommen hatten. Mit der Zeit stieg die Anzahl dieser Personengruppe aber an und da zwei Drittel der Leistungen Lohnabhängig waren, weitete man die aufzunehmende Personengruppe aus.
Heute machen diese einen Großteil der Versicherten aus. Die gesetzliche Grundlage der Krankenversicherung wird belegt durch das fünfte Sozialgesetzbuch.
Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse besteht für:
abhängig Beschäftigte (hier sind gewisse Einkommensgrenzen zu beachten), Bezieher von Erwerbsersatzeinkünften wie Arbeitslosengeld oder Rente, Studenten und bestimmte Familienangehörige.
Weiterhin besteht in der gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, zum Beispiel für Selbständige oder Personen deren Einkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt.
Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen nahezu ausschließlich aus Beiträgen. Hieraus entsteht auch das Problem der steigenden Kosten, da die Versicherten immer älter werden und mit der Rente die Beiträge sinken, die Kosten aber steigen.
In der privaten Krankenversicherung sind alle die Personen versichert, die nicht unter die Bestimmungen der gesetzlichen Versicherungsgruppe fallen.
Dazu zählen Personen deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte und Selbständige ohne Berücksichtigung des Einkommens.
In der privaten Krankenversicherung gibt es keinen einheitlichen Beitragssatz, hier wird der Beitrag für jede Person individuell errechnet. Hier erfolgt die Einstufung nach dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und der Krankengeschichte des Versicherten. Da Frauen im Allgemeinen eine höhere Lebenserwartung haben, ist deren Beitragssatz etwas höher als der Männer.
In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenabrechnung nicht nach einem vorgegebenen Kostenkatalog, sondern wird nach Bedarf abgerechnet.
Hierbei erhält der Patient die Rechnung seines Arztes, begleicht sie und reicht sie dann bei seiner Krankenkasse ein und bekommt sie zurück erstattet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird direkt zwischen Arzt und Krankenkassen abgerechnet.
30. April 2008