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Experten sind sich uneins, ob die Gesundheitsreform und besonders der neue Einheitsfonds die Probleme des Gesundheitswesens lösen wird oder zumindest, ob der Weg in die richtige Richtung geht. Sicher ist, dass die Gesamtkosten auch weiterhin steigen werden, sofern das hohe Niveau des deutschen Gesundheitswesens beibehalten werden soll. Bedenken bestehen mancher Orts, ob sich künftig noch jeder eine Behandlung wird leisten können. Grundsätzlich soll jedoch trotz Reform jedermann alle erforderlichen Behandlungen erhalten und dies soll auch von der Krankenversicherung abgedeckt sein. Da jedoch die Bevölkerung immer älter wird und die Behandlungen auf Grund des medizinischen Fortschritts immer teurer, werden wir uns langfristig davon verabschieden müssen, dass jedermann jede nur denkbare Behandlung auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen erhalten kann. Vorschläge gehen dahin, nur noch eine Grundversorgung zu versichern und dies auch nur für diejenigen, die sich einen Eigenbeitrag nicht leisten können.
Die Gesundheitsreform bringt nächstes Jahr auch so genannte Pauschalbeträge, mit denen eine Vielzahl von Behandlungen abgerechnet werden muss. Dies ist im Bereich der Krankenhäuser schon länger der Fall; das System wird nun auch auf die ambulante Behandlung übertragen. Der Vorteil besteht nicht zuletzt darin, dass Abrechnungsbetrug dadurch erschwert wird. Problematisch kann jedoch dadurch die Qualität der Behandlung werden, die künftig besser überwacht werden müsste.
Unbegründet ist im Augenblick noch die Befürchtung, dass man in Zukunft auch bei einem Notfall in einem Krankenhaus nicht mehr ohne weiteres behandelt werden würde. Selbst wenn künftig einmal der Fall eintreten sollte, dass man bei einem Notfall in ein Krankenhaus gerät, dass mit der eigenen Krankenkasse keine Vertragsbeziehung hat, ist es trotzdem verpflichtet, einen Notfallbehandlung durchzuführen. Für alle anderen, nicht akuten Fälle, wird man dann jedoch bald auf bestimmte Krankenhäuser und Ärzte angewiesen sein, mit denen die Krankenkasse Verträge geschlossen hat; ein freie Arztwahl, wie wir sie im Augenblick kennen, wird der Vergangenheit angehören.
Präventionsmaßnahmen, die zwar langfristig Ergebnisse bringen, jedoch kurzfristig schwer messbar sind, werden wohl durch die Reform eher zurück gedrängt werden. Auch wird das System an Zuzahlungen ausgeweitet werden. Wenig Fortschritte wird der Einheitsfonds bringen, da er nach Ansicht von Experten nicht ein einziges Problem lösen wird. Vielmehr werden für die Kassen kurzfristige Ziele wichtiger werden, da sie anders ihre Finanzierung nicht werden gewährleisten können.
11. November 2008
Die Gesundheitsreform bringt für alle Beteiligten eine Menge Veränderungen. Ob es auch Verbesserungen sein werden, darf im Moment noch bezweifelt werden. Auf jeden Fall müssen sich nicht nur die gesetzlich Versicherten auf höhere Kosten durch den Einheitsbeitrag einstellen und zudem noch Leistungskürzungen in Kauf nehmen; auch die Kunden der privaten Krankenversicherungen werden von der Reform betroffen sein. Auch sie werden mit Beitragserhöhungen konfrontiert, da der zwangsweise eingeführte Basistarif der in den privaten Krankenversicherungen nicht von individuellen Risiko der einzelnen Kunden abhängig gemacht werden darf, sondern mit einem Pauschalbetrag abgegolten wird, der zudem nach oben begrenzt ist, nämlich auf die Höhe des Einheitsbetrages der gesetzlichen Krankenversicherungen. Diese werden ab nächstem Jahr ihr Geld aus dem so genannten Gesundheitsfonds erhalten. Das bedeutet, dass alle Krankenkassenbeiträge in einem Topf gesammelt werden und von dort erst nach einem bestimmten Schlüssel an die einzelnen Kassen fließen. Zur Vorbereitung dieses Einheitsfonds wurde nunmehr ein Gesetz beschlossen, dass die Organisationsstruktur der Krankenversicherungen weiterentwickeln soll. Das bedeutet konkret, dass alle Kassen bis zum Jahreswechsel keine Schulden mehr haben sollen, da ab dann auch regionale Kassen insolvenzfähig sein werden. Das Gesetz soll aber auch für die Patienten Verbesserungen bringen.So sollen künftig mehr Menschen an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen dürfe. Medizinische Hilfsmittel werden künftig unbürokratischer vergeben werden können. Auch die Ärzteschaft muss sich auf neue Regeln einstellen, die jedoch teilweise auch vorteilhaft sind. Die bisherige Altershöchstgrenze für Ärzte etwa wird vollständig abgeschafft, so dass ein Arzt künftig auch über das achtundsechzigste Lebensjahr hinaus tätig sein darf.
Das Gesetz nicht zustimmungspflichtig, weshalb es durch die Verabschiedung im Bundestag bereits Gesetzeskraft erlangt hat.
22. Oktober 2008
Die Gesundheitsreform ist und bleibt ein immer wieder aktuelles Thema, dass noch viele Überraschungen zu bieten haben wird. Leider sind die meisten nicht besonders erfreulich. Die Tendenz, Beiträge zu erhöhen und Leistungen zu kürzen zieht sich durch das gesamte Reformpaket. Davon betroffen sind nicht nur die Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch alle freiwillig Versicherten. Warum man sich freiwillg bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann gute Gründe haben. Es kann sich beispielsweise für solche Selbstständigen lohnen, die gerade erst mit ihrem Unternehmen gestartet sind. Ob das Experiment gelingt, kann man natürlich nie mit Sicherheit im Voraus sagen, auch wenn die Rahmenbedingungen gut sind und eigentlich nichts schief gehen dürfte. Mitunter geht aber doch etwas schief, und man muss, hoffentlich rechtzeitig, wieder aufgeben. Gut, wenn man in einem solchen Fall der gesetzlichen Krankenversicherung treu geblieben ist, denn die Mindestbeiträge sind für Leute, die nur ein geringes oder gar kein Einkommen haben deutlich günstiger als bei einer privaten Krankenversicherung, die man ohnehin nur schwer wieder los wird. Auch kann der einkommensabhängige Beitrag zumindest in der Anlaufphase als Unternehmer die kostengünstigere Variante sein. Lohnen kann sich das Verbleiben auch für Angestellte, die mit ihrem Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschritten haben, aber sich nicht sicher sind, ob dies auch so bleiben wird. Auch wenn in einem solchen Fall eine Familie geplant ist, kann die GKV die preiswerte Krankenversicherung sein, da die Privaten keine kostenlos Mitversicherung für Familienmitglieder anbieten.Als Selbstständiger muss man für viele Dinge selbst sorgen, die ansonsten der Arbeitgeber erledigt. So ist zum Beispiel die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einer der großen sozialen Errungenschaften. Wer auf eigenen Füßen steht, der verdient natürlich nur dann etwas, wenn er auch tatsächlich arbeitet. Wer krank wird, hat nicht nur dieses Los zu tragen, ihm fehlen obendrein noch die Einnahmen, während die laufenden Kosten erhalten bleiben. Daher kann man auch als freiwillig Versicherter bei der GKV ein so genanntes Krankengeld beziehen. Dies wird in der Regel nach sechs Wochen Krankheit erstmals gezahlt. Zumindest war dies bislang so. Ab nächstem Jahr, wenn die letzte Stufe der Gesundheitsreform in Kraft tritt, fällt diese Vergünstigung für Selbstständige weg. Wer dann noch Krankengeld haben will, muss dafür extra eine weitere Versicherung abschließen. Diese Zusatzversicherung nennt sich künftig bei der gesetzlichen Krankenversicherung Wahltarif und ist nichts anderes, als eine private Zusatzversicherung, wie sie die privaten Versicherer schon lange anbieten. Wer sich dafür entscheidet ist erst einmal drei Jahre an seine Kasse gebunden. Vorteil bei der Gesetzlichen ist, dass sie niemanden ablehnen darf. Selbst wer schon krank ist, kann einen solchen Wahltarif abschließen.
05. Oktober 2008
Wohin die Reise für die private Krankenversicherung nach in Kraft treten der letzten Stufe der Gesundheitsreform geht, ist nach wie vor völlig unklar. Auf einer eben zu Ende gegangenen Tagung machten sich die Vertreter der PKV genau darüber Gedanken.Einig war man sich, dass dass so genannte Wettbewerbsstärkungsgesetz wohl eher das Gegenteil von dem bewirken wird, was es beabsichtigt. Die Branche hofft noch auf einen günstigen Ausgang der Klage vor dem Verfassungsgericht.
Froh war man darüber, dass das vom Gesetzgeber festgeschriebene Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen keine so dramatischen Auswirkungen haben wird, wie es in der ursprünglichen Fassung zu befürchten gewesen war. Nachdem jeder Wechsler für anderthalb Jahre im Basistarif des neuen Anbieters verweilen muss, ist die Attraktivität dieser Option weitgehend dahin. Dies wäre zwar ein echtes Wettbewerbselement gewesen, soviel wollten die Versicherer dann wohl allerdings doch nicht.
Der Einheitsbeitrag, der künftig für den zwangsweise eingeführten Basistarif fällig wird, halten manche für einen Schritt in die Verstaatlichung der PKV, insbesondere, da gerade hier die gesetzlichen Krankenkassen im Vorteil sind, da sie durch den neuen Gesundheitsfonds im Gegensatz zu den Privaten eine eingeschränkte Möglichkeit zu Beitragserhöhungen haben werden.
Noch immer hofft man, den Gesundheitsfonds aufhalten zu können. Fachleute befürchten dadurch auch Nachteile für die gesetzlichen Krankenkassen und die Qualität der Versorgung. Da die Kassen keinen nennenswerten Einfluss mehr auf ihre Beiträge hätten, würde die Motivation und vor allem die Mittel fehlen, um medizinischen Fortschritt zu finanzieren.
Kontraproduktiv wird das Bemessungsystem für die Mittelzuweisung an die einzelnen Kassen gesehen. Da solche Versicherer, die eine Mitgliederstruktur mit hoher Morbidität haben, mehr Gelder erhalten werden als andere, werden gerade die Kassen abgestraft, die eine günstigen Mitgliedermix vorweisen können. Die gesetzlichen Krankenkassen werden sich in gewisser Hinsicht den privaten Krankenversicherungen annähern, da auch sie künftig Zusatzversicherungen anbieten dürfen und für den Basisbeitrag auch nur noch eine Basisversorgung bereitstellen müssen.
Die Privaten machen sich wegen des Basistarifs auch Sorgen um ihre Beamtenklientel. Sollten einzelne Länder Beihilfe nur noch in Höhe des Basistarifs zahlen, würden die Beamten aus der PKV abwandern.
18. September 2008
Die Gesundheitsreform, so viel steht schon jetzt fest, wird für alle die Kosten in die Höhe treiben. Allerdings wird nicht jeder gleich stark betroffen sein. Versicherte, die sich in einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert haben, werden besonders viel drauflegen müssen. Ihnen steht eine Kostensteigerung von bis zu fünfundzwanzig Prozent ins Haus.Die eine Leistungseinschränkung, die die Versicherung künftig verteuern oder wahlweise verschlechtern wird, ist der Wegfall des Krankentagegeldes, das man bisher als Leistungsoption zur Verfügung hatte. Zwar war dafür ein Aufschlag fällig, aber dafür war es jedenfalls zu üblichen Kosten möglich, sich für das Risiko längerer Erkrankungen abzusichern. Besonders für Selbständige ist dies ein wichtiger Punkt, besonders wenn wenig finanzielle Reserven vorhanden sind. Nunmehr besteht ab nächstem Jahr diese Option nicht mehr. Wer Krankentagegeld haben will, muss künftig bei einem privaten Anbieter eine gesonderte Versicherung abschließen.
Es stehen jedoch noch weitere Preissteigerungen ins Haus. Auch der Beitrag für die Grundversorgung wird sich ganz erheblich erhöhen. Bislang war ein Durchschnittssatz von etwas über dreizehn Prozent fällig. Künftig werden es zweieinhalb Prozent mehr werden, wenn man bei der preiswertes Versicherung abschließt. Das bedeutet in Zahlen, das man eine Maximalbeitrag von über fünfhundertsechzig Euro zahlen muss, fast zweihundert Euro mehr als bislang. Ist man Mitglied bei einer Kasse, die von dem Recht Gebrauch macht, ihre Beiträge trotz Einheitssatz zu erhöhen, weil die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, kann es sogar noch teuer werden. Maßstab ist dabei die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Ein Zuschlag von einem Prozent davon ist den gesetzlichen Krankenkassen auch nach vollzogener Gesundheitsreform möglich. Gerade diese Grenze wurde in den letzten knapp dreißig Jahren überdurchschnittlich angehoben. Der Beitragssatz zu den Krankenkassen stieg in diesem Zeitraum von acht auf inzwischen knapp vierzehn Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenze im gleichen Zeitraum von sechshundert auf dreitausendsechshundert!
Ob sich für die Betroffenen jetzt stets ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung lohnt, ist nicht pauschal zu beantworten. Es kommt dabei sehr auf die persönlichen Verhältnisse an. Wer als Alleinstehender relativ gut verdient und auch alleine bleiben möchte, der ist mit einer privaten Krankenvollversicherung sicher besser bedient. Für Familien bleibt die gesetzliche Krankenversicherung allein wegen der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen vermutlich die bessere Wahl.
06. September 2008
Die aktuelle Gesundheitsreform, die nächstes Jahr in ihre letzte Stufe gehen soll, besteht aus vielen Einzelmaßnahmen. Eine davon ist eine Honoraranpassung für die Ärzteschaft. Der Streit darüber, wie hoch diese Anpassung ausfallen soll, beschäftigt die Beteiligten nunmehr seit Monaten. Inzwischen liegt ein Ergebnis vor, das möglicherweise sogar Bestand haben wird. Die Krankenkassen sollen ab nächstem Jahr zweieinhalb Milliarden Euro zusätzlich für Honorare aufbringen. Die Ärzte sind mit diesem Ergebnis, wenig überraschend, zufrieden, während die gesetzlichen Krankenkassen die Begeisterung auch aus nahe liegenden Gründen nicht teilen wollen. Bei der Einigung wurden die Kassen überstimmt; sie halten eine Erhöhung von 10 Prozent für zu viel und befürchten, dass diese zu einem weiteren Anstieg der Beiträge ihrer Versicherten führen wird. Das die Kassen überstimmt werden konnten, lag an der Zusammensetzung des Gremiums. Um eine Entscheidung herbeiführen zu können und ein dauerndes Patt zu verhindern, wurde eine unparteiische Stelle hinzugezogen, deren Stimme letztlich zu diesem Ergebnis führte.Insgesamt erhalten die Ärzte zwar zwei Milliarden Euro weniger, als sie ursprünglich gefordert hatten; trotzdem sind sie die Gewinner dieser Runde. Der nächste Baustein der Gesundheitsreform ist somit fertig, die zu Beginn nächsten Jahres in ihrer endgültigen Form in Kraft treten soll. Die Honorarerhöhung war zur Umsetzung nötig, um mehr Gerechtigkeit bei der Entlohnung der Hauptleistungsträger des Gesundheitswesens sicher zu stellen. Das soll auch der besseren Versorgung der Versicherten dienen, da nur Ärzte, die ein angemessenes Einkommen erzielen können, ihrer Tätigkeit auch in vollem Umfang nachkommen können. Die Vertreter der Ärzteschaft sehen in dem Ergebnis jedoch noch nicht das Ende der Fahnenstange erreicht. Gerade im Bereich der Krankenhäuser fehlen noch erhebliche Mittel, um die immer schlechtere Versorgung der Patienten wegen immer weniger einsetztem Personal zu verbessern. Begründet ist jetzt die Hoffnung, das Insolvenzen von niedergelassenen Ärzten jetzt zurück gehen und auch die Bereitschaft steigen könnte, sich in medizinisch schlecht versorgen Regionen anzusiedeln.
03. September 2008
„Keine Experimente!”, lautete Adenauers berühmter Ausspruch. Ob er sich auf das Wagnis eingelassen hätte, das gerade seine Nachfolgerin im Gesundheitswesen unternimmt, darf bezweifelt werden. Auch wenn die Gesundheitsreform längst beschlossen ist, dürfte die heiße Phase uns erst noch bevorstehen. Erste Anzeichen erleben wir aktuell bei der Auseinandersetzung zwischen Ärzten und Krankenkassen wegen einer kräftigen Honorarerhöhung, die die eine Seite fordert und die die andere keinesfalls gewähren will. Dieser Streit hat zwar nicht direkt etwas mit der Gesundheitsreform zu tun, aber das alle Beteiligten, die mit dem Gesundheitswesen auf die eine oder andere Art zu tun haben, in Unruhe sind, kann man daran schon ablesen. Sicher ist, dass dies nicht der letzte Streit zum Thema war.Noch nicht das letzte Wort ist jedenfalls zum Gesundheitsfonds gesprochen, der nächstes Jahr die Beiträge aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen verwalten wird. Ob die Umstellung gut gehen wird, das kann man nur hoffen, muss es aber bezweifeln. Die Größe des Unterfangens allein gibt schon Anlass für Zweifel. Das man die Umstellung ohne Übergang auf einen Schlag erledigen will, macht die Bedenken nicht kleiner. Dazu gibt es einfach noch zu viele Baustellen, zum Beispiel ist unklar, wie die Krankenhäuser in Zukunft finanziert werden sollen, ein neues Insolvenzgesetz für die Krankenkassen ist ebenfalls noch nicht fertig. Eine Landesregierung hat deswegen gegen die Gesundheitsreform geklagt. Allein dadurch besteht ein erheblicher Unsicherheitsfaktor, ob das Paket pünktlich und vor allem in geplantem Umfang wird in Kraft treten können.
Auch der neuen einheitliche Krankenkassenbeitrag steht noch nicht fest. Allein das er im Vergleich zu den jetzigen Einzelbeträge steigen wird, ist sicher. Um wie viel, hängt auch vom Ausgang des Streits um die Honorare ab und den Erfolg, den die Kassen bei den Rabattverträgen mit den Pharmaunternehmen haben werden. Bis zum November muss der endgültige Beitragssatz allerdings feststehen. Da die Kassen auch zu diesem Termin ihre Haushalte fertig haben müssen, sind weitere Verwerfungen schon fast sicher. Denn solange sie den neuen Satz und somit ihre künftigen Einnahmen nicht kennen, können sie auch keinen sinnvollen Haushalt planen. Unabhängig von der Höhe des Beitragssatzes werden die Kassen aber erst im Dezember die wichtigste Information für die Haushaltsplanung erhalten, nämlich wie viel sie jeweils aus dem großen Topf Gesundheitsfonds erhalten werden. Da können noch manche Überraschung drin stecken, da die Zuweisung an Hand zahlreicher Kriterien berechnet wird, die sich im Voraus kaum abschätzen lassen.
Die Einführung der elektronischen Krankenkassenkarte beschäftigt die Kassen zudem. Auch müssen die Kassen ihre Mitglieder in Zukunft aufwändiger Verwalten. Da es dann Zusatzversicherungen und Prämien geben wird, benötigen sie im Gegensatz zu heute wenigstens eine Bankverbindung, die bislang überflüssig war. Allein diese Daten zu erheben, ist ein eine Verwaltungsgroßtat, die mit extrem viel Arbeit verbunden ist.
Der Ausgang des Experiments Gesundheitsfonds ist also noch höchst ungewiss. Es wäre nicht verwunderlich, wenn man ihn in letzter Minute noch verschieben würde. Gründe dafür gibt es jedenfalls genug.
25. August 2008
Die Sozialversicherungsverbände haben zur Einführung des für nächstes Jahr geplanten so genannten Gesundheitsfonds eine vom Mainstream gänzlich abweichende Meinung. Der Gesundheitsfonds ersetzt in Zukunft, also voraussichlich ab nächstem Jahr, sozusagen das Inkasso all der einzelnen Krankenkassen. Vielmehr werden die Beiträge demnächst zentral über eine Stelle eingezogen, eben diesen Gesundheitsfonds. Das ist natürlich nicht der eigentliche Zweck dieser Einrichtung. Vielmehr geht es um die Kostenverteilung aller Krankenkassen überhaupt. Die haben zukünftig im Grunde gar keinen Einfluss mehr auf die Beitragshöhe, und können diese nicht mehr relativ einfach wie bisher, an ihre Ausgaben anpassen. Vielmehr wird ihnen nach einem komplizierten Schlüssel, der den Risikomix der jeweils in einer Kasse Versicherten in Geld aufschlüsselt, ein bestimmter Betrag zugewiesen, mit dem sie dann auskommen müssen, egal wie.Was eigentlich zur Kosteneinsparung, was sonst, im Rahmen der aktuellen Gesundheitsreform führen soll, wird, wie jetzt schon erkennbar ist, erst einmal zu einer weiteren Beitragssteigerung für die Versicherten führen. Bereits jetzt liegt der offiziell angekündigte Beitragssatz über dem jetzigen Durchschnitt aller Kassen, nämlich bei fünfzehneinhalb Prozent. Das wird aller Voraussicht nach nicht der Endstand sein, das wäre sehr verwunderlich. Erst einmal zahlen also alle mehr, obwohl sie dafür weniger erhalten werden und auch in Zukunft keine Chance mehr besteht, in eine günstigere Kasse zu wechseln, weil es die ja nicht mehr geben wird.
Wie die Sozialverbände nunmehr aber warnen, sind die Mehrkosten nicht der einzige Nachteil, der zu erwarten ist. Vielmehr sind die Folgen weitreichender. Nicht nur die schon erfolgte Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge hat die diesjährige Rentenerhöhung weitgehend aufgezehrt; sollte nächstes Jahr auch der Beitrag zur Krankenkasse steigen, legen alle Rentner sogar noch drauf. In zwei Jahren wird es ohnehin mit großer Wahrscheinlichkeit schon wieder teurer, denn dann müssen über den Gesundheitsfonds nur noch fünfundneunzig Prozent der Ausgaben bestritten werden, den Rest zahlt der Versicherte, obwohl er das ja eigentlich sowieso schon tut, egal über welches Konto das Geld vorher läuft.
04. August 2008
Die Reform wird reformiert bevor sie überhaupt zum Tragen kommt: so sieht es jedenfalls im Augenblick für die geplanten Änderungen für die privaten Krankenversicherungen aus. Der Gesetzgeber verfiel bei der Neustrukturierung des Gesundheitswesens auf die Idee, auch die privaten Krankenversicherer in die Pflicht zu nehmen und ihnen auch Kunden mit ungünstigen Risiken aufzunötigen. Dazu soll im ersten Halbjahr 2009, wie bereits berichtet, eine einmalige Ausnahmeregelung gelten. Jeder privat Versicherte hat in diesem Zeitraum das Recht sich einen neue Gesellschaft zu suchen. Der Clou dabei, und um den Wettbewerb unter den Privaten anzukurbeln, sollte sein, das jeder seinen Altersrückstellungen bei bisherigen Unternehmen zumindest teilweise mitnehmen können soll. Dies soll auch langjährige Kunden dazu ermuntern sich bei der Konkurrenz umzusehen. Unter normalen Umständen würde man dies wohlweislich unterlassen, da der Verlust der Altersrückstellungen ein hoher Preis wäre um etwas bei einer anderen Versicherung einen besseren Tarif zu erhalten. Die Rückstellung dient dazu, im Alter die Beiträge niedrig zu halten. Weiter wurden die Privaten verpflichtet eine Basistarif anzubieten. Dieser darf nicht mehr kosten als die teuerste gesetzliche Krankenversicherung und soll in etwas die gleichen Leistungen bieten. Viele Wechselwillige werden sich ihren Schritt jetzt aber nochmal gründlich überlegen. Gerade wurde entschieden, dass jeder Neukunde für zwei Jahre im Basistarif der neuen Gesellschaft verbleiben muss. Bislang war unklar, ob direkt ein Aufstieg in einen Wahltarif möglich wäre; diese Frage ist nun entschieden. Für viele wird es daher unattraktiv sich einen anderen Versicherer zu suchen, besonders wenn man im bisherigen Vertrag bessere Leistungen vereinbart hatte, als man bei einem Wechsel in den ersten zwei Jahren bekommen kann.Eine bestimmte Kundengruppe wird sich vielleicht dennoch gerne mit der Grundversorgung bei einer privaten Krankenversicherung zufrieden geben. Diese sind nämlich durch die Reform verpflichtet jeden Kunden aufzunehmen, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sein muss. Dabei spielen Vorerkrankungen oder akute Erkrankungen keine Rolle. Die Versicherung muss den Kunden aufnehmen und darf auch keinen Zuschlag zum Basistarif fordern. Diese Regelung hat bei den Privaten keine große Begeisterung ausgelöst.
27. Mai 2008
Die so genannte Gesundheitsreform hat ihre Auswirkungen noch nicht vollständig entfaltet. In den nächsten Jahren kommen auf viele Versicherte nicht nur Leistungskürzungen zu, sondern auch in 2009 ein Einheitsbeitrag zu allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Die Auswirkungen dieser Maßnahme sind noch nicht ganz abzusehen. Die Idee des Gesetzgebers war es, den gesetzlichen Krankenkassen Wettbewerbsnachteile zu ersparen. Günstige Krankenkassen durften sich bislang, auf Grund des Rechts der Versicherten, einmal pro Jahr die Kasse zu wechseln, regen Zulaufs erfreuen. Fataler Weise machen besonders die jungen und gesunden Mitglieder bislang bevorzugt von dieser Wechselmöglichkeit Gebrauch. Folge war bislang, das in den teureren Kassen Mitglieder verblieben, die oft hohe Kosten verursachen. Der Mix aus Mitgliedern die diese Kosten ausgleichen, da sie gesund sind und wenig zum Arzt gehen, fehlte diesen Versicherern. Die Gesundheitsreform will den Anreiz die Krankenkasse zu wechseln, nun möglichst abschaffen. Da ab 2009 gesetzlich festgelegte Beitragssätze für alle Kassen gelten, gibt es keine Preisunterschied mehr, der Anlass sein könnte, sich nach einer günstigeren Alternative umzusehen. Ob das die Leistungsbereitschaft der Kasse fördert, wird sich dann noch zeigen müssen. Um neue Mitglieder anzulocken, bleibt ihnen jetzt nur noch die Möglichkeit, ihr Angebot zu erweitern. Manche GKVs bieten zum Beispiel in ihrem Tarif Leistungen an, alternative Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen. Solche kleinen Besonderheiten werden dann in Zukunft den Ausschlag geben, ob ein Versicherer neue Mitglieder überzeugen kann zu wechseln. Weitere Möglichkeit attraktive Kunden an sich zu binden, bietet ein möglichst guter Service. Wechseln werden dann in Zukunft hauptsächlich die Versicherten, deren Kasse mit ihrem Geld nicht auskommt und eine Sondergenehmigung erhält, die Beiträge über den Einheitssatz hinaus zu erhöhen.
27. Mai 2008
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