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Das Krankentagegeld

 Die Krankentagegeldversicherung ist ein zusätzliches Angebot der Krankenversicherungen. Hierbei muss zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung unterschieden werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist sie sinnvoll und in der privaten Krankenversicherung notwendig. Die Krankentagegeldversicherung schützt im Krankheitsfall vor finanziellen Verlusten, wenn der Lohn ausfällt. Arbeitnehmer, welche eine unselbständige Tätigkeit ausüben, können eine Krankentagegeldversicherung bis zu 100% ihres Nettoeinkommens abschließen.

Wird der Versicherte auf Grund einer Krankheit arbeitsunfähig, übernimmt diese Versicherung den Verdienstausfall. Zusätzlich können gesetzlich Versicherte bis zu 15 € Beitragszahlung für die Renten- und Arbeitslosenversicherung abschließen.

Es kommt trotz Krankentagegeld zu Versorgungslücken für den gesetzlich Versicherten. Dafür sind folgende Gründe verantwortlich. Das Krankentagegeld ist beitragspflichtig für die Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Die Rentenversicherung beträgt 20,3%, die Arbeitslosenversicherung beträgt 6,5% und die Pflegeversicherung beträgt 1,7%. Hiervon wird genau die Hälfte, also insgesamt 14,25% des Krankentagegeldes abgeführt.

Eine gesonderte Berechnung gibt es allerdings für Besserverdienende. Das Krankengeld kann maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze errechnet werden. Das monatliche Höchstkrankengeld beträgt 1998 brutto: für Westdeutsche 2.205 € und für Ostdeutsche 1837,50€.

Wer mit seinem Einkommen über dieser Berechnung erliegt, bekommt den darüber liegenden Betrag nicht ersetzt.

In der Regel sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in jeder Haushaltskasse fest eingeplant. Fallen diese Zahlungen in den Zeitraum des Krankentagegeldes, geht der Arbeitnehmer leer aus. Diese Zahlungen werden bei dem Krankentagegeld nicht berücksichtigt. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen.

Das Krankentagegeld ist nicht zu verwechseln mit dem Krankenhaustagegeld.

Dieses soll zusätzliche Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes abdecken. Mit dem Krankenhaustagegeld werden beispielsweise Kosten für einen Stellvertreter im Betrieb gedeckt, eine Ersatzkraft für die Mutter im Haushalt oder zum Beispiel Kosten für einen erhöhten Aufwand bei einem Klinikaufenthalt der weiter außerhalb des Wohnbereiches liegt. Weiterhin übernimmt das Krankenhaustagegeld die Begleitung von Vater oder Mutter, wenn das Kind einen Krankenhausaufenthalt benötigt. Dann kann die Begleitperson die gesamte Zeit mit ihm Krankenhaus untergebracht werden.

Ist eine Begleitung aus medizinischer Sicht notwendig, tragen die Krankenkassen den Aufenthalt der Begleitperson und keine weitere Versicherung ist notwendig.

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