Posts gespeichert unter 'Auslandskrankenversicherung'

Mit der Krankenkassenkarte auf Reisen

Die europäische Harmonisierung mündet ja nicht selten in Gleichmacherei, die keinen Fortschritt, sondern letztlich nur Nachteile bringt, indem Vielfalt vernichtet wird, anstatt sie zu fördern. Mitunter ist das  einebnende Bestreben der Brüssler Bürokraten aber tatsächlich einmal sinnvoll und erleichtert das Leben des Bürgers. So ist die Einführung der so genannten europäischen Krankenversichertenkarte ein solch lebenserleichternde Maßnahme. Wer sie besitzt kann in alle Mitgliedsländern der europäischen Gemeinschaft ärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, und zwar im gleichen Umfang, wie der ihn auch zu Hause in Deutschland erhalten würde. Wer sich jetzt fragt, wie er in den Besitz einer solchen Karte kommt, weiß nicht, das er sie höchstwahrscheinlich schon im Geldbeutel mit sich herum trägt. Diese Karte wurde nämlich schon vor vier Jahren eingeführt und jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse verfügt mit seiner Versichertenkarte auch über die europäische „Erweiterung”. Der Hinweis darauf ist auf der Karte aufgedruckt, meistens unscheinbar auf der Rückseite. Nicht nur jeder deutsche Versicherte kommt in den unbürokratischen Genuss der damit im Ausland verbundenen Leistungen, sondern auch alle Mitglieder anderer europäischer Krankenkassen in ihrer jeweils landestypischen Ausprägung. Verzichtbar wird so auf Reisen der alte Auslandskrankenschein. Kleinere Hürden könnten trotzdem im Einzelfall zu nehmen sein, nämlich wenn dem behandelnden Arzt diese Karte unbekannt ist, was durchaus passieren kann. Privatbehandlungen sind in vielen Ländern durchaus verbreiteter als bei uns, so dass nicht jeder Arzt über die Feinheiten der gesetzlichen Krankenversicherung Bescheid weiß. Leistungen, die im Ausland teurer abgerechnet werden als zu Hause, oder die bei uns nicht im Katalog der Kassen enthalten sind, werden allerdings auch nicht erstattet. Vorlegen muss man die Kosten der Behandlung auf jeden Fall, da eine direkte Abrechnung zwischen Arzt und Kasse nur in Deutschland möglich ist.Die Karte gilt übrigens nicht nur in allen Mitgliedsländern, sondern auch noch in weiteren Staaten, so zum Beispiel der Schweiz. Vor Reiseantritt sollte man bei seiner Kasse nachfragen, ob das Zielland Vertragspartner eines entsprechenden Sozialversicherungsabkommens ist.

jetzt kommentieren? 24. Juli 2008

Krank im Urlaub - so versichert man sich richtig

Wir befinden uns mitten in der Ferienzeit, die Reisewelle rollt durch Europa und den Rest der Welt. Zu den notwendigen Urlaubsvorbereitungen gehört nicht nur das Kofferpacken, sondern auch der richtige Versicherungsschutz. Dazu gehört auf jeden Fall eine Auslandsreiseversicherung, ohne die man auf gar keinen Fall auf Reisen gehen sollte, außer man verfügt über reichlich Mittel, um allen Eventualiäten, die einem unterwegs zustoßen können, zu begegnen. Da es sich je nach schwere der Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls um ganz erhebliche Summen handeln kann, dürfte für die Mehrzahl der Reisenden ein Versicherungsschutz die bessere Wahl sein, außer man ist eine Spielernatur, die gerne mit hohen Einsätzen zockt.Unabdingbar ist ein Krankenschutz für alle gesetzlich Versicherten. Selbst wenn man in einem Staat Urlaub macht, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, also eine Kostenerstattung zu Hause möglich ist, bezahlt die heimische Krankenkasse eines auf gar keinen Fall, nämlich einen Krankenrücktransport, und zwar auch nicht innerhalb der europäischen Union. Ärgerlicher Weise ist dies genau einer der teuersten Posten, die bei einer Erkrankung außerhalb der deutschen Grenzen anfallen können. Wer nicht das Risiko eingehen will, auf dieser Auslage sitzen zu bleiben oder längerfristig am Urlaubsort im Krankenhaus zu liegen, kann auf eine Auslandsreiseversicherung nicht verzichten.

Geht die Reise außerhalb der EU, ist die Versicherung sogar noch wichtiger. Je nach Zielland bekommt man nämlich zu Hause gegebenenfalls überhaupt nicht von seinen Auslagen für die Behandlungskosten am Urlaubsort zurück. Dabei sind auch so beliebte Fernreiseziele wie Thailand oder Ägypten. Bei der Planung der Reisekasse sollte man auch trotz Versicherungsschutz immer Bedenken, dass man die Behandlungskosten vorlegen muss. Es sollte also eine gewisse Reserve im Budget sein, damit es nicht noch zu zusätzlichen Schwierigkeiten kommt, da man gezwungen ist Geld zu beschaffen. Man muss sich vor Augen führen, dass man ohne die nötigen Mittel trotz Erkrankung im schlimmsten Falle nicht behandelt wird.

jetzt kommentieren? 18. Juli 2008

Kassenwechsel für Privatpatienten

 Dass Privatpatienten jederzeit die Wahl unter den konkurrierenden Anbieter privater Krankenversicherungen haben ist eigentlich selbstverständlich. Durch die Gesundheitsreform, speziell die außerordentliche Wechselmöglichkeit innerhalb der PKV Anfang 2009, wurde diese Tatsache kürzlich Gegenstand der Berichterstattung. ?ber die Fallstricke des anstehenden Wechselhalbjahrs haben wir bereits ausführlich berichtet. Allerdings gibt es für den Privatpatienten auch die reguläre Kündigung, fühlt er sich bei seinem bisherigen Anbieter nicht mehr richtig aufgehoben und möchte einen Vertrag mit einer anderen Gesellschaft abschließen. Bei einem geplanten Kassenwechsel sind gewisse Regeln und Fristen zu beachten und man sollte Bescheid wissen über eventuelle Nachteile, die einem dadurch entstehen können.Zuerst ist ein Augenmerk auf die Kündigungsfristen zu richten. Bei einer ordentlichen Kündigung muss diese spätestens drei Monate vor Jahresende erfolgen. Abweichungen können sich aus dem einzelnen Vertrag ergeben, den man zuvor sorgfältig prüfen sollte. Richtet sich die Kündigungsfrist nach dem so genannten Versicherungsjahr, so beginnt dies mit dem Monat, an dem der Versicherungsschutz erstmals bestand.

Bevor man nun die Kündigung gegenüber seinem bisherigen Vertragspartner ausspricht, sollte man eine Sache auf jeden Fall zuvor geklärt haben, nämlich die Zusage der neuen Gesellschaft einen als Versicherten aufzunehmen. Riskant ist es diesen Schritt vorher zu tun, da die Gesundheitsprüfung, die auch bei einem Wechsel bei privaten Krankenversicherern obligatorisch ist, entgegen der Erwartungen auch negativ ausfallen kann. Findet man keinen alternativen Anbieter, steht man schlimmstenfalls nach Ablauf des alten Vertrages ohne Krankenversicherungsschutz da, ein Zustand, den man auf jeden Fall vermeiden sollte.

Ob ein Wechsel überhaupt sinnvoll ist, hängt von der Beantwortung verschiedener Fragen ab. So ist das Verbleiben bei der bisherigen Kasse meist umso sinnvoller, je höher die dort angesparten Altersrückstellungen sind. Wie schon mehrfach erwähnt, kann man diese nicht einfach mitnehmen, sondern sie verfallen zugunsten des Unternehmens. Eine Ausnahme hiervon wird es nur im ausserordentlichen Wechselhalbjahr 2009 geben.

Als Motivation für einen Wechsel kommt dann entweder eine bessere Leistung bei der neuen Versicherung in Betracht, die möglicherweise Behandlungsmethoden bezahlt, die man vorher selbst tragen musste. Weiter ist sind preiswertere Beiträge ein Argument zur Konkurrenz zu wechseln. Auf jeden Fall sollte man sorgfältig abwägen, ob die Vorteile bei neuen Anbieter die entstehenden Nachteile durch die Kündigung auch wettmachen.

jetzt kommentieren? 06. Juni 2008

Auslandskrankenversicherungen

 Wann ist eine Auslands Krankenversicherung sinnvoll? Hierzu gibt es verschiedene Antworten.

Für Privat Versicherte ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll, wenn sie eine Beitragskosten Rückerstattung aushandeln können. So haben sie die Möglichkeit gegen eventuelle Kosten im Ausland zu schützen und sie getrennt von den normalen Beiträgen abrechnen.

Kommen diese Kosten aber nicht zustande, dann kann der Versicherte sich einen Teil der Beiträge zurück erstatten lassen.

In der gesetzlichen Kasse wird unterschieden zwischen Urlaubern, die als Touristen ins Ausland reisen und Arbeitnehmern die von ihrem Arbeitgeber aus ins Ausland reisen müssen und dort eben arbeiten müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt entstandene Arztkosten aus dem Ausland dann, wenn der dort behandelnde Arzt einen Krankenschein ausgestellt hat.

Ist die Behandlung privat abgerechnet worden, dann werden seitens der GKV keine Kosten erstattet.

In Ländern mit denen kein Sozialhilfeabkommen besteht, werden grundsätzlich gar keine Kosten übernommen. Weiterhin übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt gar keine Rückholkosten. Kann der Kranke also das Land nicht mehr aus eigener Kraft verlassen und muss einen Krankentransport in Anspruch nehmen oder sich anderweitig abholen lassen, dann muss er diese zum Teil beträchtlichen Kosten, in jedem Fall alleine tragen.

Die privaten Krankenversicherungen teilen auf zwischen einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt und einem dauernden Auslandsaufenthalt.

Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt werden folgende Kosten übernommen:

der Versicherungsschutz besteht zeitlich unbegrenzt und erstreckt sich auf ganz Europa sowie die Anrainerstaaten des Mittelmeeres. Die Übernahme der Kosten für mindestens einen Monat, dies ist jedoch unterschiedlich zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften, wird ein weltweiter Versicherungsschutz angeboten. Diese Angaben beziehen sich auf die Krankenhaustagegeldversicherung und die Krankheitskosten.

Bei einem dauernden Auslandsaufenthalt werden diese Kosten übernommen:

Ein dauernder Auslandsaufenthalt bedeutet, dass der Wohnsitz außerhalb des Einzugsgebietes des Versicherers liegt. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz, es sei denn der Versicherte hat mit seiner Versicherung einen anderen Vertrag abgeschlossen.

In diesem Fall bleibt es dem Versicherer aber selbst überlassen, ob er einen weiteren Versicherungsschutz anbieten möchte oder nicht.

jetzt kommentieren? 20. April 2008