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Schwieriger Wechsel

Immer mehr Privatversicherte möchten in eine der gesetzlichen Kassen wechseln. Da sind zum einen die Beitragserhöhungen bei den Privaten, die manche Kunden finanziell überfordern. Zum anderen kämpfen viele Selbständige mit sinkenden Einnahmen und müssen versuchen, ihre regelmäßigen Kosten zu verringern.

Nicht so einfach

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Angestellten darf das Jahreseinkommen nicht über 50.850 Euro liegen, wenn sie wechseln wollen. Bei Selbständigen geht es nur, wenn sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, bei dem ihr Einkommen die genannte Summe nicht übersteigt. Ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung wird möglich, wenn Arbeitslosigkeit eintritt. Dies wünscht sich vermutlich niemand.

Das Alter der Versicherten

Richtig schwierig wird der Wechsel in die gesetzliche Kasse, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet hat. Der Gesetzgeber will auf diese Art vermeiden, dass Versicherte sich in jungen Jahren zu günstigen Tarifen bei privaten Anbietern versichern, um im höheren Alter die gesetzliche Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Kalkulation der GKV basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Die Kassen brauchen junge, gesunde Mitglieder, um die Krankheitskosten der Älteren auffangen zu können. Ohnehin sind die gesetzlichen Kassen durch den demographischen Wandel belastet. Chronische Krankheiten, deren Kosten immens sind, nehmen stetig zu. Entsteht auch noch ein Überhang an älteren Mitgliedern, gerät das System in Gefahr. Es droht ein Kollaps.

Doch gerade im Alter sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung für viele Menschen zu hoch. Nicht jeder, der während seines Berufslebens gut verdient hat, erhält auch eine gute Rente. Selbständige verfügen oft über keine ausreichende Alterssicherung. Auch bei ehemaligen Angestellten reichen die Altersbezüge manchmal nicht aus, um die Kosten der privaten Krankenversicherung zu bewältigen. Hier können Notsituationen entstehen, die Betroffene in eine echte Zwangslage bringen.

Was kann man tun?

Es gibt Wege, das Problem zu lösen. Zum einen sollte geprüft werden, ob ein Wechsel zur GKV über das Prinzip der Familienversicherung möglich ist. Kinder und Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen bei den gesetzlichen Kassen mitversichert werden. Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel in einen Basistarif der privaten Versicherung. Hier sind die Leistungen zwar nicht viel umfangreicher als bei den gesetzlichen Kassen. Doch dafür sind auch die Beiträge moderat.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.privatekrankenversicherung.org/

jetzt kommentieren? 17. Januar 2012

Doppelversicherungen

In Deutschland ist es ohne weiteres möglich, bei mehreren Kassen eine Krankenversicherung zu unterhalten. Rechtlich gesehen hat die Doppelversicherung keine Konsequenzen, sofern die Versicherer von der Doppelversicherung Kenntnis haben und nicht mehr als 100 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten erstatten. Erst wenn der Versicherte aus der Doppelversicherung einen finanziellen Vorteil ziehen möchte, kann es zu Forderungen gegen ihn kommen. Um eine Doppelversicherung auszuschließen, wird in den Aufnahmeanträgen zu den Versicherungen explizit nach einer vorhandenen Krankenversicherung gefragt. Wer über seine Zweitversicherung keine Auskunft gibt, handelt der Informationspflicht zuwider. Liegt der Verdacht vor, dass der Versicherte sich einen unzulässigen Vorteil schaffen möchte, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht enthoben.Eine Doppelversicherung liegt im engeren Sinn auch dann vor, wenn zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Zusatzversicherung unterhalten wird. Da diese Versicherungen jedoch hinsichtlich des Leistungskatalogs eine strenge Trennung vornehmen, liegt selten eine konkrete Doppelleistung vor. Erst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenerstattung leistet, kann es zu einer Verletzung des Bereicherungsverbots kommen, wie zum Beispiel bei Zahnersatz oder Naturheilverfahren.

Dies muss der Versicherer bei der Einreichung der Kosten bedenken. Wird zum Beispiel eine größere Zahnbehandlung fällig, muss der Versicherte die Kostenübernahme schriftlich einreichen. Hierzu ist es nötig, die Unterlagen zuerst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden, die ihren Anteil festlegt. Im Anschluss können dann die gesamten Unterlagen an die private Krankenversicherung geschickt werden, die in jedem Fall vor der Abrechnung wissen muss, wie viel die gesetzliche Kasse übernommen hat. Der Gesamtbetrag abzüglich der Erstattungssumme durch die gesetzliche Krankenversicherung bildet das Maximum der privaten Rückzahlung durch die Zusatzversicherung. Eine Doppelversicherung darf also lediglich dafür sorgen, dass der Eigenanteil bei medizinischen Behandlungen geringer ausfällt. Eine Rückerstattung, die über die Gesamtsumme der Behandlung hinaus geht, ist nicht zulässig.

jetzt kommentieren? 14. Juni 2009

Arbeit trotz Krankschreibung

Arbeitnehmer, die sich krank melden und trotzdem arbeiten gehen, können ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer von seinem Arzt einen gelben Schein erhält, ist zu krank, um seiner Arbeit nachzukommen. Klingt die Krankheit vor dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ab, kann der Arbeitnehmer sich wieder gesundschreiben lassen. Geht er ohne einen neuen Besuch bei seinem Arzt wieder arbeiten, muss der Arbeitgeber dem zustimmen. Eine Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes besteht in diesem Fall nicht.Schwierig wird es erst dann, wenn der krankgeschriebene Arbeitnehmer in der Zeit, in der er sich erholen sollte, einer Nebentätigkeit nachgeht. Grundsätzlich ist zwar alles erlaubt, was der Genesung zuträglich ist, doch die Krankschreibung dazu zu nutzen, auf eine andere Weise Geld zu verdienen, ist nicht vorgesehen. Der Einkauf von Lebensmittel, ein Spaziergang mit dem Hund oder auch der abendliche Kinobesuch dagegen sind wegen einer Krankschreibung nicht verboten. Wird dem vorgeblich kranken Arbeitnehmer die Ausübung einer fremden Tätigkeit nachgewiesen, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.

Hinsichtlich der Arbeitsunfallversicherung hat es jedoch keine Konsequenzen, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer früher wieder arbeiten geht. Die erbrachte Leistung gilt als Indiz für die Arbeitsfähigkeit, deshalb greift im Fall eines Arbeitsunfalls auch die Unfallversicherung. Dies gilt allerdings nicht, wenn während einer längeren Arbeitsunfähigkeit lediglich die Kollegen im Büro besucht werden.

Auszubildende können aufgrund einer attestierten Krankheit auch dem Berufsschulunterricht fernbleiben. Sofern die Art der Krankheit es zulässt und der Auszubildende es wünscht, kann der Arzt jedoch auch eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, so dass der Besuch der Berufsschule trotz Krankheit ohne Probleme möglich ist.

Selbständige erhalten zusätzliche Zugeständnisse. Diese dürfen trotz der Krankschreibung kleinere Arbeiten verrichten, um ihren Betrieb weiter zu unterhalten. Allerdings kann dadurch der Anspruch auf Krankentagegeld verloren gehen, vor allem dann, wenn die Tätigkeit über ein kurzes Telefonat hinausgeht. Wer Kundenangebote schreiben und Bestellungen tätigen kann, widerspricht der Krankschreibung und kann seinen Anspruch verlieren. Hier entscheidet also der Rahmen der Tätigkeit. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nur in ganz wenigen Fällen zu erwarten.

bisher 1 Kommentar 25. Mai 2009

Gesundheitswesen als Jobmotor


Das Gesundheitswesen ist mittlerweile ein genauso großer Arbeitgeber wie die Automobilindustrie es bislang war. Etwa viereinhalb Millionen Menschen sind in diesem Wirtschaftssektor beschäftigt. Das sind etwas zehn Prozent aller Arbeitnehmer. Die Tendenz zeigt dabei nach oben.Das Statistische Bundesamt hat ermittelt, welche Wirtschaftssektoren wie viele Arbeitsplätze bereit stellen. So sind allein im letzten Jahr über sechzig Tausend neue Arbeitsplätze im Gesundheitssektor hinzu gekommen. Das ist eine Zunahme von etwa eineinhalb Prozent.

Das war die größte Zunahme an Beschäftigten im Bereich Gesundheit bisher. Verlässliche Zahlen dazu werden seit zehn Jahren statistisch erfasst. Während zwischen siebenundneuzig und der Jahrtausendwende Personal abgebaut wurde, nimmt es seitdem aber wieder zu. Das waren bis zweitausenddrei fast einhundertfünfzig Tausend neue Beschäftigte. Danach verlangsamte sich der Anstieg zwar, jedoch war nach wie vor ein deutliches Beschäftigungswachstum zu verzeichnen. Der Zuwachs im vergangenen Jahr ist vor allen Dingen den zusätzlichen Einstellungen in den Dienstleistungberufen des Gesundheitswesens zu verdanken. So nahm die Zahl von Physiotherapeuten und Krankenpflegern zu, aber auch in der Pflege wurde neues Personal eingestellt.

Der Großteil der Arbeitnehmer im Gesundheitswesen ist in Praxen und Krankenhäusern tätig. Von allen Beschäftigten sind deutlich über drei Millionen in Vollzeit tätig. Gerade dieser letzte Wert ist in den beiden letzten Jahre erheblich gestiegen.

Die Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen sind insgesamt erfreulich. Der oft beklagte Personalmangel insbesondere in Krankenhäusern scheint mittlerweile auch die Verantwortlichen aufmerksam gemacht zu haben. So ist es zu erklären, dass im vergangenen Jahr der Anstieg der Beschäftigen überdurchschnittlich gestiegen ist. Aber auch die zunehmende Überalterung der Bevölkerung spielt eine Rolle. Der Bedarf an medizinischen Leistungen nimmt mit der relativen Zahl älterer Menschen überproportional zu. Auf Grund der demoskopischen Entwicklung ist also mit einem weiteren Anstieg der Beschäftigungszahlen im Sektor Gesundheit zu rechnen.

jetzt kommentieren? 03. Januar 2009

Angebot und Prämien der Privaten Krankenversicherung variieren deutlich

Privatversicherte wünschen sich zu Recht einen umfangreichen Leistungskatalog, denn gerade bei Personen im mittleren Alter liegen die Beiträge für eine private Krankenversicherung deutlich über denen der gesetzlichen Versicherung. Wie bislang auch bei den gesetzlichen Kassen variieren die Beiträge für die privaten Krankenversicherungen jedoch deutlich. Menschen, die gerade in die private Krankenkasse eintreten, sollten den Leistungsumfang der Anbieter ganz genau prüfen, damit die Kosten für die Linderung aller Beschwerden abgedeckt sind.Vor allem hinsichtlich alternativer Heilmethoden unterscheiden sich die Leistungen. Grundsätzlich übernehmen alle privaten Krankenversicherungen die Kosten für alternative Behandlungen und daraus resultierende Medikamente, sofern die Behandlungsmethoden von der Schulmedizin anerkannt sind. Einige Versicherer unterstützen auch die Behandlung nach Naturheilverfahren wie Homöopathie, jedenfalls sofern sie im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen die Behandlungen vorher genehmigt werden. Personen, die gerne auf die Schulmedizin verzichten und einen ganzheitlichen Ansatz für Behandlungen suchen, sollten deshalb die Leistungen der Versicherer diesbezüglich überprüfen.

Alle anderen anfallenden Kosten, die mit der Behandlung einer Krankheit oder einer Verletzung durch einen Unfall zusammenhängen, werden dagegen übernommen. Krankenhaustagegeld, Heilpraktikersitzungen, Zahnersatz und Brillen werden ebenfalls von allen privaten Krankenkassen standardmäßig erstattet.

Auch für bereits privat Versicherte kann ein Vergleich des Leistungsumfangs wichtig sein, denn ein Wechsel der Kasse ist nicht unüblich. Gerade durch die Schwankungen im Preis- Leistungs- Verhältnis der privaten Kassen kann ein Wechsel nicht nur die bessere Versorgung bedeuten, sondern darüber hinaus auch finanzielle Einsparungen. Wer seine Kasse wechseln möchte, sollte jedoch seine Unterlagen genauestens überprüfen. Manche Versicherer gestatten eine Kündigung nur in jährlichen Fristen, andere dagegen können zu jedem Quartal gekündigt werden. Auch die Mindestvertragslaufzeit muss eingehalten werden. Darüber hinaus sollten auch die Konditionen der neuen Versicherung bedacht werden. Möglicherweise ist mit einer Sperrfrist zu rechnen, in der die Versicherung keine Kosten übernimmt.

jetzt kommentieren? 31. Dezember 2008

Krankenversicherung - noch lange nicht für jeden

Obwohl seit mehreren Jahren eine allgemein Krankenversicherungspflicht gilt, sind nach wie vor einige Menschen ohne jeden Krankenversicherungsschutz. Laut Gesetz ist jedermann verpflichtet Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zu sein. Trotzdem sind über zweihundert Tausend Menschen nach wie vor dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Der Hauptanteil der Menschen, die keine Krankenversicherung haben, hat zwar einen Job, jedoch in den meisten Fällen keinen Bildungsabschluss.Die Krankenversicherungspflicht besteht seit letztem Jahr. Dennoch ist der Schutz vor den Folgen einer Krankheit nach wie vor nicht lückenlos. So sind unter den etwa zweihundert Tausend Personen, die keine Krankenversicherung haben auch solche, die auch darüber hinaus keinerlei Anspruch auf einen Versorgung im Krankheitsfall haben. Diese Zahlen stammen vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Der Anteil der Personen ohne Krankenversicherungsschutz im Verhältnis zur gesamten Bevölkerung beträgt demnach ein fünftel Prozent. Laut Angaben der Behörde handelt es sich dabei in der überwiegenden Zahl der Fälle um Männer, die von dieser Versorgungslücke betroffen sind.

Unter den Menschen ohne Krankenversicherung befinden sich auch solche, die einer geregelten Arbeit nachgehen. Die meisten davon sind selbstständig oder helfen als Familienangehörige im Betrieb mit. Diese Personen sind im Schnitt zwischen dreißig und fünfzig Jahren alt. Jedoch ein knappes Viertel davon ist unter Dreißig, ein gutes Viertel über fünfzig oder noch älter.

Die Mehrzahl der Betroffenen, die zwar arbeiten, aber keine Krankenversicherung haben, besitzt keinen Schulabschluss oder lediglich eine Hauptschulabschluss. Dieser Anteil macht gut dreiviertel von diesen Erwerbstätigen. Immerhin ein Viertel verfügt nach eigenen Angaben über einen mittleren Schulabschluss.

jetzt kommentieren? 29. Dezember 2008

Kunstfehler - Rechte der Patienten stärken!

Kunstfehler sind beileibe keine Ausnahme bei der Behandlung von Patienten. Nach Schätzungen werden etwa bei zehn Prozent aller Behandlungsfälle Fehler gemacht, die schwerwiegende Folgen für den Betroffenen haben. Dabei ist die Dunkelziffer wahrscheinlich noch wesentlich höher, da es nach wir vor äußerst schwierig ist, Behandlungsfehler nachzuweisen. Aus diesem Grund fordert der Verbraucherschutz nunmehr eine gesetzliche Regelung, die die Rechte der Patienten stärken und ihnen einfacher zu Schadenersatz verhelfen soll.

Die genannten Zahlen, dass etwa bei zehn Prozent aller Behandlungen europaweit Fehler gemacht werden, stammen aus Brüssel, wo man einen entsprechende Untersuchung vorgenommen hat. Um diese Fehlerquote nicht nur zu senken, sondern um auch den Betroffenen bessere Möglichkeiten zu geben, Behandlungsfehler feststellen zu lassen und dafür Kompensation zu bekommen, sollen nun gesetzliche Grundlagen auf europäischer Ebene geschaffen werden. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurden aufgefordert, solche Gesetze zu erlassen, die auf Empfehlungen der EU - Kommission beruhen sollen. Eine dieser Empfehlungen lautet, die Klage gegen einen Behandlungsfehler zu erleichtern, so dass der Patient leichter an Schadenersatz kommen kann. Die prozentuale Quote der Behandlungsfehler wirkt noch dramatischer, wenn man sie in absoluten Zahlen ausdrückt. So passieren allein in europäischen Krankenhäusern jedes Jahr über fünfzehn Millionen Behandlungsfehler.

Die deutschen Verbraucherschützer fordern auf Grund des Vorstoßes der EU - Gesundheitskommission ein Gesetz, dass das Verhältnis zwischen Arzt und Patient auf eine neue und sichere Grundlage stellen soll. Da der Patient, der Opfer eines Behandlungsfehlers wird, schutzbedürftiger ist als der behandelnde Arzt, soll er künftig nicht mehr beweisen müssen, dass ein Kunstfehler vorlag, sondern umgekehrt der Arzt, dass dies nicht so gewesen ist. Die Umkehr der Beweislast würde es vielen Patienten wesentlich erleichtern, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Über zehntausend Prozesse werden jährlich in Deutschland wegen Behandlungsfehlern geführt oder von den medizinischen Diensten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen verhandelt. Insgesamt werden über vierzigtausend Fälle jährlich bekannt, von denen die Mehrzahl chirurgische Eingriffe betrifft.

jetzt kommentieren? 12. Dezember 2008

Auch für Privatversicherte gibt es Arbeitgeberzuschüsse

Arbeitnehmer, die gesetzliche krankenversichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten. Im Regelfall beträgt dieser die Hälfte des anfallenden Betrags, die andere Hälfte wird durch den Versicherten getragen. Doch auch Personen, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen und privat versichert sind, erhalten einen Zuschuss. Richtwert dabei sind die durchschnittlichen Kosten, die für eine Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse anfallen würden, bis maximal zur Hälfte der tatsächlichen Versicherungskosten. Die maximale Höhe des Arbeitgeberanteils wird jährlich neu festgelegt, für 2008 liegt diese bei 250,20 Euro für den Krankenversicherungsbeitrag. Darüber hinaus ist es jedem Arbeitgeber freigestellt, sich in einem noch höheren Umfang zu beteiligen. Der Anteil für die Pflegeversicherung wird zusätzlich berechnet. Als Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss muss die private Krankenversicherung den Leistungen nach mit jenen der gesetzlichen Versicherung vergleichbar sein. Die private Versicherung muss demnach auch Leistungen beinhalten, die ebenfalls in der gesetzlichen Versicherung enthalten sind. Ebenfalls zuschussfähig sind Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherungen, Sterbegeld- und Lebensversicherungen dagegen werden nicht bezuschusst.Privat Versicherte, die während eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten eine Rückzahlung von Seiten der Krankenversicherung. Diese führt nicht zu einer nachträglichen Kürzung des Arbeitgeberzuschusses oder einer Sonderrückzahlung an den Arbeitgeber.

Im Fall einer lang andauernden Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, über die Zeit der Gehaltsfortzahlung hinaus Zuschüsse zu leisten. Hier trägt der Versicherte die Kosten alleine. Ähnlich wird auch die Situation von Frauen gehandhabt, die Erziehungs- oder Mutterschaftsgeld erhalten.

Wechselt der Arbeitnehmer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung, fallen zusätzliche Kosten für die Versicherung von Ehepartner und Kindern an, da die private Versicherung keine Familienversicherung anbietet und für jede Person eigene Beiträge erhebt. Der Arbeitgeber ist auch in diesem Fall verpflichtet, seine Beiträge zu zahlen- allerdings nur in der Höhe, in der er diese bei einer gesetzlichen Versicherung leisten müsste.

jetzt kommentieren? 09. Dezember 2008

Krankenversicherung während des Studiums

Nach der Schule muss ein weiterer Bildungsweg gewählt werden, der auch hinsichtlich der Krankenversicherung Neuerungen bringt. Bis zum Ende der Schulzeit sind alle Kinder in die Familienversicherung der Eltern integriert, danach müssen sich die meisten selber krankenversichern. Auszubildende beginnen mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und können sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, der monatliche Beitragssatz ist der finanziellen Situation angepasst und sehr niedrig. Studierende haben dagegen andere Möglichkeiten. Bis zum 25. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, weiterhin in der Familienversicherung versichert zu bleiben, auch dann wenn der Student in die private Krankenversicherung der Eltern integriert ist. Während des Studiums besteht keine Möglichkeit, die Form der Versicherung zu ändern, zwar kann die Krankenkasse als solche gewechselt werden, doch kann nicht von einer privaten auf eine gesetzliche Versicherung oder andersherum umgestiegen werden.Voraussetzung für die Mitversicherung bei den Eltern ist die Tatsache, dass der Student keine hohen monatlichen Einkünfte hat. Die Einnahmen aus einer steuerpflichtigen Tätigkeit dürfen 355 Euro nicht überschreiten, alternativ kann auch eine geringfügige Beschäftigung mit einem Lohn von bis zu 400 Euro ausgeübt werden. Sofern die Einkünfte höher liegen, ist eine Versicherung über die Eltern nicht mehr möglich und der Student muss sich selbständig krankenversichern. Ab dem vollendeten 25. Lebensjahr besteht zudem grundsätzlich die Pflicht, sich selber zu versichern. Dafür bieten die Krankenkassen eine spezielle Studentenversicherung an, deren Beiträge vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt werden und bei allen Versicherungen einheitlich sind. Diese Studentenversicherung kann bis zum vollendeten 30. Lebensjahr oder bis Ende des 14. Fachsemesters in Anspruch genommen werden. Wer danach noch studiert, muss sich zu dem niedrigsten Satz der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Sobald das Studium durch einen Beruf oder eine freiberufliche Tätigkeit abgelöst wird, berechnet sich der Beitrag neu.

Bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung sich der Student versichern möchte, bleibt ihm überlassen. Sofern er privat versichert ist, benötigt er eine Bestätigung über die freiwillige Versicherung, die von der AOK ausgestellt wird. Die Vorlage eines Versicherungsnachweises muss bei der Einschreibung geleistet werden.

jetzt kommentieren? 06. Dezember 2008

Deutsches Gesundheitssystem - viel Leistung für viel Geld

Das deutsche Gesundheitssystem bietet den Patienten gute Leistungen, ist jedoch im Vergleich mit den Systemen anderer Länder sehr teuer.Die Leistungen, die hierzulande im Gesundheitswesen erbracht werden, müssen sich international nicht verstecken. Deutschland verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme überhaupt. Aber das darf nicht über die Schattenseiten hinweg täuschen. So sind Arzeien fast nirgendwo so teuer wie bei uns. Die persönliche Betreuung von Patienten durch den behandelnden Arzt ist im Vergleich zu anderen Ländern zeitlich sehr eingeschränkt. Die Patienten werden oft zu wenig darüber aufgeklärt, was eine Behandlung oder Untersuchung für praktische Konsequenzen hat und wozu sie gut sein soll.

Eine Untersuchung der verschiedenen Gesundheitssysteme hat diese und andere Erkenntnisse zu Tage gefördert. Deutschland bietet seinen Patienten zwar überdurchschnittlich viele Behandlungsinnovationen. Allerdings bleibt dabei oft unklar, ob die neuere Methode wirklich auch die bessere ist. Neue Methoden werden nach Ansicht von Fachleute in Deutschland zu früh in der täglichen Praxis angewandt, ohne dass man vorher ausreichende Erkenntnisse sammelt, ob sie auch tatsächlich bisherigen Behandlungsmethoden überlegen ist.

Um eine geeignete Therapie zu finden, ist nicht zuletzt der Dialog zwischen Arzt und Patient entscheidend. Aber gerade für solche Gespräche haben deutsche Ärzte besonders wenig Zeit, da sie häufig überlastet sind. Obwohl sie länger arbeiten als ihre Kollegen im Ausland, steht ihnen pro Patient weniger Zeit zur Verfügung. Gleiches gilt auch für die Fortbildung, die ebenfalls unter der Zeitnot leidet.

Medikamente, die ohne Rezept zu bekommen sind, werden in Deutschland besonders häufig gekauft. Dabei sind sie deutlich teurer als im Rest von Europa.

Abschließend kommt die Untersuchung zu dem Schluss, dass das deutsche Gesundheitssystem unterfinanziert ist und daher seine Potentiale nicht voll ausschöpfen kann. Nicht nur Preissenkungen für Medizin wäre eine wichtige Maßnahme zur Qualitätssteigerung, sondern auch zusätzliche Ärzte werden benötigt, um die Zeit pro Patient in ein günstiges Verhältnis zu bringen und die Arbeitsüberlastung des einzelnen Arztes zu verringern.

jetzt kommentieren? 02. Dezember 2008

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