Atteste für Kostenübernahme nötig
25.April 2009
Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen im Rahmen der medizinischen Vorsorge und Behandlung einen großen Teil der anfallenden Kosten. Während die gesetzlichen Kassen nur für die notwendigen Maßnahmen aufkommen, zahlen private Kassen oftmals auch verbesserte und aufwendigere Methoden. In jedem Fall aber ist dafür gesorgt, dass die Versicherten alle benötigten Behandlungen erhalten.Für manche Maßnahmen allerdings müssen die Patienten einiges an Papierkram auf sich nehmen. Vor allem für Kuren müssen langwierige Briefwechsel in Kauf genommen werden. Gleich ob es sich um eine Mutter-Kind-Kur, einen Kuraufenthalt zur Verbesserung chronischer Leiden oder eine Abnehmkur bei Übergewicht: in jedem Fall ist ein Attest des behandelnden Arztes notwendig. Aus dem Attest muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme hervorgehen. Die Krankenkasse entscheidet anhand des Attestes über die Länge der Rehabilitationsmaßnahme und auch über die Kostenübernahme. Je nach Vorerkrankungen kann die Kasse die Maßnahme auch trotz des vorliegenden Attestes ablehnen, etwa dann, wenn der bisherige Krankheitsverlauf noch keinen Anlass für eine einschlägige Kur gibt. Die Zuteilung zu einer passenden Einrichtung nimmt ebenfalls die Krankenkasse vor. In der Regel liegt der Kurort deutlich vom Heimatort entfernt, um einen größtmöglichen Abstand zum Alltag zu gewährleisten.
Trotz der Bewilligung einer Kur muss der Patient einen Teil der Kosten tragen. Im Regelfall werden die ersten Tage der Kur komplett von der Krankenkasse übernommen, danach fällt ein Verpflegungsentgelt in Höhe von zehn Euro pro Tag an. Während der Kur erhält der Patient eine Lohnfortzahlung oder Überbrückungsgeld, dazu werden die Anfahrtskosten zum Teil erstattet.
Auch bei privaten Krankenversicherungen besteht keine Leistungspflicht, weder für ambulante noch für stationäre Kuren. Auch hier müssen die Versicherten mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen. Wird die Kurmaßnahme bewilligt, muss die Zuzahlung auch von Privatversicherten geleistet werden.
Artikel gespeichert unter: Wissenswertes
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren