24.März 2009
Erwachsene Menschen verbringen den größten Teil ihres Alltags auf der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, nicht selten hat ein Arbeitstag zehn Stunden oder mehr. Deshalb passieren nicht unwesentlich viele Unfälle während der Arbeitszeit. Meist handelt es sich um kleinere Missgeschicke, wie zum Beispiel ein Schnitt an dem scharfen Rand des Papiers oder ein blaues knie nach einem Sturz. Für diese Eventualitäten verfügt jedes Büro über ein Erste-Hilfe-Set, in dem Pflaster, Verbandsmaterial und Schere zu finden sind. Auch Kühlkissen sind in der Regel vorhanden. Sofern ein Mitarbeiter nach einem Unfall ein Pflaster oder anderes Material aus dem Erste-Hilfe-Kasten entnimmt, muss er dies im dabei liegenden Heft eintragen. Hier werden die Art der Verletzung, das Datum und das genutzte Material eingetragen. Der Verletzte bestätigt seine Angaben mit seiner Unterschrift, zusätzlich muss auch ein Zeuge die Eintragung quittieren. Dies dient der lückenlosen Dokumentation des Arbeitsunfalls und der Absicherung des Arbeitnehmers, sofern es zu schweren Spätfolgen kommen sollte.
Auch der Arbeitsweg zählt zur Arbeitszeit, auch wenn dieser nicht bezahlt wird. Verunfallt der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause, muss er seiner Firma unverzüglich über den Unfall in Kenntnis setzen. Hierfür halten die Unternehmen entsprechende Vordrucke bereit.
Bei größeren Verletzungen, die während der Arbeitszeit auftreten, muss der Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Nur dieser ist befugt, den Unfallhergang und die daraus resultierende Verletzung amtlich festzuhalten und eine Überweisung an einen Spezialisten auszustellen. Die Adressen der Durchgangsärzte können in Apotheken und auch beim Arbeitgeber festgehalten werden. Krankenhäuser übernehmen grundsätzlich die Funktion der Durchgangsärzte, es sollte dennoch darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.
Es ist sehr wichtig, sich an das vorgegebene Procedere zu halten, da andernfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlungen durch Arbeitsausfall oder auch anhaltende Arbeitsunfähigkeit oftmals nicht durchzusetzen sind.
Artikel gespeichert unter: Wissenswertes
Ihr Kommentar
Folgende HTML-Tags sind erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>
Trackback diesen Artikel | Kommentare als RSS Feed abonnieren