Schwieriger Wechsel

Immer mehr Privatversicherte möchten in eine der gesetzlichen Kassen wechseln. Da sind zum einen die Beitragserhöhungen bei den Privaten, die manche Kunden finanziell überfordern. Zum anderen kämpfen viele Selbständige mit sinkenden Einnahmen und müssen versuchen, ihre regelmäßigen Kosten zu verringern.

Nicht so einfach

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei Angestellten darf das Jahreseinkommen nicht über 50.850 Euro liegen, wenn sie wechseln wollen. Bei Selbständigen geht es nur, wenn sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, bei dem ihr Einkommen die genannte Summe nicht übersteigt. Ein Wechsel in die gesetzliche Versicherung wird möglich, wenn Arbeitslosigkeit eintritt. Dies wünscht sich vermutlich niemand.

Das Alter der Versicherten

Richtig schwierig wird der Wechsel in die gesetzliche Kasse, wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr vollendet hat. Der Gesetzgeber will auf diese Art vermeiden, dass Versicherte sich in jungen Jahren zu günstigen Tarifen bei privaten Anbietern versichern, um im höheren Alter die gesetzliche Versicherung in Anspruch zu nehmen. Die Kalkulation der GKV basiert auf dem Prinzip der Solidarität. Die Kassen brauchen junge, gesunde Mitglieder, um die Krankheitskosten der Älteren auffangen zu können. Ohnehin sind die gesetzlichen Kassen durch den demographischen Wandel belastet. Chronische Krankheiten, deren Kosten immens sind, nehmen stetig zu. Entsteht auch noch ein Überhang an älteren Mitgliedern, gerät das System in Gefahr. Es droht ein Kollaps.

Doch gerade im Alter sind die Beiträge der privaten Krankenversicherung für viele Menschen zu hoch. Nicht jeder, der während seines Berufslebens gut verdient hat, erhält auch eine gute Rente. Selbständige verfügen oft über keine ausreichende Alterssicherung. Auch bei ehemaligen Angestellten reichen die Altersbezüge manchmal nicht aus, um die Kosten der privaten Krankenversicherung zu bewältigen. Hier können Notsituationen entstehen, die Betroffene in eine echte Zwangslage bringen.

Was kann man tun?

Es gibt Wege, das Problem zu lösen. Zum einen sollte geprüft werden, ob ein Wechsel zur GKV über das Prinzip der Familienversicherung möglich ist. Kinder und Ehepartner können unter bestimmten Voraussetzungen bei den gesetzlichen Kassen mitversichert werden. Eine andere Möglichkeit ist der Wechsel in einen Basistarif der privaten Versicherung. Hier sind die Leistungen zwar nicht viel umfangreicher als bei den gesetzlichen Kassen. Doch dafür sind auch die Beiträge moderat.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.privatekrankenversicherung.org/

jetzt kommentieren? 17. Januar 2012

Doppelversicherungen

In Deutschland ist es ohne weiteres möglich, bei mehreren Kassen eine Krankenversicherung zu unterhalten. Rechtlich gesehen hat die Doppelversicherung keine Konsequenzen, sofern die Versicherer von der Doppelversicherung Kenntnis haben und nicht mehr als 100 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten erstatten. Erst wenn der Versicherte aus der Doppelversicherung einen finanziellen Vorteil ziehen möchte, kann es zu Forderungen gegen ihn kommen. Um eine Doppelversicherung auszuschließen, wird in den Aufnahmeanträgen zu den Versicherungen explizit nach einer vorhandenen Krankenversicherung gefragt. Wer über seine Zweitversicherung keine Auskunft gibt, handelt der Informationspflicht zuwider. Liegt der Verdacht vor, dass der Versicherte sich einen unzulässigen Vorteil schaffen möchte, ist der Versicherer von seiner Leistungspflicht enthoben.Eine Doppelversicherung liegt im engeren Sinn auch dann vor, wenn zusätzlich zu der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Zusatzversicherung unterhalten wird. Da diese Versicherungen jedoch hinsichtlich des Leistungskatalogs eine strenge Trennung vornehmen, liegt selten eine konkrete Doppelleistung vor. Erst dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse eine Kostenerstattung leistet, kann es zu einer Verletzung des Bereicherungsverbots kommen, wie zum Beispiel bei Zahnersatz oder Naturheilverfahren.

Dies muss der Versicherer bei der Einreichung der Kosten bedenken. Wird zum Beispiel eine größere Zahnbehandlung fällig, muss der Versicherte die Kostenübernahme schriftlich einreichen. Hierzu ist es nötig, die Unterlagen zuerst an die gesetzliche Krankenkasse zu senden, die ihren Anteil festlegt. Im Anschluss können dann die gesamten Unterlagen an die private Krankenversicherung geschickt werden, die in jedem Fall vor der Abrechnung wissen muss, wie viel die gesetzliche Kasse übernommen hat. Der Gesamtbetrag abzüglich der Erstattungssumme durch die gesetzliche Krankenversicherung bildet das Maximum der privaten Rückzahlung durch die Zusatzversicherung. Eine Doppelversicherung darf also lediglich dafür sorgen, dass der Eigenanteil bei medizinischen Behandlungen geringer ausfällt. Eine Rückerstattung, die über die Gesamtsumme der Behandlung hinaus geht, ist nicht zulässig.

jetzt kommentieren? 14. Juni 2009

Arbeit trotz Krankschreibung



Arbeitnehmer, die sich krank melden und trotzdem arbeiten gehen, können ihren Versicherungsschutz verlieren. Wer von seinem Arzt einen gelben Schein erhält, ist zu krank, um seiner Arbeit nachzukommen. Klingt die Krankheit vor dem Ende der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit ab, kann der Arbeitnehmer sich wieder gesundschreiben lassen. Geht er ohne einen neuen Besuch bei seinem Arzt wieder arbeiten, muss der Arbeitgeber dem zustimmen. Eine Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes besteht in diesem Fall nicht.Schwierig wird es erst dann, wenn der krankgeschriebene Arbeitnehmer in der Zeit, in der er sich erholen sollte, einer Nebentätigkeit nachgeht. Grundsätzlich ist zwar alles erlaubt, was der Genesung zuträglich ist, doch die Krankschreibung dazu zu nutzen, auf eine andere Weise Geld zu verdienen, ist nicht vorgesehen. Der Einkauf von Lebensmittel, ein Spaziergang mit dem Hund oder auch der abendliche Kinobesuch dagegen sind wegen einer Krankschreibung nicht verboten. Wird dem vorgeblich kranken Arbeitnehmer die Ausübung einer fremden Tätigkeit nachgewiesen, kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen.

Hinsichtlich der Arbeitsunfallversicherung hat es jedoch keine Konsequenzen, wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer früher wieder arbeiten geht. Die erbrachte Leistung gilt als Indiz für die Arbeitsfähigkeit, deshalb greift im Fall eines Arbeitsunfalls auch die Unfallversicherung. Dies gilt allerdings nicht, wenn während einer längeren Arbeitsunfähigkeit lediglich die Kollegen im Büro besucht werden.

Auszubildende können aufgrund einer attestierten Krankheit auch dem Berufsschulunterricht fernbleiben. Sofern die Art der Krankheit es zulässt und der Auszubildende es wünscht, kann der Arzt jedoch auch eine eingeschränkte Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, so dass der Besuch der Berufsschule trotz Krankheit ohne Probleme möglich ist.

Selbständige erhalten zusätzliche Zugeständnisse. Diese dürfen trotz der Krankschreibung kleinere Arbeiten verrichten, um ihren Betrieb weiter zu unterhalten. Allerdings kann dadurch der Anspruch auf Krankentagegeld verloren gehen, vor allem dann, wenn die Tätigkeit über ein kurzes Telefonat hinausgeht. Wer Kundenangebote schreiben und Bestellungen tätigen kann, widerspricht der Krankschreibung und kann seinen Anspruch verlieren. Hier entscheidet also der Rahmen der Tätigkeit. Eine Kündigung der Versicherung ist jedoch nur in ganz wenigen Fällen zu erwarten.

bisher 1 Kommentar 25. Mai 2009

Atteste für Kostenübernahme nötig



Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernehmen im Rahmen der medizinischen Vorsorge und Behandlung einen großen Teil der anfallenden Kosten. Während die gesetzlichen Kassen nur für die notwendigen Maßnahmen aufkommen, zahlen private Kassen oftmals auch verbesserte und aufwendigere Methoden. In jedem Fall aber ist dafür gesorgt, dass die Versicherten alle benötigten Behandlungen erhalten.Für manche Maßnahmen allerdings müssen die Patienten einiges an Papierkram auf sich nehmen. Vor allem für Kuren müssen langwierige Briefwechsel in Kauf genommen werden. Gleich ob es sich um eine Mutter-Kind-Kur, einen Kuraufenthalt zur Verbesserung chronischer Leiden oder eine Abnehmkur bei Übergewicht: in jedem Fall ist ein Attest des behandelnden Arztes notwendig. Aus dem Attest muss die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme hervorgehen. Die Krankenkasse entscheidet anhand des Attestes über die Länge der Rehabilitationsmaßnahme und auch über die Kostenübernahme. Je nach Vorerkrankungen kann die Kasse die Maßnahme auch trotz des vorliegenden Attestes ablehnen, etwa dann, wenn der bisherige Krankheitsverlauf noch keinen Anlass für eine einschlägige Kur gibt. Die Zuteilung zu einer passenden Einrichtung nimmt ebenfalls die Krankenkasse vor. In der Regel liegt der Kurort deutlich vom Heimatort entfernt, um einen größtmöglichen Abstand zum Alltag zu gewährleisten.

Trotz der Bewilligung einer Kur muss der Patient einen Teil der Kosten tragen. Im Regelfall werden die ersten Tage der Kur komplett von der Krankenkasse übernommen, danach fällt ein Verpflegungsentgelt in Höhe von zehn Euro pro Tag an. Während der Kur erhält der Patient eine Lohnfortzahlung oder Überbrückungsgeld, dazu werden die Anfahrtskosten zum Teil erstattet.

Auch bei privaten Krankenversicherungen besteht keine Leistungspflicht, weder für ambulante noch für stationäre Kuren. Auch hier müssen die Versicherten mit einer Ablehnung ihres Antrags rechnen. Wird die Kurmaßnahme bewilligt, muss die Zuzahlung auch von Privatversicherten geleistet werden.

jetzt kommentieren? 25. April 2009

Bonusprogramme für gesundheitsbewusste Versicherte

Seit 2004 bereits haben die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Mitgliedern Bonusprogramme anzubieten. Diese ergänzen Beitragsrückerstattungen, Zusatztarife und Selbstbehalte und sollen Anreiz dazu bieten, sich für die entsprechende Versicherung zu entscheiden. Problematisch ist, dass es keine einheitliche Richtlinie zu den Angeboten gibt und diese zudem erst an Bestandsmitglieder angetragen werden.Die Bonusprogramme sollen die Versicherten durch sachwerte Vorteile dazu anhalten, ihren Alltag gesund zu gestalten und selber für die eigene Gesundheit aktiv zu werden. Belohnt werden daher in erster Linie solche Maßnahmen, die der Erhaltung der Gesundheit dienlich sind. Dazu zählen vor allem Vorsorgeuntersuchungen und Zahnprophylaxe, aber auch die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Manche Kassen bieten auch die Teilnahme an speziellen Programmen an, die eigens für die Mitglieder angeboten werden.

Die Kassen richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen. Die Barmer Ersatzkasse spricht mit ihren Programmen vor allem Kinder und Jugendliche an, um ihnen einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Andere Kassen bemühen sich um Übergewichtige, Menschen mit Rückenbeschwerden oder auch Raucher. Je nach Zielgruppe sind die Angebote entsprechend aufbereitet. Der Bonus für aktive Mitglieder erfolgt dann über Sach- oder Geldprämien. Ob die Kasse eine Reduzierung der monatlichen Beiträge, den Erlass der Praxisgebühr oder eine Ausgabe von Sachprämien anbietet, bleibt ihr weitestgehend selbst überlassen.

Überprüft werden die bonuswerten Maßnahmen meist über ausgegebene Sammelhefte, ähnlich denen, die für die Zahnprophylaxe ausgegeben werden. Hierin sammeln die Versicherten und auch Mitversicherte Stempel der Ärzte oder des Sportvereins. Je nach Programm müssen Vorsorge oder Mitgliedschaft über einige Jahre regelmäßig betrieben werden, damit der Versicherte seinen Bonus in Anspruch nehmen kann.

Nahezu alle deutschen gesetzlichen Krankenkassen bieten ein Bonusprogramm an. Allerdings obliegt es meist den Versicherten, aktiv nach den Programmen zu fragen und diese auch zu nutzen. Gerade nach dem Anstieg der Beiträge auf den Einheitssatz lohnt sich die Teilnahme in jedem Fall.

jetzt kommentieren? 10. April 2009

Der Verzicht auf die Krankenversicherung ist nicht mehr möglich

Das deutsche Versicherungssystem sieht für jeden Bundesbürger eine Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vor. Ob der Einzelne in einer gesetzlichen oder einer privaten Kasse versichert ist, ist abhängig vom Einkommen und auch der familiären Situation. Jedoch leben in Deutschland noch immer viele Menschen, die nicht krankenversichert sind. Schätzungen belaufen sich auf etwa einhunderttausend Personen, die trotz der Versicherungspflicht nicht krankenversichert sind.Obwohl seit 2007 eine Versicherungspflicht besteht, bestehen zum Teil noch Schwierigkeiten bei der Aufnahme. Vor allem junge Menschen, die keine Anstellung finden und zuvor über ihre Eltern in der privaten Versicherung versichert und beihilfeberechtigt waren, stoßen auf Probleme. Manche Arbeitslose, die sich nicht beim Amt melden und ohne Lohn bei Verwandten leben, verzichten ebenfalls auf die Krankenversicherung, um so die monatlichen Kosten zu sparen. Auch Obdachlose sind in der Regel nicht krankenversichert. In diesen Fällen können jedoch keine Zahlen erhoben werden, denn diese Menschen sind bei den Ämtern nicht erfasst.

Grundsätzlich müssten alle in Deutschland gemeldeten Menschen krankenversichert sein. Personen ohne Einkommen sind deshalb verpflichtet, sich um Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld zu bemühen, um so über das Amt versichert zu werden.

Problematisch bei der verspäteten Anmeldung ist jedoch, dass oftmals alle seit April 2007, also seit Beginn der Versicherungspflicht, aufgelaufenen Beträge von den Kassen nachgefordert werden. Viele Menschen stehen damit vor einer großen finanziellen Belastung. Im Einzelfall können die Kassen jedoch einen Teil oder die gesamte Summe erlassen oder die Rückzahlung in Raten anbieten. Dennoch begründet sich in dieser Tatsache sicherlich die große Zahl an Menschen, die noch immer nicht krankenversichert sind.

Neben den genannten Gruppen gab es auch eine große Zahl sehr gut verdienender Menschen, die freiwillig nichtversichert waren. Sie beglichen die Kosten der medizinischen Versorgung selbst und sparten sich den Verwaltungsaufwand und die anfallenden Kosten für die Versicherung. Zu Beginn des neuen Jahres trat jedoch eine Erweiterung der Versicherungspflicht von 2007 in Kraft: von nun an müssen sich auch Selbständige und Beamte versichern. Bislang waren sie von der Versicherungspflicht ausgeschlossen und konnten freiwillig auf die Versicherung verzichten.

jetzt kommentieren? 01. April 2009

Erwachsene Menschen verbringen den größten Teil ihres Alltags auf der Arbeit und auf dem Arbeitsweg, nicht selten hat ein Arbeitstag zehn Stunden oder mehr. Deshalb passieren nicht unwesentlich viele Unfälle während der Arbeitszeit. Meist handelt es sich um kleinere Missgeschicke, wie zum Beispiel ein Schnitt an dem scharfen Rand des Papiers oder ein blaues knie nach einem Sturz. Für diese Eventualitäten verfügt jedes Büro über ein Erste-Hilfe-Set, in dem Pflaster, Verbandsmaterial und Schere zu finden sind. Auch Kühlkissen sind in der Regel vorhanden. Sofern ein Mitarbeiter nach einem Unfall ein Pflaster oder anderes Material aus dem Erste-Hilfe-Kasten entnimmt, muss er dies im dabei liegenden Heft eintragen. Hier werden die Art der Verletzung, das Datum und das genutzte Material eingetragen. Der Verletzte bestätigt seine Angaben mit seiner Unterschrift, zusätzlich muss auch ein Zeuge die Eintragung quittieren. Dies dient der lückenlosen Dokumentation des Arbeitsunfalls und der Absicherung des Arbeitnehmers, sofern es zu schweren Spätfolgen kommen sollte.

Auch der Arbeitsweg zählt zur Arbeitszeit, auch wenn dieser nicht bezahlt wird. Verunfallt der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg nach Hause, muss er seiner Firma unverzüglich über den Unfall in Kenntnis setzen. Hierfür halten die Unternehmen entsprechende Vordrucke bereit.

Bei größeren Verletzungen, die während der Arbeitszeit auftreten, muss der Arbeitnehmer einen Durchgangsarzt aufsuchen. Nur dieser ist befugt, den Unfallhergang und die daraus resultierende Verletzung amtlich festzuhalten und eine Überweisung an einen Spezialisten auszustellen. Die Adressen der Durchgangsärzte können in Apotheken und auch beim Arbeitgeber festgehalten werden. Krankenhäuser übernehmen grundsätzlich die Funktion der Durchgangsärzte, es sollte dennoch darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Wegeunfall handelt.

Es ist sehr wichtig, sich an das vorgegebene Procedere zu halten, da andernfalls Ansprüche auf Lohnfortzahlungen durch Arbeitsausfall oder auch anhaltende Arbeitsunfähigkeit oftmals nicht durchzusetzen sind.

jetzt kommentieren? 24. März 2009

Die Vorteile von Zusatzversicherungen

Die medizinische Versorgung in Deutschland gehört weltweit zu den Besten. Jeder Kranke oder Verletzte erhält die nötige Versorgung, um die Gesundheit schnell wieder herzustellen. Dabei jedoch weist das Gesundheitssystem einige Löcher auf, durch die vor allem gesetzlich versicherte Menschen schnell fallen können. So haben die gesetzlich Versicherten kein Mitspracherecht bei der Behandlung. Sie erhalten automatisch die regulär vorgesehenen Maßnahmen, also jene, die von der Krankenkasse übernommen werden. Neue oder bessere Behandlungsmöglichkeiten bleiben ihnen verwehrt. Zusatzversicherungen schaffen die Möglichkeit, die gleiche Behandlung zu erhalten wie ein Privatpatient. Einzel- oder Doppelzimmer im Krankenhaus, Chefarztvisite und eine nahezu vollständige Kostenübernahme bei Zahnersatz- all das wird von einer passenden Zusatzversicherung übernommen. Auch die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder eine neue Brille ohne Zuzahlungen können in Anspruch genommen werden.Mit einer privaten Zusatzversicherung kann jeder Versicherte viel Geld sparen. Mit vergleichbar wenig finanziellem Aufwand erhält er nahezu die gleiche Leistung wie ein privat Versicherter. Lediglich der Aufwand für das Einreichen der Kosten bedeutet mehr Aufwand, zudem werden in der Regel nicht die kompletten Kosten für eine Behandlung übernommen. Restbeträge muss der Patient noch immer selber tragen. Dafür jedoch erhält er die Möglichkeit, sich hinsichtlich der Behandlungsmethode entscheiden zu können. Macht der Versicherungsnehmer in einem Jahr keinen Gebrauch von den Leistungen der Zusatzversicherung und reicht keine Rechnung ein,  erhält er eine anteilige Rückzahlung auf seine Beiträge.

Bei größeren Behandlungen, die bereits vorher absehbar sind, sollte der Austausch mit der Versicherung gesucht werden. Mittels eines vom Arzt erstellten Kostenvoranschlags kann die Kasse bereits vorab ungefähr mitteilen, in welcher Höhe sie sich an der Behandlung beteiligen wird.

Zusätzlich zu diesen Vorteilen sind die Ausgaben für Zusatzversicherungen steuerlich absetzbar. Wie die Autoversicherung gelten private Zusatzversicherungen als Vorsorgeaufwendungen, die im Rahmen der allgemeinen Sonderausgaben geltend gemacht werden können.

jetzt kommentieren? 17. März 2009

Basis der privaten Krankenversicherung

Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen mit sich, so auch für die privaten Krankenversicherungen. Seit diesem Monat sind sie gehalten, einen so genannte Basistarif anzubieten. Dies ist der aktuellen Gesundheitsreform geschuldet - die Anbieter sind davon jedoch überhaupt nicht angetan.

Zweck des Basistarifs soll sein, dass auch solche Menschen eine Krankenversicherung erhalten können, die nicht in die gesetzliche Krankenkasse aufgenommen werden. Folgerichtig umfasst er daher die Leistungen, die auch die gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten müssen. Auch darf er nicht mehr kosten, als der teuerste Tarif einer gesetzlichen Kasse.

Die privaten Krankenversicherer sind von dieser neuen Regelung aus nahe liegenden Gründen wenig begeistert. Nach langem Widerstand gegen das Gesetz reichte der Verband der privaten Krankenversicherer dagegen Klage ein, die derzeit noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist. Der Eingriff in ihrer ansonsten auf das individuelle Risiko abgestimmten Preisgestaltung bringt die Versicherer in Bedrängnis. Da sie damit rechnen, dass der Basistarif nicht kostendeckend und schon gar nicht gewinnbringend angeboten werden kann, werden sie die den Fehlbetrag durch Erhöhung der Tarif für ihre in anderen Tarifen versicherten Mitglieder aufbringen müssen. Zudem haben sie keine Kontrolle mehr darüber, wer bei ihnen Kunde wird; sie sind gezwungen jedermann, der dies wünscht, auch wenn er Vorerkrankungen hat, in den Basistarif aufzunehmen.

Die Versicherer haben daher angekündigt, in der Regel den Höchstbeitrag von derzeit fünfhundertsiebzig Euro zu verlangen. Wer das nicht zahlen kann, da er auf Sozialhilfe angewiesen ist, hat Anspruch darauf, nur den halben Beitrag zu zahlen. Fehlt auch dafür das Geld, zahlt der Staat die Prämie.

jetzt kommentieren? 01. März 2009

Krankenversicherung im Urlaub

Der jährliche Urlaub ist für viele der Höhepunkt des Sommers. Schlimm genug, wenn die kurze Zeit durch eine plötzliche Krankheit oder einen Unfall getrübt wird, noch schlimmer jedoch ist es, wenn die für die Behandlung anfallenden Kosten selber getragen werden müssen.Gesetzlich Versicherte können sich auch im europäischen Ausland in einem gewissen Rahmen unentgeltlich behandeln lassen. Hier besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern. Für manche Länder muss zusätzlich ein separater Auslandskrankenschein beauftragt werden. Jede deutsche Krankenversicherung hat im Ausland eine Partnerversicherung, die zuerst für die Behandlungskosten aufkommt und später mit der deutschen Versicherung abrechnet. Der Auslandskrankenschein gilt als Beleg für die Mitgliedschaft in der deutschen Krankenkasse und enthält die Informationen zu der Partnerkrankenkasse. Der Krankenschein sollte mit ausreichendem zeitlichen Abstand zum Urlaub angefordert werden.

Mit der Versichertenkarte und gegebenenfalls dem Krankenschein kann der Patient sich bei den Vertragsärzten im Ausland behandeln lassen, allerdings nur in dem Rahmen, der eine Rückreise ins Heimatland ermöglicht. Die Ärzte rechnen ihre Leistungen direkt mit der Krankenversicherung ab. Manche Behandlungen beinhalten privatärztliche Leistungen, die der Patient selber tragen muss. Diese müssen mit einer Rechnung belegt werden, damit eine spätere Verrechnung mit der Krankenkasse möglich ist. Besser ist es jedoch, nur die Kassenleitung in Anspruch zu nehmen und den Arzt gegebenenfalls darum zu bitten. Oftmals rechnen ausländische Ärzte privat ab und verbucht höhere Beiträge, die später nicht erstattet werden!

Gleich welches Reiseland besucht wird: Der Abschluss einer Auslandsreiseversicherung ist sinnvoll. Diese übernimmt auch größere Summen und kommt für einen eventuellen Krankenrücktransport auf. Da die zahnärztliche Leistung der Partnerversicherungen im Ausland deutlich eingeschränkt sind, sollte auch hier über eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung nachgedacht werden. Diese kostet nur wenige Euro, spart jedoch eine große Summe, sofern es zu einem Notfall kommt. Der Nutzen dieser Versicherungen wiegt die Kosten bei weitem auf.

Auch Privatversicherte fahren mit einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung gut. Vor der Reise sollten sie jedoch Rücksprache mit der Kasse halten, welche Behandlungen bereits abgedeckt sind. Gegebenenfalls kann dann auf einen Abschluss der zusätzlichen Versicherung verzichtet werden.

jetzt kommentieren? 22. Februar 2009

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